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Die Schuldig-Macher

Die Schuldig-Macher
Photo: Swen Pfortner/dpa

Der politische Prozess gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich offenbart die Motive und Handlungsweisen eines kompromittierten Rechtsstaates. Offener Rechtsbruch und juristische Tricksereien sollen die Verurteilung von Dr. Füllmich sicherstellen. Die Verfehlungen von Staatsanwaltschaft und Richtern sind dokumentiert. Die Beteiligung böswilliger Dritter ebenso. Sie sind Teil des Komplotts gegen den Aufklärer, der bereits seit über sechs Monaten rechtswidrig seiner Freiheit beraubt wird.

von Wolfgang Jeschke

Die Geschichte des Verfahrens gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich ist ein beeindruckender Beleg für die Erosion des Rechtsstaates in der BRD. Von der Vorbereitung der Verhaftung Füllmichs bis zur letzten Einlassung des Göttinger Landgerichtes unter dem Vorsitz von Richter Carsten Schindler Ende April zieht sich ein roter Faden durch den Prozess. Das Verfahren schwitzt an jeder Ecke die Absicht aus, eine Verurteilung des Verfolgten um jeden Preis herbeizuführen. Von Anfang an.

Schien das Komplott gegen den Bürgerrechtler anfänglich das Werk von Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt und ehemaligen Mitgesellschaftern Füllmichs zu sein, zeigt sich nun, dass auch das Gericht die unbedingte Verurteilung des Verfolgten sicherstellen will – oder muss.

Während des Prozesses hofften einige Beobachter noch, dass das Gericht tatsächlich an der Sachverhaltsermittlung interessiert sei und alsbald erkennen würde, dass es hier durch die Staatsanwaltshaft und die Anzeigeerstatter vorsätzlich in die Irre geführt worden war. Die Einlassung des Gerichtes vom 26.04.2024 jedoch zerstörte auch bei den größten Optimisten die letzte Hoffnung auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Zum wiederholten Mal konstruierten Schindler und seine Mittäter neue Vorwürfe gegen den Bürgerrechtler. Aus dem konstruierten Prozess wird nun eine juristische Farce.

Der Füllmich-Thriller: Am Anfang stand die Lüge

Schon der Auftakt der Verfolgung Füllmichs könnte Gegenstand eines billigen Thrillers sein. Die Geschichte lief so: der junge Staatsanwalt Simon Philipp John baut mit ehemaligen Mitgesellschaftern des Opfers ein Verfolgungsszenario auf. Ihre löcherige Story: Reiner Füllmich habe sich rechtswidrig Geld und Gold vom Corona-Ausschuss angeeignet und wolle sich damit aus dem Staub machen. Dass weder Geld noch Gold sich illegal in seinem Besitz befanden, spielte dabei keine Rolle. Damit die Geschichte überhaupt relevant wurde, mussten die Anzeigeerstatter (die abtrünnigen Anwälte Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin) und der Staatsanwalt die Verfolgungsbehörden (BKA) und die Gerichte täuschen – oder mit ihnen zusammenarbeiten.

Initialisiert wurde das groteske Stück durch Viviane Fischer, die Beisitzerin Füllmichs im Corona-Ausschuss, die ihrerseits hauptverantwortlich für die Verfolgung Füllmichs ist. Sie hatte den Kopf des Corona-Ausschusses am 02. September 2022 heimtückisch aus dem Ausschuss geworfen. Während sie Füllmich glauben ließ, es fände keine Ausschuss-Sitzung statt, nutzte sie die tatsächlich stattfindende Sitzung, um Füllmich öffentlich zu exekutieren. Seit diesem Tag führt Fischer einen Privatkrieg gegen ihren Mentor und tut alles, um ihn hinter Gitter zu bringen. Als Partnerin der Anzeigenerstatter spielt sie die unrühmlichste Rolle in diesem Komplott gegen einen führenden Kopf der internationalen Aufklärung.

Voraussetzung der Verfolgung

Damit Dr. Füllmich überhaupt verfolgt werden konnte, bedurfte es einiger Konstruktionen und Lügen seitens der Staatsanwaltschaft. Diese musste schließlich einen Haftbefehl beantragen. Hier zeigten sich Staatsanwalt John und die abtrünnigen Anwälte kreativ. Um die Rechtswidrigkeit von Füllmichs Verhalten darzustellen, behaupteten sie einfach durch Weglassen wichtiger Informationen, dass Füllmich nie über die Mittel des Ausschusses hätte verfügen dürfen. Dabei unterschlugen sie böswillig die Tatsache, dass alle Gesellschaftergeschäftsführer durch einen Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit waren. Füllmich handelte bei der Sicherung der Ausschussmittel also jederzeit rechtmäßig im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse.

Über 6 Monate unschuldig in U-Haft: Der international bekannte Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich. Photo: Swen Pfortner/dpa


Der illegale Deal: Staatsanwalt und Co-Verfolger arbeiten zusammen

Staatsanwalt Simon Philipp John und die abtrünnigen Anwälte konstruierten den Fall Füllmich in enger Abstimmung miteinander. Schon die Art der Zusammenarbeit zwischen Anklagevertretung und Beteiligten an einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist bemerkenswert. Antonia Fischer leitete sämtliche Verhandlungskorrespondenz zwischen den Gesellschaftern des Corona-Ausschusses an Staatsanwalt John weiter und pflegte mit ihm in diesem Austausch ein persönliches Verhältnis.

Nicht nur das: Man besprach die Möglichkeiten der Verfolgung und Inhaftierung Füllmichs miteinander. Dies geschah, noch während die Verhandlungen zwischen Füllmich und den anderen Ausschussmitgliedern über die Darlehensrückführung liefen. Im Prozess gab dann Antonia Fischer zu, dass es ihr nie um ein Verhandlungsergebnis gegangen sei. Sie wollte immer nur Füllmich in den Knast bringen. Ähnlich lautend äußerte sich der andere wesentliche Mittäter am Füllmich-Komplott: Justus P. Hoffman. So verhinderten die abtrünnigen Anwälte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine Einigung, um die Behauptung einer Verfehlung von Füllmich aufrecht halten zu können.

Dabei hatte Füllmich bereits erste Schritte zur vereinbarungsgemäßen Rückführung gesicherter Mittel eingeleitet. Für die gewünschte Inhaftierung und Ausschaltung des Bürgerrechtlers wäre es jedoch eine Katastrophe gewesen, wenn eine Einigung umgesetzt worden wäre. So sollte der Jurist und Doktorvater von Justus P. Hoffmann, Professor Martin Schwab, eine Vollmacht erhalten, um das gesicherte Gold – mit gemeinsamer Unterschrift von Viviane Fischer – dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Das lehnte Schwab jedoch ab. Über die Gründe kann man nur spekulieren.

Gemeinschaftlich geplante Taten von Staatsanwaltschaft und den abtrünnigen Anwälten

Nicht alle Details der Absprachen zwischen Staatsanwalt John und seinen Mittätern sind dokumentiert. Die Konstruktion der Verfolgung von Dr. Füllmich erfolgte in weiten Teilen heimlich und damit auch formal widerrechtlich. John versäumte es, die Absprachen und Telefonate zu protokollieren oder Mitschnitte anzufertigen. Ein weiteres rechtswidriges Verhalten des Staatsanwaltes. Doch reichen die vorliegenden Belege aus, um zu beweisen, dass hier ein Fall konstruiert und die illegale Verschleppung von Dr. Füllmich aus Mexiko gemeinschaftlich vorbereitet wurde.

Das Bundeskriminalamt verschleppt Dr. Reiner Füllmich

Im Zuge der Verschleppung des Bürgerrechtlers offenbarte sich auch die Mittäterschaft des Bundeskriminalamtes an der illegalen Aktion. Die Staatsanwaltschaft und die abtrünnigen Anwälte stellten Reiner Füllmich eine Falle. Er sollte in das deutsche Konsulat von Tijuana gelockt werden, unter dem Vorwand, es fehle noch eine Unterschrift unter einem Dokument. Die darauffolgende Verhaftung durch die mexikanischen Behörden wurde von der Aussenstelle des BKA koordiniert. Dies geht aus der Kommunikation des Dienstes hervor.

Unter dem Vorwand eines Visumsvergehens wurde Füllmich von den mexikanischen „Kollegen“ festgesetzt, in einen Flieger in die BRD verfrachtet und dort planmäßig verhaftet. Die Chance, Rechtsmittel gegen die Abschiebung einzulegen, wurde Reiner Füllmich absprachegemäß versagt. Dass das „Visumsvergehen“ ebenfalls Teil der Konstruktion und eine illegale Gefälligkeit war, zeigt sich daran, dass die Ehefrau von Dr. Füllmich in der selben Situation wie ihr Mann eben nicht des Landes verwiesen wurde. Es ging immer nur darum, Füllmich illegal in die BRD zu verschleppen, um ihm dort den konstruierten Prozess zu machen.

Das Bundeskriminalamt und ein lächerliches „Dementi“

Die Mitwirkung des BKAs an der Verschleppung des Bürgerrechtlers ist bewiesen. Sie ergibt sich aus der Kommunikation zwischen BKA und Staatsanwaltschaft. Das BKA taucht aber auch an anderer Stelle in diesem bizarren Stück auf: Dem Co-Anwalt von Dr. Füllmich, dem Kölner Strafverteidiger Christof Miseré, wurden Informationen (siehe hier: Das Füllmich-Komplott) zugespielt, welche die Aktivitäten der Dienste (BKA, BND und/oder Verfassungsschutz) beschreiben könnten. Darin wird Füllmichs Arbeit beschrieben und das Ziel definiert, ihn daran zu hindern, öffentlich weiter wirksam zu sein oder gar ein öffentliches Amt bekleiden zu können.

Um den „Wahrheitsgehalt“ des Dossiers zu überprüfen, befragte die Staatsanwaltschaft das Bundeskriminalamt. Natürlich erwartet niemand ernsthaft, dass eine Behörde bestätigt, dass sie sich an der illegalen Verfolgung politisch Andersdenkender beteiligt und gegen die Aufklärung instrumentalisieren lässt. Im Gegenteil: Man müsste erwarten, dass hier ein klares Dementi erfolgt. Im Sinne von: Dieses Papier und dessen Inhalte stammen weder im Ganzen noch in Teilen aus unserer Behörde. Das wäre ein Dementi. Die Antwort des Amtes lautet aber anders: „Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass es sich um ein im BKA verfasstes Dokument handelt.“

Photo: Jonas Guttler/dpa/Alamy Live News

Dr. Christof Miseré: „Ich frage also als Staatsanwalt eine Behörde, ob sie eine Leiche im Keller verwahre und erhalte dazu die Antwort, dies sei eher unwahrscheinlich, weil man Leichen herkömmlich auf dem Dachboden der Geschichte vergrabe.“

Unabhängig vom Grad der Beteiligung des Bundeskriminalamtes an der Verfolgung des Bürgerrechtlers ist dessen Mitwirkung an der Verschleppung Füllmichs durch die vorliegende Kommunikation bewiesen. Dabei verzichtete das BKA auf einen rechtsstaatlichen Weg zur Inhaftierung von Dr. Füllmich im Rahmen der international gültigen Auslieferungsverfahren. Dieses würde über die Beantragung eines internationalen Haftbefehls und die Zusammenarbeit mit Interpol gelaufen sein. Das Verfahren ist dem BKA hinlänglich bekannt. Die konstruierten Vorwürfe hätten jedoch niemals für eine internationale Verfolgung ausgereicht. Also blieb nur der illegale Weg einer mit den mexikanischen Behörden koordinierten Verschleppung.

Die Metamorphose der Vorwürfe – Verurteilung um jeden Preis

Nachdem klar war, dass Reiner Füllmich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit war, hätte man feststellen können, dass der ursprüngliche Vorwurf keinen Bestand hatte und hier keine rechtswidrigen Verfügungen vorlagen. Das Verfahren hätte man eingestellt und die Gesellschafter hätten ihre durch die Entführung unterbrochenen Verhandlungen fortsetzen können, um festzulegen, wann und wie die vor dem staatlichen Zugriff geschützten Darlehenssummen wieder auf eine der Corona-Ausschuss-Gesellschaften übertragen werden sollten. Aufgrund der vorsätzlichen Täuschung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Mittäter ging das Gericht von September 2022 bis November 2023 fälschlicherweise davon aus, dass Füllmich allein wegen der vermeintlich fehlenden Befreiung vom § 181 BGB bereits strafrechtliches Handeln unterstellt werden konnte.

Vor Gericht trug Füllmichs Anwältin Katja Wörmer im Rahmen einer Antragstellung vor: „Es wurde damals – höchstwahrscheinlich vorsätzlich, um den Angeklagten absichtlich schwerer zu belasten und die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen sicherzustellen – der erste Gesellschafterbeschluss, welcher die Befreiung von § 181 BGB und die Alleingeschäftsführung sämtlicher Gesellschafter bestätigt, nicht mit vorgelegt.“

Der Richter auf dem Holzweg

Für das Gericht unter dem Vorsitz von Carsten Schindler spielen die Tricks und Täuschungen, welche den Fall konstruierten, keine Rolle. Obgleich die Staatsanwaltschaft und ihre Mittäter das Gericht in mehrfacher Weise getäuscht hatten, obwohl die Oberstaatsanwältin Dr. Kutzner nicht einmal in der Lage war, den Mailverkehr zwischen Dr. Füllmich und Viviane Fischer richtig zu lesen, geschweige denn zutreffend wiederzugeben, geht der Richter scheinbar ohne jede Irritation ob dieser fatalen Fehler seinen Weg. Er spielt auf der Klaviatur der Willkür gerne mit und ignoriert alle Anträge und Beweise, als sei er beauftragt, hier um jeden Preis eine Verurteilung des Bürgerrechtlers sicherzustellen.

Photo: Swen Pfortner/dpa

Carsten Schindler leitet das Verfahren gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich. Machte der Jurist anfangs noch den Eindruck, er sei an einem rechtsstaatlichen Verfahren interessiert, erschütterte sein jüngster „Taschenspielertrick“ (Zitat Rechtsanwalt Dr. C. Miseré) Prozessbeobachter, internationale Menschenrechtler und Juristen gleichermaßen. Schindlers Name wird künftig in Zusammenhang mit einem der kuriosesten Fälle der deutschen Rechtsgeschichte erinnert werden: Als die BRD einen Bürgerrechtler illegal aus Mexiko entführte, um ihm den konstruierten Prozess zu machen.

Als sich also anhand der Gesellschafterbeschlüsse belegen ließ, dass es eine wirksame Alleinvertretungsberechtigung Füllmichs gab, suchte das Gericht nach neuen Möglichkeiten, um den Verfolgten zu belasten. Füllmichs Anwältin Katja Wörmer dazu: „Als diese Argumentation entfiel, wurde die Begründung des strafrechtlichen Handelns kurzerhand in einen Missbrauch der Vertretungsmacht vom Landgericht umgedeutet.“

Das heisst nichts anderes als: Erst behauptete das Gericht, der Verfolgte sei zu seinen Verfügungen nicht berechtigt gewesen. Als sich dann herausstellte, dass er es doch war, wandelte das Gericht seine Sichtweise und sagt: Er sei berechtigt gewesen, habe aber die Vertretungsbefugnis missbräuchlich ausgeübt.

Auch der zweite Trick misslingt

Die Befragung der Zeugen durch Rechtsanwältin Katja Wörmer und den Verfolgten selbst zeigten jedoch schnell, dass hier keine missbräuchliche Anwendung der Vertretungsbefugnis vorlag. Selbst seine ehemaligen Gesellschafter des Corona-Ausschusses bestätigten Dr. Füllmichs Aussagen. Füllmich und Viviane Fischer wollten die Mittel des Ausschusses vor dem möglichen Zugriff des Staates schützen oder diesen Zugriff erschweren. Die Spendengelder mussten von den laufenden Konten verschwinden. Zu oft schon hatte die Staatsmacht Kritikern die Mittel eingefroren.

Zwei Schritte unternahmen Viviane Fischer und Reiner Füllmich: Zum einen kauften sie Gold, das auch im Zuge einer möglichen Wirtschaftskrise seinen Wert behalten könnte. Zum anderen verlagerten Fischer und Füllmich Mittel des Ausschusses auf dem Wege der Darlehensvergabe in die private Sphäre der beiden. Die Darlehen wurden in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesen und vertraglich vereinbart. Zwischen den Beteiligten bestand Einigkeit darin, dass die Darlehenssummen an den Ausschuss zurückgeführt werden sollten. Es handelte sich um herkömmliche Privatdarlehensverträge mit einer festgelegten Laufzeit.

Rechtsanwältin Katja Wörmer und Dr. Reiner Füllmich. Photo: Swen Pfortner/dpa


Dumm gelaufen? Kein Problem.

Also zerschellte auch der zweite, von Richter Carsten Schindler mitgetragene, Anklagetrick an der Wirklichkeit. Nachweislich wurden die Mittel im Wege der Darlehensvereinbarungen transferiert und sollten nach Laufzeitende zurückgeführt werden. Die handelnden Personen waren aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zur Auszahlung und zur Entgegennahme der Darlehensbeträge berechtigt und hatten das Vorgehen schriftlich dokumentiert. Sämtliche Darlehensverträge waren von beiden Gesellschaftern unterzeichnet worden. Sie machten sich daher schlicht und einfach die Regelungen und deren Rechtsgehalt zueigen. Also lagen hier wirksam vereinbarte Darlehensverträge zweifellos vor. Darüber waren sich alle einig – deshalb ging es im Streit zwischen den Gesellschaftern ja auch um die Frage, wann und wie die Darlehen zurückgeführt werden sollten und nicht um das Ob. Im Falle von Dr. Füllmich sollte dies nach Veräußerung seiner Privatimmobilie geschehen. Dies hatte er von Anfang an zugesichert.

Dass die Darlehensbeträge von Dr. Füllmich nicht zurückgeführt werden konnten, hatte seinen Grund in einer ebenfalls illegalen Konstruktion. Im Zusammenwirken mit dem Notar, der den Immobilienverkauf der Familie Füllmich beurkundete, bemächtigte sich pikanterweise ausgerechnet einer der Anzeigeerstatter, Marcel Templin, in Abstimmung mit den anderen Mittätern (Justus P. Hoffmann und Antonia Fischer) ohne ausreichenden Rechtsgrund weiter Teile des Verkaufserlöses der Immobilie. Pikanterweise hat die Staatsanwaltschaft die Konten der Füllmichs geblockt – nicht aber den illegal vereinnahmten Anteil aus dem Verkaufserlös bei Templin gepfändet. Auch wurden offenbar bisher keine Ermittlungen gegen Marcel Templin eingeleitet. Dieser steht nun im Verdacht, ein Mitarbeiter der Behörden zu sein, um in deren Auftrag die Verfolgung des Bürgerrechtlers Füllmich zu gewährleisten und es ihm unmöglich zu machen, die vereinbarten Darlehen zurückzuzahlen.

Das Arsenal der Rechtsbeugung ist groß.

Nachdem es der Staatsanwaltschaft trotz aller illegalen Machenschaften und objektiven Falschdarstellungen nicht gelungen war, die erhobenen Vorwürfe gegen Dr. Füllmich zu erhärten, kam nun das Gericht dem Ankläger zu Hilfe. Dies war eine Überraschung für die Verteidigung und den Verfolgten: Die vereinbarten Darlehensverträge, die von allen Beteiligten als solche beabsichtigt, bezeichnet und bewertet worden waren, wurden plötzlich – nach mehreren Prozesswochen – einfach durch das Gericht umgedeutet.

Das Gericht konstruiert nun eine „Treuhandbeziehung“, um eine Verurteilung von Dr. Füllmich zu gewährleisten. In den vom Vorsitzenden Richter Carsten Schindler verlesenen Hinweisen des Gerichtes geht selbiges nun lieber davon aus, es sei hier eine „treuhänderische Verwahrung der Gelder in der Weise vereinbart worden, dass diese Gelder jederzeit für die Vorgesellschaft auf Bankkonten zur Verfügung stehen sollten.“ Dabei beruft sich das Gericht einzig auf die Aussagen von Viviane Fischer, die sich hier ebenfalls in den Dienst der Anklage stellt.

Mit dieser kreativen Volte erreicht Schindler zweierlei. Erstens kommt Viviane Fischer aus der bisher angenommenen Mittäterschaft im Zuge des gemeinschaftlichen Handelns mit Reiner Füllmich frei. Damit ist eine Beteiligte an der Verfolgung des Bürgerrechtlers aus dem Fokus der Verfolgung genommen. Zugleich will das Gericht nun versuchen, einen Schaden aufgrund der Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht zu konstruieren. Man bedenke: Bislang ging es um die Frage, ob die vereinbarten Darlehen von Füllmich hätten zurückgezahlt werden können und ob er das beabsichtigt hatte. Da beide Fragen aufgrund der Sachverhaltsermittlung und Zeugenbefragung zu bejahen sind, ist ein Schaden weder bei den Gesellschaften des Ausschusses noch den Mitgesellschaftern anzunehmen.

Die willkürliche Annahme eines Treuhandverhältnisses soll es nach Auffassung des Gerichtes möglich machen, eine Straftat zu konstruieren. Schindler dazu: „Der Angeklagte verstieß bereits dadurch gegen seine Vermögensbetreuungspflicht, dass er überhaupt Geldbeträge der Vorgesellschaft in der geschehenen Weise auf sein Privatkonto übertrug“.

Es käme unter dieser irrwitzigen Konstruktion also nicht mehr darauf an, dass Füllmich das Darlehen zurückzahlen wollte und dies auch getan hätte – der Schaden läge nun bereits in der konstruierten Treuepflichtverletzung, welche Schindler und seine Genossen und/oder Auftraggeber hier ersonnen haben. Der Hinweis des Gerichtes sorgt – trotz der dramatischen Veränderung die sie in den Prozess einbringt – für bittere Erheiterung bei Juristen und Menschenrechtlern. So erklärt der Vorsitzende Richter Carsten Schindler: „Die Argumentation des Angeklagten, dass er das Geld in seiner Immobilie „geparkt“ habe und dies im Interesse der Vorgesellschaft gewesen sei, weil das Bankkonto durch staatliche Willkürmaßnahmen leichter gepfändet werden könne als Immobilienvermögen, geht in mehrerer Hinsicht fehl. Zum einen ist stets gerichtlicher Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen möglich und im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben nicht etwa der Angeklagte oder Frau Viviane Fischer, sondern allein die dafür zuständigen Gerichte zu entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht.“

In den letzten Jahren entblößte sich das gekaperte Rechtssystem der BRD bis auf die Knochen. Bis hin zur politisch besetzten Spitze des Bundesverfassungsgerichtes mit einem Vorsitzenden CDU-Granden und Merkel-Freund Stefan Harbarth, der alle illegalen Maßnahmen und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen sowie die Aufhebung des Parlamentarismus in der BRD ermöglichte, ergingen Urteile, die in jeder Hinsicht nicht rechtsstaatlicher Natur sind. Bis heute bestraft das Unrechtssystem Menschen, die sich für Menschenrechte, Freiheit, Gesundheit und die Einhaltung der Grundrechte in Deutschland einsetzen.

Und nun verweist ein Richter in einem politischen Prozess, der auf illegalen Machenschaften des Staatsapparates beruht (Entführung aus dem Ausland, Fälschung bzw. Unterschlagung von Beweismitteln, illegale nicht dokumentierte Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Mittätern etc.) darauf, dass „allein die zuständigen Gerichte zu entscheiden hätten, was rechtswidrig sei.“ Auch vor Richtern wie Schindler waren die Reserven des Ausschusses in Sicherheit zu bringen. Und über den Geltungsbereich des Grundgesetzes könnte man auch noch diskutieren.

Rechtsanwalt Dr. Christof Miseré findet klare Worte zu den Hinweisen des Gerichtes in seinem Aussetzungsantrag an das Gericht:

Auch diese neue, nahezu absurde  Konstruktion dokumentiert, dass es sich  vorliegend unseres Ermessens um ein nicht an den objektiv vorgegebenen Maßstäben des Rechts, sondern an der finalen Zielsetzung der Verurteilung des Angeklagten Dr. Füllmich als politischen Gegner um jeden Preis orientiertes Verfahren geht und damit um einen durch politische Vorgaben und Konstrukte durch verschiedene Akteure beeinflusstes politisiertes Verfahren. Mir war zwar bei Übernahme des Mandates bereits bekannt, dass es sich hier mehr oder weniger um einen politischen Prozess handelt, wozu auch die unvergleichliche Bemächtigung des Angeklagten in Mexiko zählt, ich habe mir jedoch nicht vorstellen können, mit welchen rechtlich unhaltbaren Konstrukten nun auch jetzt wieder man diese finale Zielsetzung umzusetzen versucht.“

Dr. Miseré: „Das Spiel ist noch nicht aus!“

Der Strafverteidiger Dr. Miseré bleibt optimistisch. Für ihn ist das Verhalten des Gerichtes eine anmaßende Rechtsbeugung. „Dem Gericht steht es nicht an, rechtlich bindende – nachträgliche – Feststellungen zu einem der Privatautonomie unterfallenden Vertrag – hier ein wirksam geschlossener und gewollter Darlehensvertrag – zu treffen und, was hier hinzutritt: durch eine vom Gericht bestimmte andere Konstruktion zu ersetzen. Dies könnte allenfalls dann möglich sein, wenn etwas als Darlehen deklariert wird, aber gar keine Rückzahlung der Darlehenssumme beabsichtigt war. Denn dann existiert gar kein Darlehen, da die Gabe der Darlehenssumme und die Rückzahlung dieser Darlehenssumme konstitutive Elemente eines Darlehens sind.

Erst Recht darf das Gericht nicht gegen die stets geäußerte Auffassung des Angeklagten Dr. Füllmich, dass es sich um ein Darlehen handelt, das er zurückzahlen muss und er es auch für private Zwecke einsetzen werde, dahingehend interpretieren, dass dieser in Wahrheit eine Treuhandabrede habe vereinbaren wollen. Das wollte er eben gerade nicht!

Hier nachträglich dann sogar die persönliche Vorstellung des Angeklagten zu missachten und seinen Vertragsbindungswillen nachträglich durch ein nicht vereinbartes Konstrukt – nämlich eine Treuhandabrede – zu ersetzen und ihn dann auch noch aufgrund der Uminterpretation seiner klar geäußerten Vorstellung zu verurteilen, ist willkürliche Rechtsbeugung par exellence und widerspricht in eklatanter Weise einem fairen Verfahren.“

Rechtsanwältin Katja Wörmer: Der Angeklagte soll in jedem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt werden.“

Auch Füllmichs Anwältin Katja Wörmer äußert sich in ihrem vor Gericht vorgetragenen Aussetzungsantrag sehr klar: „Es wird mehr als deutlich, dass die Kammer beabsichtigt, den Angeklagten auf Gedeih und Verderb um jeden Preis zu verurteilen. Die rechtlichen Hinweise erwecken geradezu den Anschein, dass der Angeklagte in den Augen der Kammer bereits verurteilt ist und das beabsichtigte Urteil bereits so gut wie fertig geschrieben in der Schreibtischschublade liegt.“

„Denn die Kammer geht ausdrücklich davon aus, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann und weitere Zeugen nicht mehr gehört werden müssen. Noch am 24. und 25.04.24 war die Unterzeichnete jedoch vom Vorsitzenden mit Dringlichkeit aufgefordert worden, mögliche Terminkollisionen für die Monate Mai und Juni mitzuteilen, da weitere Verhandlungstermine anberaumt werden sollten. Nur einen Tag später, am 26.04.24 übersendet die Kammer plötzlich per beA außerhalb der Hauptverhandlung die nun erst am 03.05.24 verlesenen rechtlichen Hinweise, bei welchen es sich tatsächlich um eine vorweggenommene Beweiswürdigung handelt, welche zu erwartender Weise in der Form ebenfalls in die Urteilsgründe mit einfließen wird. Das Urteil ist daher offenbar bereits geschrieben.

Der Angeklagte soll in jedem Fall zu einer Haftstrafe verurteilt werden.“



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28 Bemerkungen

  1. Ein gläubiger Mensch wird sich wohl fragen, wie lange Gott uns noch prüfen will, bevor er Gnade walten lassen wird und stellvertretend für uns Reiner Füllmich zum Triumph über seine Widersacher verhelfen wird.
    Wenn es hier umschlägt, ist die Wende da. Reiner Füllmich ist, wie sich nun zeigt, der wichtigste Dissident in der BRD.
    Wir alle sind gefragt, noch mehr als während der Prüfungen der letzten Jahre, dieses Unrecht in unserem persönlichen Umfeld bekannt zu machen, um der Gerechtigkeit schneller ans Licht zu helfen.

    Free Reiner Füllmich

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  2. Die Stiftung Coronaausschuss hatte zwei tragende Säulen, die mit Herzblut als moderne Aufklärer galten und die dies mit beispiellosem Engagement so verkörpert in persona darstellten.
    Wie die ewige Metapher zeigt sich auch hier das ewige Ringen der Mächte zwischen Gut und Böse.
    Am Ende bringt nur die Wahrheit die Klarheit, über das, was verborgen immer seinen Weg ins Licht findet.

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    • Ich hatte ganz am Anfang des CA, als ich Frau Dr. Astrid Stuckelberger in die Sitzungen mobillisiert hatte, mit Reiner natürlich Kontakt. Machte ihn schon früh dafauf aufmerksam, dass er gefährlich leben würde. – Er versicherte mir, dass Vorkehrungen getroffen seien. Dass allerdings aus dem eigenen Land der Angriff auf sein Wirken kam, hätten wir uns niemals vorstellen können. So hinterhältig und so sklavisches Handeln ist einfach nur ein Verbrechen. Ein Verbrechen am Rechtsstaat. Hoffen wir, dass so schnell wie möglich diese hinterlistige Aktion auffliegt und er frei kommt.

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  3. „Carsten Schindler leitet das Verfahren gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich. Machte der Jurist anfangs noch den Eindruck, er sei an einem rechtsstaatlichen Verfahren interessiert,“ – das erinnert mich an einen frühen „Soldatenprozeß“ unter Beteiligung von Martin Schwab, der damals im CA regelmäßig darüber berichtete. Er war optimistisch, da auch der damalige Richter anfangs einen „rechtsstaatlichen“ Eindruck machte und erstaunlicherweise ausführliche Beweisaufnahme zuließ (u.a. Bhakdi) – bis sich das Blatt plötzlich wendete und die Soldaten verurteilt wurden. Weiß leider nicht mehr, wann das genau war. Scheint eine gängige Methode zu sein.

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    • das Urteil erging am 09.07. 2022. Das Beschwerdeverfarhen dagegen wird weiterhin vor RA Wilfried Schmitz geführt. Weiterhin gibt es eine Grupe auf Telegram

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    • Genau dieses Gefühl habe ich mittlerweile auch.
      Dieser Richter hat sich (nach seinen letzten Äußerungen zu urteilen) selbst ein Armutszeugnis ausgestellt als billigendes Werkzeug für einen Schauprozess. So eine Schande für die Gerechtigkeit!

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  4. Ich habe versucht, den beruflichen Werdegang des Göttinger Richters Carsten Schindler nachzuverfolgen – DA FAND ICH EXAKT NICHTS – umso frappierender die Ähnlichkeit seines Photos im Artikel im Vergleich zum Wikpedia-Photo von Roland Freisler, Deutschlands wohl berühmtesten Richter aller Zeiten . . . ?
    Roland Freisler reloaded ?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler

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    • auch über den Staatsanwalt John gibt es keine Hinweise auf seinen beruflichen Werdegang, wie Kommentatoren auf bittel.tv berichteten. Zufall?

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      • Wo sich die „Zufälle“ häufen kann man von einer Konstruktion dieser ausgehen!

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  5. Das Engagement und die HERAUSRAGENDE Arbeit von Dr. R. Füllmich für die Aufarbeitung der „Kriegsverbrechen gegen die Menschheit“, die in der Corona-Impf-Kampagne zu sehen sind, habe ich von Anfang an mit allerhöchster Achtung & Respekt mitverfolgt. Seine Aktivität in dieser Sache kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden! Die Art & Weise wie nun gegen ihn im Paralellschwung von (der gekauften?!) Viviane Fischer & der Staatdanwaltschaft vorgegangen wird, wirft ein absolut vernichtendes Licht auf die zur Unkenntlichkeit erdodierte Rechtsstaatlichkeit der (Firma!) BRD. Es müssen wohl die letzten Zuckungen sein, die sie zu diesem Verhalten veranlasst?! Nicht nur Inhalt & Ziel seiner Aktivitäten zur Aufklärung der Impfverbrechen verbinden mich mit ihm – auch das persönliche Datum meines Geburtstages 05.05.(1952) schlägt eine besondere Brücke. Ich hoffe, wünsche und schließe Dr. Reiner Füllmich in mein Nachtgebet ein, dass dieses unfassbare Trauma der unbegründeten Freiheitsberaubung zum Fanal der Entlarvung unserer „Justiz- und Strafverfolgungskräfte“ mutiert. Soweit es Ihnen möglich ist, im Kontakt mit der zuständigen Strafverteidigerin Frau RAin Katja Wörmer diese Notiz an Herrn Dr. Füllmich weiterzuleiten, sähe ich mich zu großem Dank an Sie verpflichtet! Mein ganzes Mitempfinden, Hoffen, Wünschen & meine Gebete sind bei ihm – und der Sache selbst! Er ist ein LEUCHTENDES BEISPIEL für uns alle – Hand auf’s Herz! Berthold Binder, Chieming (Hinweis: Mail-Adresse in klein-Buchstaben – hier technisch nicht umsetzbar?!)

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  6. in der gestern ABend ausgestray<hlen Audiobotschaft sprach Reiner Füllmich von einer Verurteilung Verantwortlicher zu hohen Geldstrafen (jeweils 99 000 Britsiche Pfund? sowei weitere 25 000 Pfund) durch ein englisches Gericht?. Die deutsche Justiz habe keine Handhabe gegen ihn.
    Frage: Welche Folgen hat dies, muss sich die deutsche Justiz an dieses Urteil halten, oder hat/kann sie (wer?) dagegen Rechtsmittel einlegen?
    Auch die "Verlegung" in eine andere Zelle um seinen Gebrutstag sowie die Verweigerung, die eigenen Anwälte während des Wochenendes um den 5. 5. 2024 zu kontaktieren, muss dringend und mit der ntowendigen "Härte" aufgeklärt werden!

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  7. Rainer Füllmichs Problem liegt darin, dass er hinter die Kulissen schaut. Nun, dies darf eine gesunde Opposition in der Regel, sofern sie im Rahmen der ungeschriebenen Gesetze bleibt: Stelle niemals die Demokratie – i. e. Sinne die Demokratie-Simulation in Frage.
    Rainer Füllmich hat genau dies getan, und zwar mit einer professionellen Intensität, die für das Ausschuss-Team wie auch für die Politik zu einem Problem wurde.
    Die Krise hat ja weder mit Corona begonnen noch sie hat mit Corona aufgehört. Die Ukraine-Krise wie der Genozid spalten die Gesellschaft bis in die Grundfesten. Darauf hätte er sein Augenmerk gelenkt und damit hätte er die Öffentlichkeit gestört. Das Ausschuss-Team wollte diesen Weg nicht mehr weitergehen, nicht mehr so weit gehen; und hat – so die Vermutung – aus Erschöpfung, aus Angst, möglicherweise auch aus Bitterkeit, sich in den Zwängen seines Furors zu befinden, den Anschluss an das Establishments vorgezogen.

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    • ich bin mir nicht sicher, ob das „Team“ diesen Wege nicht mehr gehen wollte, oder von Anfang an „fremdgesteuert“ etwas anfing, dass dann „plötzlich“ gleichfalls fremdgesteuert zerstört wurde. Die enormen Spendensummen von Zuschauern und das plötzliche „Versiegen“ derSpenden im Juni 2022 können Hinweise sein, dass auch ein großer Teil der Spenden von „Mr. Global“ stammten. Reiner Füllmich hat mehrfach darauf hingewiesen, dass „der Gegener“ bereits in der Vergangenheit beide Seiten unterstüzte.
      Zu Viviane Fischer: nach meiner Erinnerung war sie die Initiatorin des SCA, über Wolfgang Wodarg kam Reiner Füllmich dazu. Auf Grund ihres beruflichen Werdegangs könnte sie eine ideale Kandiatin für die „bösen Absichten“ des Mr. Global sein. Zugegeben, es sind Vermutungen, keine Tatsachen.

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    • Da vor rund 100 Jahren nachweislich der Deutsche Kaiser (Wilhelm II) vor dem Putsch durch die SPD sein Amt und damit die Regierungsgewalt in die Hände des von ihm bestimmten neuen Souveräns, mithin in die Hände des deutschen Volkes, gelegt hat, ist es an jedem einzelnen von uns, dem an Weisungen der Regierung gebundenen Richter im Schriftwege mit Zugangsbeweis in ausgesucht höflichen Worten die neue Weisung des Souveräns mitzuteilen, nämlich daß das Strafverfahren gg Dr. Reiner Füllmich sofort ersatzlos aufzuheben ist und die bandenmäßig organisierten Kläger und Rechtsbeuger ihm Schadensersatz in Naturalien und Geld zu leisten haben in Höhe des von ausländischen Rechtskundigen genanntem Umfang.

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  8. Die Prozessentwicklung und die Konstruktion der angeblichen Straftaten sind in diesem Artikel sehr gut herausgearbeitet. Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft, dem BKA und JVA haben offenbar dem Ruf und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates beträchtlichen Schaden zugefügt. Es liegt jetzt an dem Richter Gerechtigkeit wieder herzustellen. Ich hoffe er wird soviel Ehre und Mut und Größe zeigen können. Und er will sich hoffentlich nicht in die gleiche Reihe von Unrechtsrichtern anderer totalitärer Regime einordnen.

    Free Reiner!

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    • Ich befürchte, dass der Richter eine Erwartungshaltung zu erfüllen hat. Und dies wird ihm über Erpressungsversuchen aufgezwungen. Dem Anwalt wurde ein Foto seiner Tochter mit den Worten zugestellt: „Passen Sie gut auf sie auf.“
      Wer weiß wie der Richter „ermuntert“ wurde um zu spuren. Er soll zu den Anwälten gesagt haben, dass er eine turbulente Woche erleben musste.

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      • „Richter ermuntern“? Ein Richter soll und muss unabhängig sein! D.h. er darf sich keiner Beeeinflussung von welcher Seite auch imemr sie kommen mag, sondern nur nach Recht und Gesetz handeln. Bei Zuwiderhandlungen des Richter s gegen diese Vorgaben ist er nicht fähig, das vom Volkssouverän ihm aufgetragenene Amt auszuüben. ER muss konsequenterweise aus diesem Amt entfernt werden.

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  9. Das mag alles so stimmen, wie vorstehend beschrieben.
    Aber es bleibt dennoch die Frage, weshalb es für Füllmich, der in U-Haft sitzt, möglich ist, Sprachnachrichten mit nach außerhalb des Gefängnisses zu geben.

    Unbenommen hiervon bleiben die hinterhältigen Aktivitäten der RAin Viviane Fischer und der drei Hafenanwälte (m, w) aus Berlin.
    Letztere vier wüsste ich gern in U-Haft und dann mit sehr langen Haftstrafen belastet.

    Der Part des Filmemachers Robert Cibis der Geld vom Corona-Ausschuss zur Aufzeichnung der Corona-Sitzungen erhalten hatte, wüsste ich allzu gern. Dieser Cibis hat auch seinen vorzüglichen finanziellen Schnitt in diesem „Theaterstück“ (Tragödie) gemacht.

    Ein äußerst dubioses Geschmäckle hierbei ist die private Liason der RAin Viviane Fischer mit dem Cibis.

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    • Es gibt eine offizielle Genehmigung des Landgerichtes, die es Dr. Füllmich gestattet, Audionachrichten zu erstellen. Es wäre der JVA ein Leichtes gewesen, dies zu überprüfen. Es hätte dazu genügt, die fundamentalen Rechte des Gefangenen zu wahren und unmittelbar auf seinen Wunsch hin seine Anwältin anzurufen. Dies entnehmen Sie gerne auch den Stellungnahmen der Rechtsanwältin von Dr. Füllmich, Frau Katja Wörmer. Zu finden sind diese unter anderem auch hier auf Telegram: @ReinerFuellmich sowie hier: https://youtu.be/eD5z_jTbRlo

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      • Vielen Dank für Ihren freundlichen Hinweis an mich.

        /T. Z.

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    • Bzgl. der „Sprachnachrichten“ bitte bei bittel.tv schlau machen, wurde bereits mehrmals deutlich erklärt. Es ist legal!!

      Ihr erster – zweifelnder – Satz macht deutlich, daß Sie nicht auf dem Laufenden sind. Wie schon erwähnt, bei Roger Bittel (info@bittel.tv), werden Sie in vielen, vielen Video`s aufgeklärt.
      Sie können auch beim FASSADENKRATZER oder beim Leserservice Krisenfrei fündig werden. Es gibt auch die Möglichkeit sich bei O815, beim StreamPunk`s oder bei RT DE v. 17.4.24 oder, oder zu informieren!
      Dann wieder hier melden!

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    • Er hat eine richterliche Genehmigung dafür seit November übrigens . Waren sie der Anzeiger weshalb er in Einzelhaft musste ?

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  10. Anders als Autor und Protagonisten bin ich weit weg von Kenntnissen der Juristerei.
    Mein simpler Hausverstand will Verrat vermuten und anders als Hahne würde ich nicht nur „Handschellen klicken hören“ wollen. Ist Reiner Füllmich also unschuldig? Bei mir ist immer der Chef schuld!

    Was mir beim Lesen kam, war die Erinnerung an das Eindringen der Ecuadorianer in die Botschaft Mexicos in Quito. Die Botschaft hatte einem Mann Asyl gewährt, obwohl sie wußte, daß die Justiz Ecuadors ihn wollte. Ecuador stürmte die Botschaft und holte sich den Mann – Mexico und andere Länder brachen die diplomatischen Beziehungen zu Ecuador ab.
    Ecuador hatte DIE heilige Regel verletzt. Richtig wäre gewesen Mexico aufzufordern den Mann herauszugeben und bei Ablehnung die mex. Botschaft zu schließen (und dabei den Mann zu kassieren). Ecuador ist ebenfalls in eine Falle gestolpert.
    Reiner Füllmich hat auch eine heilige Regel verletzt, denn bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Mich interessieren die Gründe nicht. Er hat (wie Ecuador) unnötig dumm/naiv/blauäugig gehandelt.
    Und in beiden Fällen verhielt sich Mexico wie eine fünf Peso Hure – was mir einfach auffallen will.

    Deutschland verschleppte also einen seiner Bürger aus (s)einer deutschen Botschaft, sperrte ihn widerrechtlich ein und steckte ihn in eine Ganzkörperfessel, wie ich noch niemals eine sah. Die deutsche Regierung will folglich, daß ich einen fürsorgepflichtigen Botschafter (der Verrat an einem Schutzbefohlenen beging) und einen Märtyrer wahrnehme. Wieso nur? Es stellt sich die Frage nach der Strategie der deutschen Regierung.

    Daß es sehr wohl anständige deutsche Diplomaten gibt, bewies kürzlich die deutsche Botschaft in Manila im Fall Oliver Janich.
    „Am 20. Januar wurde Oliver Janich nach mehr als fünf Monaten in einem philippinischen Gefängnis aus der Haft entlassen (reitschuster.de berichtete). Die Freilassung wurde erreicht, weil die Falschbehauptungen deutscher Behörden, Janich sei auf der Flucht und es laufe ein Passentziehungsverfahren gegen ihn, widerlegt werden konnten.“
    https://reitschuster.de/post/die-philippinischen-behoerden-wurden-getaeuscht/
    „Nach mehr als 5 Monaten Haft wurde der deutsche Journalist Oliver Janich am Abend des 20. Januar 2023 aus der philippinischen Abschiebehaft entlassen. Wir bedanken uns bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen für die konstruktive Mithilfe.“
    https://journalistenwatch.com/2023/01/24/oliver-janich-ist-frei/

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    • Nachdem schon vor Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt hat, daß die BRD-Justiz nicht regierungsunabhängig sei, vielmehr parteipolitischen Weisungen unterliege und infolgedessen internationale Haftbefehle der Bundes-Generalstaatsanwaltschaft unbeachtlich und nicht auszuführen seien, blieb der nicht gewaltengetrennten BRD-Besatzungsverwaltungsorganisation nur die Verschleppungsmasche. Und die verstößt gegen Völkerstrafgesetzbuch. Das glaube ich als Nichtjurist. Meine vom GG geschützte Meinung. Das Recht zur Auslegung dieses Textes liegt bei dem Verfasser.

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  11. ich verfolge diesen „politischen Prozess“ seit Anfang an. Meine Quellen sind Bittel Tv und die Prozessbeobachter auf Youtube. Es ist erschütternd zu erfahren, wie weit sich dieses Gericht von jeglicher Rechtsstaatlichkeit entfernt hat. Sind die handelnden Juristen sich nicht bewusst, dass dies für sie möglicherweise das berufliche Aus bedeuten kann?

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    • Solange das System noch hält, verhält es sich andersrum. Siehe Richter Dettmar…

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      • Ich erlaube mir einmal frei heraus zu spekulieren: Der umgefallene Richter hat,
        gleich wie auch Reiner Füllmichs Strafverteidiger, RA Dr. Christoph Miseré, verletzliche/n Tochter/Sohn („Passen Sie gut auf Ihre Tochter auf.“),
        im Gegensatz zu Dr. Miseré aber nicht die Zusage eines potenten Dienstes, sein/en Mädchen/Buben wirksam beschützen zu wollen und zu können.

        Der fragwürdige Richter wäre gut beraten, seine schlechten Karten offen auf den Tisch zu legen, den Rechtsbankrott zu benennen und den Souverän um Gnade zu ersuchen.

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        • der Richter hst mit seinen offensichtlich haarsträubenden rechtlcihenHinweisen bereits jegliches Recht mit Füßen getreten. Er hat deshlab das vom Volkssouverän im übertragene Amt missbraucht und ist aus diesem Amt zu entfernen — und da sohne dicke Pension auf Kostn des Volkssouveräns.

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