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Impfen bis der Arzt kommt

Impfen bis der Arzt kommt
Foto: LookerStudio/shutterstock.com

DIE MASERNIMPFPFLICHT DES BUNDESGESUNDHEITSMINISTERS JENS SPAHN

Jens Spahn verfügt in seinem Ministerium über viele Institutionen, die seiner Behörde unterstellt sind. Dazu gehört das Robert Koch-Institut, das maßgeblich die Corona-Krise mitverursachte, indem es die hauseigenen Daten nicht oder nicht transparent einsetzte, sondern half, ein Pandemie-Szenario zu etablieren. Die Aufklärung läuft und die Belege für das Versagen oder bestenfalls den vorauseilenden Gehorsam des RKIs häufen sich und sind Gegenstand von Untersuchungen. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesetzlich verankerte Impfpflicht gegen Masern (und automatisch gegen Mumps und Röteln) liegt ebenfalls der verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Die Ständige Impfkommission STIKO ist auch dem Minister unterstellt, weil sie als Teil des RKIs fungiert. „Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Tätigkeit von der Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und beispielsweise durch systematische Analysen der Fachliteratur unterstützt wird. Ziel ist es, die Impfempfehlungen an neue Impfstoffentwicklungen und Erkenntnisse aus der Forschung optimal anpassen zu können“, heißt es auf der Seite des RKI.

Was augenscheinlich so vernünftig klingt, erweist sich beim Vergleich mit anderen Institutionen, Fachgremien und nationalen Impfempfehlungen als fragwürdig. Der deutsche Kinderarzt und einer der führenden Impfexperten, Dr. Steffen Rabe: „Wenn auch die STIKO in ihren Veröffentlichungen gerne den Eindruck erweckt, der impfologische Stein der Weisen wäre mit der jeweiligen Empfehlung gefunden und diese wäre (zumindest bis zur nächsten…) ehern in Stein gemeißelt, belehrt schon der Blick über den Tellerrand der deutschen Grenzen hinaus eines Besseren.“

Der Blick über den deutschen Tellerrand* zeigt, wie andere Länder mit der Impfpflicht umgehen:

  • 13 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen empfehlen die Grundimmunisierung mit 5- oder 6-fach-Impfung nur mit drei, anstatt wie die STIKO mit vier Impfdosen, was die entsprechende Impfbelastung in den ersten 2 Lebensjahren (damit aber eben auch den Umsatz der Impfstoffhersteller…) um 25% reduziert – bei nachgewiesen gleicher Schutzwirkung (Wiedermann 2009). 
  • 8 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO einen Beginn der 5- oder 6-fach-Impfung erst im vierten Lebensmonat für früh genug.
  • 11 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die Windpockenimpfung im Kleinkindesalter nicht für sinnvoll.
  • 10 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die Rotavirusimpfung im Säuglingsalter nicht für sinnvoll.
  • 3 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die Hepatitis B-Impfung im Säuglings- und Kleinkindesalter nicht für sinnvoll (näheres zu dieser Frage siehe auch www.impf-info.de).
  • 4 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die Meningokokken C-Impfung im Kleinkindesalter nicht für sinnvoll.
  • 7 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO den Beginn der MMR(V)-Impfung im zweiten Lebensjahr für ausreichend – mit dem Vorteil, dass dann bereits nach der ersten Impfung über 90% der Geimpften einen wirksamen Masern-Schutz aufweisen (verglichen mit etwas über 70% bei einem Impfbeginn im ersten Lebensjahr wie von der STIKO empfohlen) (Uzicanin 2011).
  • 4 (!) von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die zweite MMR(V)-Impfung erst nach dem dritten Geburtstag für sinnvoll, drei Impfkommissionen (Belgien, Island, Norwegen) empfehlen diese sogar erst vor der Pubertät. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Position der STIKO, die – zuletzt z.B. im Rahmen der Diskussion um den Masernimpfzwang – den Eindruck zu erwecken versucht, der Erfolg der MMR(V)-Impfung bzw. -Impfstrategie hänge entscheidend von dieser zweiten Impfung zeitnah nach der ersten ab …
  • 6 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO Auffrischimpfungen für Tetanus/Diphtherie im Erwachsenenalter gar nicht mehr für notwendig, drei weitere nur alle 20 Jahre, ein Land (Spanien) erst ab dem 65. Geburtstag – die STIKO empfiehlt hier die regelmäßige Impfung alle 10 Jahre.
  • 11 von 19 westeuropäischen Impfkommissionen halten im Gegensatz zur STIKO die Keuchhustenimpfung im Erwachsenenalter grundsätzlich nicht für sinnvoll – sechs davon empfehlen diese nur für Schwangere.
  • 10 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen halten mittlerweile eine Impfung während der Schwangerschaft für empfehlenswert – zumindest gegen Keuchhusten, oft auch gegen Influenza.

Dr. Steffen Rabe weiter: „Es wird deutlich, dass es bei Impfempfehlungen – anders als bei vielen anderen medizinischen Maßnahmen – keinen internationalen Konsens gibt. Mithin kann keine Impfkommission mit ihrer Empfehlung berechtigterweise den Anspruch erheben, den Maßstab über ‚richtig‘ oder ‚falsch‘ geimpft zu proklamieren – die der STIKO-Empfehlung vom BGH zugeschriebene Qualität eines ‚medizinischen Standards‘ ist somit reines Wunschdenken und wissenschaftlich völlig unhaltbar.“

Die Zwangsimpfungen berühren wesentliche Aspekte der Grundrechte: Die Würde, gegen die die Köperverletzung bereits an sich eine Verletzung darstellt (Artikel 1), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), das Recht der Eltern, die Entscheidungen für ihr Kind eigenständig zu treffen und hier nicht einem Zwang unterworfen zu werden (Artikel 6) und schließlich die Unmöglichkeit, die Masernimpfpflicht (isoliert) zu erfüllen, weil es in Deutschland keinen monovalenten Impfstoff gibt. Wer sich oder sein Kind gegen Masern impfen lassen muss, wird automatisch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) geimpft. Jens Spahn, der noch als Bundestagabgeordneter als Pharmalobbyist arbeitete und dennoch maßgebliche Entscheidungen im Gesundheitsausschuss traf, sieht darin kein Problem (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/29/kein-bedarf-an-masern-monoimpfstoffen). 

Eine Vereinigung deutscher Ärzte hat massive Kritik an Jens Spahns Vorstoß zu einer verpflichtenden Impfung geübt. „Der Gesetzentwurf ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage völlig verkennt und ignoriert“, erklärte der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl, Vorstand der Gruppierung „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“. „Eine solche Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig und überdies verfassungswidrig“, betonte er.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte sich kritisch über die zahlreichen Gesetzesinitiativen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geäußert. „Spahn prescht vor und hat die Folgen nicht immer vor Augen“, sagte Montgomery dem Berliner Tagesspiegel. Damit bezog er sich auch auf die Masernimpfung.

Wie immer ist es hilfreich, sich die Fakten anzusehen, wenn der Bundesgesundheitsminister das nächste Pro-Pharma-Projekt startet. Sei es die geplante Abschaffung des Heilpraktikerberufes, für die er jüngst ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, sei es die Besetzung der Gematik, jener Gesellschaft, welche die Digitalisierung des Gesundheitswesens betreiben soll. Bei diesem Unternehmen übernahm der Minister die Mehrheit und tauschte den Geschäftsführer gegen einen Pharma-Manager aus: Markus Guillerme Leyck. Er ist bis heute CEO des Multimillionenprojektes, mit dem Spahn den gläsernen Patienten erreichen wird. Es entsteht dabei eine Datenfülle, die für die Pharmaindustrie von unschätzbarem Wert ist.

Auch von Jens Spahns Impfpflicht profitiert die Pharmaindustrie. Dabei zeigen internationale Vergleiche, dass Impfzwänge die Immunisierung der Gesellschaft nicht verbessern – im Gegenteil: In Ländern, in denen kein Impfzwang herrscht, liegt die Immunisierungsrate höher als in Ländern mit Impfzwang. Durch den Impfzwang sehen sich Eltern gezwungen, entweder ihr Kind mit einer Dreifachimpfung zu belasten (es darf sonst nicht in die Kita, aber in die Schule – wegen der bestehenden Schulpflicht) oder zu riskieren, dass sie Strafe zahlen müssen. Auch Lehrer, Erzieher, Ärzte oder Hausmeister müssen sich impfen lassen, ansonsten ergeht ein Berufsverbot. Die Entscheidung der Eltern bleibt ein Dilemma, aus dem sie nur mehr Wissen befreien kann. Eine impfkritische Position ist durchaus angezeigt. Insbesondere weil zahlreiche Impfungen nicht wirken – bekanntermaßen gegen Mumps, aber auch immer häufiger gegen Grippe – zum anderen, weil die Injektion von Fremdeiweißen, lebenden Erregern und einer ganzen Anzahl von Zusatzstoffen und pharmazeutischen Hilfsmitteln gesundheitliche Risiken birgt. Verantwortungsvolle Eltern kommen nicht umhin, sich in das Thema einzuarbeiten und auch mal den internationalen Vergleich anzustrengen (https://impf-info.de/images/Med/Impfempfehlungen/Impfempfehlungen%20Westeuropa%202020.pdf).

Schon das Masernzwangsimpfungsgesetz zeigte den Weg auf, den die Bundesregierung unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einschlägt: Pharmaförderung durch Zwangsmaßnahmen von fragwürdigem gesundheitlichem Nutzen für die Bevölkerung bei einer Ertragsmaximierung mit gesetzlicher Absicherung für die Pharmaindustrie. Die verdient nicht nur noch mehr als zuvor an den fragwürdigen Impfungen – weil es sich nun um eine Zwangsimpfung handelt, haftet fortan der Staat für die aufkommenden Impfschäden in der Folge eines Immunisierungsversuches. Doch auch dies wird sich ändern. Denn Jens Spahn hat bereits die nächste Veränderung des Infektionsschutzgesetzes erledigt. Die am 01.04.2024 in Kraft tretenden Änderungen der Haftungsregelungen sind atemberaubend. Zahlreiche Regelungen wurden gestrichen, andere geschwächt. Ein Schutz vor den gesundheitlichen Folgen der Impfungen ist damit in der Zukunft nicht mehr gegeben – nicht einmal wirtschaftlich. Herzlichen Glückwunsch! Das Sponsoring und der Lobbyismus der Pharmaindustrie, dem am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweig der Welt, lohnt sich.

Mit dem Infektionsschutzgesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die stärkste Waffe in der Steuerung der gesellschaftlichen Prozesse in der Hand. Über die stetig fortgesetzte Veränderung des Gesetzes verschafft er seinem Ministerium und der Bundesregierung eine umfangreiche Ermächtigung. Wer dies nicht glaubt, sollte sich einmal kundig machen. Hier finden Sie die letzten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: https://www.buzer.de/gesetz/2148/l.htm. Eine von ihnen ermöglichte es übrigens, die Corona-Krise ins Unendliche zu verlängern, obwohl keine „Epidemiologische Lage von nationaler Tragweite besteht“ (https://www.buzer.de/gesetz/13847/a237994.htm). Für alle Demokraten sind auch die zahlreichen Regelungen interessant, die den Bundesrat aus der parlamentarischen Entscheidungskette eliminieren. Es ist erstaunlich, was im Windschatten der vermeintlichen Corona-Pandemie an den Grundfesten der Grundrechte durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz geändert wurde und weiterhin wird.

Das Infektionsschutzgesetz erscheint Demokratieschützern immer mehr als Ermächtigungsgesetz, das unbedingt einer verfassungsrechtlichen Prüfung bedarf. Doch hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die längst beendete Corona/Grippe-Saison nicht für beendet erklärt, wird sich nichts ändern. Außer für die Pharmaindustrie. Bis sich die Verfassungsgerichte mit den anstehenden Themen befassen, wird sich auch am Masern-Impfzwang nichts ändern. (vc)

Weitere Informationen auch auf
www.impf-info.de

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