logen, Fachärzten, Statistikern und anderen
mehr Unwahrheiten attestieren möchte, sollte
sie die journalistische Sorgfalt an den Tag
legen, die hier geboten ist. Ein guter Journalist
sucht das Gespräch und analysiert dann die
zusammengetragenen Informationen. Einerseits
sind also die kritisierten Wissenschaftler
erst direkt anzusprechen und mit den Entgegnungen
zu konfrontieren. Damit würde sich
die Faktencheckerin selbst auch die Chance
zu geben, die Position des anderen nachzuvollziehen
und die eigene Bewertung zu korrigieren
oder zu ergänzen. Andererseits muss der
„Besserwisser“ die Quellen des „Ertappten“
detailliert analysieren und auf ihre Konsistenz
hin überprüfen. Und schließlich sind belastbare
Belege für die eigene Position beizubringen,
anhand derer sich wiederum die „wahrheitsnahe“
Gegenbehauptung überprüfen lässt.
Nur durch die Gegenüberstellung der Aussagen
und das Sammeln und Belegen der Fakten
entsteht Transparenz und schafft man die
Voraussetzungen, um sich eine Meinung auf
der Basis von substanziell geprüften Informationen
zu bilden.
DAS MINISTERIUM FÜR WAHRHEITEN
Den Selbstverpflichtungen von correcitv blieb
das Unternehmen in weiten Teilen untreu,
denn es liefert in seinen Faktenchecks selbst
oftmals keine belastbaren Materialien, die die
Zweifel begründen können. In der nunmehr
möglichen Rückschau auf die „Faktenchecks“,
mit denen correctiv sich in den ersten Corona
Wochen der Besserwisserei gerühmt hat,
zeigt sich, dass die Einwände von correctiv
überwiegend falsch waren und die diffamierten
Wissenschaftler überwiegend richtig lagen.
correctiv macht im Übrigen die gleichen
Fehler wie die Autoren der meisten Verlage:
Sie hinterfragen nicht die Grundlagen der statistischen
Bewertungen und die Qualität der
erfassten Daten. Auch der bekannte Arzt Dr.
Michael Spitzbart musste sich von der correctiv
Wahrheitspolizei maßregeln lassen. Die
Entgegnungen auf die Aussagen von Spitzbart
brachen in der Folge der Entwicklung überwiegend
zusammen. Er hatte bestritten, dass
SARS-CoV-2 die alleinige Ursache für die hohen
Todesfallzahlen in Norditalien sei und
führte auch andere Ursachen an. Ebenso hatte
er hinsichtlich der Mortalität ziemlich genau
jene Zahlen genannt, die sich dann im Laufe
der Entwicklung auch bewahrheiteten. Problematisch
an der Arbeit der „Wahrheitspolizei“
ist, dass sie im Nachhinein keine Korrekturen
an der eigenen Darstellung vornimmt.
Mit dem Koma, in das Merkel und Spahn unser
Land versetzten, endete auch der demokratische
Diskurs. Es war Schluss mit der Suche
nach der besten Lösung, nach dem Wettbewerb
der Ideen, nach einem Konsens der
Bewertungen. Es gab plötzlich eine Zentralmacht,
die - ohne sich erneut die demokratische
Legitimation von den Parlamenten abzuholen
(Bundestag und Bundesrat) - weiterregiert
und dabei auf ein eigens ausgewähltes
Meinungskonsortium zurückgreift, mit dem
die Regierungsentscheidungen entwickelt
wurden. Der Bürger wurde ein- und zugleich
ausgeschlossen, ebenso die Parlamentarier
ihrer Rechte beraubt. Die Parteien verstummten
mit den Parlamenten. Keine Abgeordneten
waren da, um die Freiheit zu verteidigen oder
das Grundgesetz oder die Alten oder die Kinder.
Plötzlich gab es nur noch ein Richtig. Ein
Lied der Wahrheit. Das kam aus Berlin, es wurde
in den Bundesländern nachgesungen und
in den Kommunen zum Teil mit Polizeigewalt
durchgesetzt.
Man durfte plötzlich nicht am Deich langgehen,
auf einer Parkbank sitzen, Sport machen,
arbeiten, Mutter im Heim besuchen, Freunde
besuchen, Einkaufen, überm Gartenzaun hängen
und ein Bier zischen, musste Abstand halten,
Sitz, Platz, Maske! Wir wurden von „guten“
Mitbürgern angeschnauzt, die überreizt waren
und dachten, man hätte in ihre Richtung geatmet.
Die Polizei wurde benachrichtigt, wenn
drei Jungs auf dem Dorfplatz ein Bier tranken
oder die Freunde aus Brandenburg zum Wochenendbesuch
vorbeischauten. Das verhängte
Kriegsrecht erzeugte eine Totalität, in der
unsere Freunde, Nachbarn, Brüder und Onkel
bei der Polizei plötzlich Dinge tun mussten,
die wir nur aus dem Fernsehen in Berichten
über totalitäre Staaten kannten. „Sie können
hier nicht stehen!“ „Sie können hier nicht
sitzen!“ „Sie sind zu dicht beieinander!“ Wir erleben
zehntausendfache Ordnungswidrigkeits-
und Strafverfahren gegen die Mitmenschlichkeit.
Wir opfern unser Vertrauen in die Welt
und in unser Gegenüber, weil die Regierung
beschlossen hat, die aus Sicht der Regierung
richtigen Maßnahmen nur durchsetzen zu können,
wenn die gesamte Bevölkerung in Angst
und Schrecken versetzt wurde.
BMI-PAPIER OFFENBART: DER STAAT
VERBREITET ANGST UND SCHRECKEN
Angst und Schrecken waren das erklärte Ziel
der Regierung, wie aus einer Verschlusssache
des Bundesministeriums des Inneren hervorgeht.
Basierend auf Modellrechnungen des
RKI-Mitarbeiters Matthias an der Heiden et
al. wurde ein Szenario entworfen, bei dem bis
zu über 1.000.000 Menschen in Deutschland
den Tod finden könnten. Schaut man in die
Modellrechnung von an der Heiden, zeigt sich,
dass seine Annahmen bei der Formulierung
der Risikoberechnung bereits überholt waren,
als er die Modellierung vornahm. Er rechnete
mit einem viel höheren Ansteckungsfaktor
als es die echten Zahlen hergaben. Dennoch
ließ die Bundesregierung das Maßnahmenpaket
vom Stapel und damit auch die Kommunikationsstrategie,
deren Kern sich in Sätzen
wie diesem wiederfindet: „Um die gewünschte
Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten
Auswirkungen einer Durchseuchung
auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht
werden: 1) Viele Schwerkranke werden von
ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht,
aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft
ringend zu Hause….“ Es sollten dramatische
Bilder sein. Die Menschen im ganzen Land
sollten in Angst und Schrecken verfallen, damit
sie klaglos die umfassende Zerstörung ihrer
Normalität und den Verlust an Grundrechten
hinnehmen würden.
Die Menschen sollten mit Angst gefügig gemacht
werden. In der Modellierung durch an
der Heiden ging der Autor von Folgendem aus:
„Wir nehmen für diese Modellierung eine Basisreproduktionsrate
R0 = 2 an.“ Die vom RKI
wenige Tage vor dem Modellierungszeitraum
gemeldete Reproduktionsrate lag zu diesem
Zeitpunkt schon unter 1. Seine Schlussfolgerungen
erwiesen sich sämtlich als falsch.
Selbst bei einem günstigen Verlauf lagen seine
Prognosen für Infektionen und Todesfälle
in unerreichbaren Höhen von 200.000. Hier
zeigt sich die Perversion der Modellrechnungen.
Sie werden zur Grundlage von Verfügungen,
die geeignet sind, ganze Gesellschaften
sozial und wirtschaftlich zu ruinieren. Gleichzeitig
wird die Erfahrung zahlloser Wissenschaftler
ignoriert und den absurden Ergebnissen
der Rechenspiele mehr Glauben geschenkt,
als der Evidenz der Wirklichkeit. Nie
hat sich die scherzhafte Informatiker-Weisheit
mehr bewahrheitet als in der Corona-Vorhersage:
Garbage in – garbage out. Die falschen
Annahmen und damit Rechenwerte führten zu
den falschen Ergebnissen.
Die Manipulatoren in der Corona-Krise hatten
zurecht erkannt, dass bei vernunftgetragener
Betrachtung der Daten, Fakten und Ereignisse
nur einige wenige Menschen im Lande
bereit gewesen wären, die Maßnahmen
der Regierung zu dulden. Zur Erinnerung: Bereits
Mitte März war klar, dass sich die Prognosen
der Pandemiker nicht bewahrheiteten.
Die Verdopplungszeit der Infektionen und die
Reproduktionszahl lagen vielfach günstiger als
es Kanzlerin Merkel für eine Aufhebung des
Lockdowns festgelegt hatte. Die Entwicklung
der Pandemie lieferte nicht die Begründung
für die beschlossenen Maßnahmen und so waren
diese im Verfassungssinn unverhältnismäßig.
Das erkannten in diesen Tagen auch erste
Verfassungsgerichte. Das Urteil des Saarländischen
Verfassungsgericht ist ermutigend, bezieht
es doch die tatsächlichen Ereignisse und
Entwicklungen in die Bewertung der Grundrechtseinschränkungen
mit ein und attestiert
den Maßnahmen eine Verfassungswidrigkeit.
Nachdem nun klar wird, dass die Pandemie
nicht annähernd die Ausmaße annehmen
wird, welche Grundlage der Maßnahmen sein
sollten, beginnen die Gerichte damit, die Begründungen
der Eingriffe in die Grundrechte
zu überprüfen. Zuvor war die Allmacht der
Unabsehbarkeit offenbar für die meisten Verfassungsjuristen
ein Prüfungshindernis. Eilanträge
beim Bundesverfassungsgericht wurden
durchweg abgewiesen. Schon Anfang Mai
zeigte sich in der Rückschau, dass nahezu alle
Begründungen der Verfassungsbeschwerden
zutreffend waren, weil keine Gefahr bestand.
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