WEITERKOMMEN DURCH MEHR
FACHWISSEN Als Industriemeister oder Industriemeisterin
Industriemeister spielen durch den Fachkräftemangel
und die Anforderungen des
digitalen Zeitalters in modernen Betrieben
eine immer wichtigere Rolle. War es früher
die Hauptaufgabe eines Meisters, Arbeitsaufgaben
zuzuweisen und deren Ausführung
zu prüfen, übernimmt er heute vielfältige
Führungsaufgaben.
Dazu zählen beispielsweise die Steuerung von
Arbeitsprozessen, die Führung und Motivation
von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Unterstützung
der Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen
Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen.
Diesen Anforderungen wird bei der Fortbildung
zum Industriemeister bei der wisoak
in Bremerhaven Rechnung getragen. Der Lehrgang
zum Industriemeister und zur Industriemeisterin
vermittelt einerseits fundierte Basisqualifikationen
34 www.laufpass.com
den nächsten Schritt wagen
sowie die Einhaltung von
wie Lern- und Arbeitsmethodik,
rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches
Handeln, Kommunikation und Marketing. Aber
auch aktuelles Fachwissen für die gewählten
Spezialisierungsbereiche Metall, Elektrotechnik
oder Mechatronik werden erworben. Zusätzlich
wird im Rahmen des Meisterkurses
die Ausbilder-Eignungsprüfung abgelegt.
Mit dem Abschluss zum geprüften Industriemeister
oder zur geprüften Industriemeisterin
sind die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
am Ende des Kurses sowohl Experte, als auch
Generalist und damit bestmöglich auf die anspruchsvollen
betrieblichen Anforderungen
vorbereitet und können diese übernehmen.
Der Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer
ist bundesweit anerkannt und im Deutschen
Qualifikationsrahmen einem Bachelorstudium
gleichgestellt.
Kurzarbeit – Was die aktuelle Situation für
Beschäftigte bedeutet und welche Rechte sie haben.
Angeboten wird die Fortbildung berufsbegleitend
(abends und am Samstagvormittag) und
startet am 08.03.2021 in Bremerhaven – in
Bremen auf Anfrage. Da der Industriemeister
zu den Aufstiegsfortbildungen mit anerkanntem
Abschluss gehört, ist eine finanzielle Förderung
in Form von Aufstiegs-Bafög – früher
„Meister-Bafög“ – möglich.
Unabhängig davon gilt, dass Beschäftigte im
Land Bremen einen Preisnachlass von 10 Prozent
auf alle Bildungsangebote der wisoak erhalten,
und zwar mit dem KammerCard-Rabatt
der Arbeitnehmerkammer. Das gilt natürlich
auch für den Industriemeister – und lohnt
hier richtig.
WEITERE INFORMATIONEN AUF
WWW.WISOAK-FORTBILDUNG.DE
Immer mehr große deutsche Konzerne
melden Kurzarbeit an, darunter auch
die Lufthansa und VW. Vor allem die Tourismusbranche,
das Gastgewerbe und
der Handel werden von der Corona-Krise
hart getroffen. Allein bis Mitte April haben
725.000 Betriebe Kurzarbeit angezeigt
und die Bundesregierung erwartet
bis zu zwei Millionen Kurzarbeitende. Daher
hat sie im Eilverfahren viele Änderungen
beschlossen, die rückwirkend ab dem
1. März 2020 gelten und aktuell bis zum
31. Dezember 2020 befristet sind.
WAS IST KURZARBEIT?
Wenn ein Unternehmen aufgrund einer
schlechten Auftragslage, wie jetzt in der Corona
Krise, weniger zu tun hat, kann es Kurzarbeit
anmelden. Das bedeutet, dass es die
regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter trotz bestehender Arbeitsverträge
vorübergehend verringern kann. Zwar
verdienen die Angestellten dadurch weniger,
können aber ihren Job während der Krise behalten.
Kurzarbeit kann im gesamten Unternehmen
oder nur in einzelnen Abteilungen für
bis zu zwölf Monate am Stück umgesetzt werden.
Das Unternehmen muss jedoch nachweisen,
dass es den Arbeitsausfall nicht vermeiden
kann. Im Verhältnis zu den einzelnen
Beschäftigten ist der Arbeitgeber nicht berechtigt,
einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Vielmehr
bedarf es hierzu in der Regel einer Vereinbarung
(Arbeitsvertrag, Vertragsergänzung,
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung).
WAS ÄNDERT SICH DURCH DAS EILGESETZ
DER BUNDESREGIERUNG ZUR KURZARBEIT?
Noch mehr Betriebe können durch die Einführung
des Eilgesetzes Kurzarbeit nutzen. Bisher
musste mindestens ein Drittel der im Betrieb
Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall
betroffen sein. Künftig reichen zehn
Prozent. Außerdem erstattet die Bundesagentur
für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge
voll; auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte
weiter in den Sozialversicherungen
gemeldet.
WERDEN EINKOMMENSVERLUSTE
AUSGEGLICHEN?
Den Einkommensverlust können Beschäftigte
teilweise ausgleichen. Sie erhalten von ihrem
Arbeitgeber Kurzarbeitergeld, das dieser sich
von der Bundesagentur für Arbeit zurückerstatten
lassen kann. Das sind 60 Prozent des
ausgefallenen Nettogehalts (67 Prozent, wenn
ein Kind im Haushalt lebt). Nach einem Gesetzesentwurf
der Bundesregierung soll sich das
Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70
bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat
auf 80 bzw. 87 Prozent erhöhen, wenn die Arbeit
um mindestens 50 Prozent reduziert ist.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
(Stand: 04.05.2020). Dadurch wird
die entstandene Einkommenslücke etwas ausgeglichen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt
für diesen Zeitraum außerdem die Sozialversicherungsbeiträge.
Wer mit dem Geld nicht
auskommt, kann Grundsicherung beantragen.
WEITERE INFORMATIONEN AUF
WWW.ARBEITNEHMERKAMMER.DE
RATGEBER BERUF