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Dienst des zivilen Sanitäts- und Heilwesens stellen. Das prominenteste
Beispiel für Geschlechterdiskriminierung in der jüngeren
Vergangenheit ist das Wahlrecht, das in vielen Ländern
nur Männern vorbehalten war und teilweise noch heute ist. Ein
Recht, das Frauenbewegungen sich seit dem 18. Jahrhundert
hart erkämpfen mussten und in den meisten Ländern der Welt
erst zwischen dem 20. Und 21. Jahrhundert eingeführt wurde –
in Deutschland haben Frauen seit 1918 das aktive und passive
Wahlrecht. Noch immer aktuell ist die Geschlechterdiskriminierung
bei der Leistungsvergütung. Frauen erhalten bis heute für
die gleiche Tätigkeit weniger Gehalt als Männer.
Reproduktion der zwei Geschlechter
Die Mehrzahl der Menschen nimmt bis heute die Geschlechterwelt
als rein binäres Modell wahr. Das fängt schon in der Kindheit
an, in der Kinder regelmäßig „geschlechtsspezifische“ Ausstattungen
erhalten. Angefangen bei Farben von Kinderbekleidung
in Himmelblau für die Jungen und Rosarot für die Mädchen,
über Spielsachen wie Spielzeugpistolen und Puppenhäuser. Die
Marketingstrategien zielen mit bestimmten Produkten wie zum
Beispiel Parfums auf Geschlechteridentitäten ab.
Eine wechselseitige Beziehung von Individuum und Lebenswelt
sorgt für die Festigung dieser Binarität. Man wird hineingeboren
und bekommt diese auch vorgelebt. In Kindergärten suchen sich
Kinder meistens Spielgefährten des gleichen Geschlechts und
werden so in dieser Gruppe sozialisiert und geprägt. „Kinder,
die Kontakt zu Gleichaltrigen haben, beginnen ihr soziales Leben
etwa im dritten Lebensjahr zunehmend auf gleichgeschlechtliche
Gruppen oder Paare zu konzentrieren. Im Alter zwischen
drei und sechs Jahren gewinnen geschlechtshomogene Gruppen
als Kontext, in dem Kinder soziale Erfahrungen sammeln,
immer größere Bedeutung“, schreibt Maccoby. Die Binarität von
Geschlecht wird somit ständig reproduziert und wird so zur gesellschaftlichen
Norm. Das steht allerdings im krassen Gegensatz
zu der Freiheit der Selbstbestimmung, die auch im Grundgesetz
verankert ist:
ARTIKEL 2 (1) GG
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt.“
Somit wird das jeweilige Geschlecht zu einem engen Korsett,
das für diejenigen, die sich mit diesem nicht identifizieren können,
aus Zwang und Diskriminierung besteht. Deshalb sollte die
Gesellschaft konstruierte Geschlechterrollen kritisch hinterfragen
und jedem Individuum die Freiheit zugestehen, selbst zu entscheiden,
wer es ist – unabhängig vom Geschlecht. Grundsätzlich
unbeantwortet bleibt in der Diskussion jedoch eine andere
Frage: Wird durch das „neue“ Geschlecht „divers“ Diskriminierung
abgebaut oder nur ein weiteres Diskriminierungskriterium
erzeugt? Möglicherweise führt der Diskurs irgendwann zu einer
Position, die gänzlich auf Geschlechterunterscheidung verzichtet
und damit auch auf Diskriminierung.
06.09.19 REA GARVEY
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07.11.19 THE IRISH FOLK FESTIVAL
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