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Autor: LAUFPASS Redaktion

Die Bewaffnung der Bundesbehörden

Eine Änderung des Waffengesetzes vom 03. Dezember 2020 erlaubt es den meisten Beschäftigten der Bundesbehörden, sich auch ohne Waffenschein mit Waffen und Munition zu bewaffnen. Bereitet sich das System auf den provozierten Volksaufstand vor?

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Keine Masken, keine Tests, kein Abstand: neues Urteil aus Weimar

Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen.

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