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Der Aufklärer in Einzelhaft

Der Aufklärer in Einzelhaft
Zeichnung: Kerstin Heusinger

Reiner Fuellmichs Situation ruft Menschenrechtler auf den Plan

Der Fall des Bürgerrechtlers Reiner Fuellmich in der JVA Rosdorf ruft Menschenrechtler weltweit auf den Plan. Seine seit Monaten andauernde Isolation steht immer mehr im Fokus der Kritik. „Isolationshaft ist Folter“, sagen die internationalen Folterkonventionen. Die JVA Rosdorf ist offenbar kein Einzelfall. Der BRD-Strafvollzug scheint ein generelles Misshandlungsproblem zu haben. Die Gewalt gegen Gefangene hat viele Gesichter. In ersten Fällen laufen bereits Ermittlungen gegen die Anstalten.

Hinter den Mauern der Gefängnisse haben Anstaltsleitung und Wärter die vollständige Macht über die Gefangenen. Eine Kontrolle ist kaum möglich, die Rechte und Möglichkeiten der Insassen sind beschränkt. Die Gewährung von Menschenrechten hängt von der Gnade des Systems ab. Unmittelbare Gewalt und weiße Folter in Gestalt von Einzelhaft sind offenbar keine Ausnahme in der BRD. Das zeigen Untersuchungen von Menschenrechtlern und aktuelle Berichte aus ganz Deutschland. Ist der Foltervorwurf gegen den Deutschen Justizvollzug berechtigt?

Erniedrigende Behandlungen, Gewalt gegen Gefangene und insbesondere die Einzelhaft gelten unter Menschenrechtlern unstrittig als Folter. „Internationale Menschenrechtsorgane, insbesondere diejenigen, die an der Bekämpfung von Folter beteiligt sind, setzen Einzelhaft ganz oben auf ihre Liste der Prioritäten. Dies ist auf die schwerwiegenden und relevanten Auswirkungen zurückzuführen, die Einzelhaft auf die geistige und körperliche Gesundheit isolierter Insass*innen haben kann.“ (Zitat aus: Präventive Menschenrechtskontrolle von Einzelhaft in Gefängnissen – Ein Handbuch für Nationale Präventionsmechanismen).

Dr. Reiner Fuellmich sitzt in der JVA Rosdorf seit Monaten in Einzelhaft. Die JVA Rosdorf behauptet, seine Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten sei nur „eingeschränkt“. Diese Behauptung ist falsch. Der „gemeinschaftliche Aufenthalt“ ist für Fuellmich nicht etwa nur „eingeschränkt“ worden, wie die JVA behauptet, sondern „ausgeschlossen“ i.S.d. § 141 Abs, 3 NJVollzG. Denn die JVA lässt dem Untersuchungshäftling nur eine Stunde Kontaktmöglichkeit zu einem Hausarbeiter der Station – nicht aber zur Gemeinschaft. Die hypothetische Kontaktmöglichkeit zu einem Hausarbeiter ersetzt aber nicht das notwendige Leben in der Gemeinschaft.

Dr. Reiner Fuellmich ist ein lästiger Störenfried.

Die Begründung der JVA für die monatelang andauernde Folter durch Isolation ist durchsichtig. Nach Auskunft der Anwältin von Reiner Fuellmich, Katja Wörmer, sei als Grund genannt worden, dass Reiner Fuellmich vorgeblich mehrfach Mitgefangene aufgewiegelt und verbotene Rechtsberatung betrieben habe. „Damit habe er die Ordnung der Anstalt erheblich gestört.“ Wie diese Störung konkret aussah, wird nicht weiter beschrieben. Es bleibt eine unbelegte Schutzbehauptung.

Übersetzt heißt das für den Beobachter: Indem Reiner Fuellmich seinen Mitgefangenen Informationen zur Verfügung stellt, mit denen sie ihre ihnen zustehenden Rechte während des Freiheitsentzuges geltend machen können, „wiegelt“ er andere gegen die Anstaltsleitung auf.

Gefangene wie Reiner Füllmich sind den Freiheitsentzugsanstalten immer ein Dorn im Auge – „a pain in the as“, wie man in Fuellmichs zweiter Ex-Heimat Californien sagen würde. Ein juristisch versierter Bürgerrechtler wie Fuelllmich, der sich nicht einschüchtern lässt, ist immer ein Störenfried in einem ungerechten Umfeld – sei es in Freiheit oder Gefangenschaft. Man stelle sich vor: Plötzlich wissen die Mitgefangenen mehr über ihre Rechte und fordern selbige ein!? Wo kommen wir denn da hin? Sie stellen sich vielleicht noch gegen unrechtmäßige Anordnungen der Anstaltsleitung? Das wäre ja ein Skandal.

Die seit Februar 2024 amtierende Chefin der JVA Rosdorf, Dr. Susanne Jacob, ist Psychologin. Sie wird daher wissen müssen, welche Folgen ihre Anordnung der Isolationshaft bei den Gefangenen haben kann. Und sie sollte als Anstaltsleiterin mit langjähriger Erfahrung die internationalen Folterdefinitionen für den Strafvollzug kennen. Daher wird sie auch wissen, dass ihr Verhalten im krassen Widerspruch zu allen Antifolterkonventionen der UN, der EU und der großen Menschenrechtsorganisationen steht. In ihrer Rede zur Amtseinführung von Dr. Susanne Jacob betonte die Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) die Qualitäten der neuen Anstaltschefin: „Sie, Frau Dr. Jacob, haben stets gezeigt, dass Sie sich nicht scheuen, neue Aufgaben zu übernehmen und in ganz unterschiedlichen Bereichen des Vollzugs ihre kreativen Ideen einzubringen.“ So kann man das auch sagen.

Justizvollzugsanstalten: Geschlossene Welten ohne Kontrolle der Menschenrechte?

In der geschlossenen Anstaltswelt können die Verantwortlichen hinter den hohen Mauern fast unbehelligt schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Kontrollmöglichkeiten gibt es kaum. Und Spannungen gibt es zur Genüge. In der Tat birgt der Knastalltag auch für die Beschäftigten wenig freudvolle Momente. Ein Knast ist eben kein besonders schöner Ort. Es ist ein Ort des Konfliktes, der Gewalt, der Trauer. Die heutigen Gefängnisse sind vor allem Strafanstalten – längst noch keine Orte der Resozialisierung. Es sind Orte der verschenkten Gelegenheiten. Aus diesen Anstalten kommen die wenigsten als bessere Menschen wieder heraus.

Einigkeit besteht dennoch darin, dass das Gefängnis bereits der Ort der gerichtlich verhängten Strafe ist. Es ist aber nicht der Ort, wo eine weitere Strafe (z.B. in Form der Isolationshaft oder Erniedrigung oder anderen Formen der Misshandlungen) verhängt werden darf. Nur unter sehr engen Bedingungen darf eine – dann auch nur kurzfristige – Isolation überhaupt erfolgen.

Die Gefängniswirklichkeit in der BRD ist geprägt von einer fundmentalen Fehlinterpretation der Freiheitsstrafe. § 46 (1) Strafgesetzbuch sagt: „Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.“ Die Freiheitsstrafe, die der „Staat“ verhängt, soll eine Tat sühnen. Der Freiheitsentzug – also der Entzug von selbstbestimmter unwiederbringlicher Lebenszeit als partielle Tötung am lebenden Menschen – ist die eigentliche Strafe. Schlimm genug. Aber nirgends ist davon die Rede, dass während der Strafe die Verurteilten (oder Untersuchungshäftlinge, deren Schuld – noch – nicht festgestellt wurde) ihre Grund- und Menschenrechte verlieren sollen oder durch Isolation gequält werden dürften.

Hinter den Mauern ist wenig Raum für Freiheit – aber viel Platz für Willkür

In der Vollzugswirklichkeit herrscht immer auch Willkür. Im Knast werden den Gefangenen nicht selten die Menschenrechte verwehrt. Als hätten sie mit der Verurteilung zur Freiheitsstrafe gleich noch ihre unveräußerlichen Menschenrechte verwirkt.

„Formal gesehen haben die Gefangenen im Prinzip die gleichen Rechte wie die freien Bürger. Durch das Strafvollzugsgesetz werden lediglich die Grundrechte aus Art. 2 II 1 und 2 GG, also die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person und aus Art. 10 GG das Briefgeheimnis eingeschränkt. Alle übrigen Grundrechte bleiben – jedenfalls formal – unangetastet.“ (aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 97-104). Die Anordnung einer langen Isolation stellt unmittelbar eine Grundrechtsverletzung dar, da sie eine massive Schädigung impliziert und den Häftling wesentliche Menschenrechte entzieht sowie die verhängte Strafe erweitert, beziehungsweise vertieft.

Die nicht disziplinarische Einzelhaft umfasst eine Vielzahl von Praktiken, die weltweit zur Verwaltung von Gefängnisinsassen eingesetzt werden. Diese Praktiken, wie auch ihre disziplinarischen Äquivalente, fügen den Gefangenen schwere und unnötige Schäden zu und verstoßen gegen die UN-Antifolterkonvention.“ Das schreibt Samuel Fuller von der Universitiy of Chicago.

Gemäß Artikel 1 des Übereinkommens gegen Folter betrachtet die UNO disziplinarische Einzelhaft als Folter. Langfristige disziplinarische Einzelhaft ist eine Praxis, die der UNO besondere Sorge bereitet. Disziplinarische Einzelhaft von weniger als fünfzehn Tagen, die vom Sonderberichterstatter empfohlene Obergrenze, ist an sich schon problematisch und kann Folter darstellen.“ heißt es weiter.

„Die 2015 aktualisierten Mandela-Regeln sind eine überarbeitete Mindestnorm der UN-Regeln, die Einzelhaft als „die Inhaftierung von Gefangenen für 22 Stunden oder mehr pro Tag ohne sinnvollen menschlichen Kontakt“ definiert. Einzelhaft darf nur in Ausnahmefällen verhängt werden, und „verlängerte“ Einzelhaft von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen wird als eine Form der Folter angesehen.“ schrieb Nils Melzer, ehemaliger Folterbeauftragter der UN.

Reiner Fuellmich lebt seit Monaten in Isolationshaft, nicht weil er etwa eine Gefahr für sich oder andere darstellt – sondern weil er der JVA auf die Nerven geht, indem er seine Mitgefangenen über ihre Rechte aufklärt. Das tut aber nun mal ein Bürgerrechtler, der auch in Gefangenen Bürger, Menschen mit unveräußerlichen Rechten sieht.

„Extrem schädigende Auswirkungen“

„Das CPT betont, dass Einzelhaft eine „extrem schädigende Auswirkung auf die geistige, körperliche und soziale Gesundheit der Betroffenen haben kann“. Der bedeutendste Indikator sei eine „erheblich höhere Suizidrate“ im Vergleich zu anderen Gefangenen. Dies werfe eindeutig Fragen in Bezug auf das Verbot von Folter und unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe auf. Außerdem könne Einzelhaft eine „Gelegenheit für gezielte Misshandlungen von Gefangenen schaffen, weit weg von der Aufmerksamkeit anderer Inhaftierter oder Justizvollzugsbeamter“.“ Quelle: ARD: „Einzelhaft in Deutschland – wie lebendig begraben.“

Die Fälle von Folter und Misshandlung in BRD-Gefängnissen häufen sich. Wir sehen derzeit die Spitze des Eisberges. Die Berichte der letzten Zeit zeigen die katastrophale Situation: Es werden renitente Häftlinge halb zu Tode geprügelt, gequält, unter unwürdigen Bedingungen in Verliesen eingesperrt, es werden Gesundheitsbehandlungen verweigert, Misshandlungen durch Mitgefangene geduldet oder es werden juristisch gebildete „Störenfriede“ isoliert, wenn sie der Anstalt Mehrarbeit verursachen oder gar rechtswidriges Verhalten der Verantwortlichen aufzeigen könnten.

Der Foltervorwurf gegen die JVA Rosdorf ist nach internationalen Standards, der Antifolterkonvention der UNO und der Europäischen Menschenrechtskommission (Artikel 3) statthaft. Es sollte unmittelbar zu einer Untersuchung der dort herrschenden Verhältnisse und Entscheidungsgrundlagen führen. Dies wäre eine Aufgabe für das CPT (Das CPT ist ein Komitee, das Hafteinrichtungen besucht, um zu prüfen, wie Menschen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist. Beispiele für solche Einrichtungen sind Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken), schlussendlich aber auch für jede Staatsanwaltschaft in den betroffenen Regionen. Denn beim Verdacht der Folter handelt es sich um ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden müsste.

Gibt es Einzelhaft als Folter in Deutschen Gefängnissen? Ein Audiobeitrag der ARD über die Gefängniswirklichkeit in BRD-JVAs:


BR24 über Misshandlungsvorwürfe gegen JVA Gablingen


(1) At the International Symposium on Solitary Confinement, researchers and formerly incarcerated people made it clear that isolation causes severe and permanent damage. https://www.prisonpolicy.org/blog/2020/12/08/solitary_symposium/

(2) Straftheorien: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/kriminalitaet-und-strafrecht-306/268220/vom-sinn-und-zweck-des-strafens/

(3) Menschenrechte im Strafvollzug: https://www.humanistische-union.de/thema/schutz-der-buerger-und-menschenrechte-im-strafvollzug-1/#:~:text=Formal%20gesehen%20haben%20die%20Gefangenen,10%20GG%20das%20Briefgeheimnis%20eingeschränkt.

(4) In einer Email vom 18.11.2024 haben der Verein “Défendons notre souveraineté citoyenne” und die Gewerkschaft “ADETRA” Alice Jill Edwards, die UN-Sonderberichterstatterin zu Folter und Mitglieder der Weltorganisation gegen Folter (OMCT), über die Mißhandlungen des politischen Gefangenen, Dr. Reiner Füllmich, informiert. https://qfm.network/prozess-gegen-reiner-fuellmich-verein-und-gewerkschaft-aus-genf-alarmieren-un-sonderberichterstatterin-zu-folter/

4 Bemerkungen

  1. Wenn das Recht zu Unrecht wird, dann ist der Widferstand Pflicht! Diese „Regierungen“ Merkel als auch Scholz haben dem deutschen Volk den Krieg angesagt und sich als übelste Despoten erwiesen. Es sind Volks,-Landes und Hochverräter denen jegliche Verantwortung oder Gerechtisgkeitssinn verloren gegangen sind. es gerht um reine persönliche >Machtstrukturen umd das eigene Befinden auch wenn dies mit rektalen spektaktulären Verrenkungen gegenüber ihren eigentlichen Auftraggebern verbunden zu sein scheint. Alles was sich in den weg stellt wird schlicht kaputt gemacht ohne Rücksicht auf die Menschlichkeit die diesen Gestalten längst abhanden gekommen ist. Das befremdliche ist jedoch, dass dieses Volk in einer supiden Form verharrt und es erinnert an die Machtergreifung 1933 als der denkende mensch erahnte was nun möglich sein könnte und versuchte zu klären was jedoch mit eigenen Untergang verbunden war. Auch jetzt tobt der ketzerische <ruf aus der 3ten und 5ten reihe wenn es um's denunzieren geht und die Blockwarte die staatlich anerkannten Hetzer haben Hochkonjunktur. Die korrupten Täter feiern sich und verleihen Blechorden und das belogene ja leider verblödete Volk jubelt frenetisch in Omas gegen rechts! Es ist nur noch zum scjhämen ja zum grausen was sich abspielt und sie opfern in einer stupiden Gleichgültigkeit das Leben und die Zukunft ihrer eigenen Brut da die Mütter und Väter zu feige sind ihre Brut zu verteidigen. Europa ist in höchster gefahr unterzugehen und die Menschen sind nicht in der lage zu begreifen was man mit ihnen gerade macht. Sie schsalten die unöffentlich unrechtlichen Bordellanstalten ein und schauen sich im Kontakthof des Zuhälters "Bundesregierung" dessen Propaganda an die da lautet Heil Olaf oder Heil Friedrich und wir werden siegen ! Ja sie werden siegen sie besiegen das eigene Land das eigene Volk und sind der irrigen meinung sie kämen ungeschoren davon. Sie drangsalieren, sie sperren ein, sie diffamieren, sie zerschlagen die freiheitliche Grundrechte, sie biegen und brechen das Recht, sie erheben sich über die Grundsätze die Regeln der Natur, ja sie vergwaltigen alles was ihnen den Weg an die Futtertröge streitig macht und sie werden letzten Endes verlieren denn in diesem Wahnsinn kann es keine Sieger mehr geben. Schlimm ist jedoch wie viele Menschen auf der Strecke bleiben werden da es jetzt kaum mutige Menschen gibt die aufstehen und wirklich dem Unrecht das Recht des in diesem fall gerechtfetrigten "Un"rechtes entgegenzusetzen.

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  2. Deutschland sollte sich in Grund und Boden schämen und sich vor allem bei der Beurteilung anderer Länder, ganz schön bedeckt halten.

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  3. Es ist eine IST MIR EGAL Attitüde, die sich in etlichen Bereichen in diesem Land, in dem ich geboren wurde, breit macht. Alles prallt ab an einer unfassbaren Unmenschlichkeit. Damit meine ich nicht nur die Zustände in den JVAs und die international öffentlich gemachte, Prominenteste Causa Füllmich.Wie geht es den anderen, mutmaßlich politisch motivierten Gefangenen? Schweigen, man hört und liest nichts.

    Der Ausnahmezustand wird zum Normalzustand und mir wird schlecht.

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  4. Wo Wehrlose tot gedroschen, Schädel eingeschlagen wird, in Kinderaugen Kriegschemialien gespritzt, Kinder aufn Asphalt geknallt werden, von Personen mit der Wortmarke „Polizei“, da finden hinter Knastmauern noch gaaanz andere Verbrechen statt. S. z. B. D. Thul.

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