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„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?

„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?
Foto: FrameStockFootages / Shutterstock.com

Mit der Erfindung der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ wird die politische Verfolgung und nachrichtendienstliche Beobachtung demokratischer Bewegungen und Journalisten durch den „Verfassungsschutz“ gerechtfertigt. Teile der maßnahmenkritischen Grundrechtsverteidiger sind davon ebenso betroffen wie unabhängige Publizisten – beispielsweise Ken Jebsen mit seinem Informationsportal KenFM. Sonderbar ist, dass just jene unter Beobachtung geraten, die sich vehement für die Grundrechte und den Schutz des Staates vor den Übergriffen der Exekutive und der Wirtschaft einsetzen. Dies wird in den Altmedien allerdings nirgends hinterfragt.
Einleitung: Wolfgang Jeschke

von Prof. Dr. Christoph Hueck 

Der Staat fühlt sich offenbar durch die abertausende von Corona-Maßnahmen-kritischen Menschen bedroht, die ihm mit ihrem Ruf nach Grundrechten, nach Frieden, Freiheit und Liebe auf den Straßen und Plätzen der Republik ihr „Mit mir nicht!“ entgegenrufen. Wie die Tagesschau unter der Überschrift „Querdenker werden nun bundesweit beobachtet“ berichtet[1], wurde dazu beim Verfassungsschutz ein „neuer Phänomenbereich“ mit der Bezeichnung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen. Und damit der Verfassungsschutz in diesem „Phänomenbereich“ ungehindert durchgreifen darf, hat man ein sogenanntes „Sammelbeobachtungsobjekt“ eingerichtet, in dem nicht mehr zwischen „Verdachtsfällen“ und „erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekten“ unterschieden werden muss. Das erlaubt nun die Beobachtung der „relevanten Akteure“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie dem Speichern persönlicher Daten, der Anwerbung von V-Leuten und auch der Kommunikationsüberwachung. 

Es ist bedenkenswert, dass der Protestruf nach Wiedereinsetzung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte als „Delegitimierung des Staates“ dargestellt wird. Welche Sprache wird hier für welche „Phänomene“ verwendet? Es ist eine Sprache der Macht, die einschüchtern soll, und die auf vollständiger Verdrehung der Tatsachen beruht. Gewalt gab es auf Anti-Maßnahmen-Demonstrationen nur von Gegendemonstranten. Und der berühmte „Sturm auf den Reichstag“, dessen Bilder in der Presse jetzt wieder für die Diffamierung der Protestbewegung herhalten müssen, war eine vom Innensenator Geisel bewusst in Kauf genommene Aktion des bekannten Reichsbürgers Rüdiger Hoffmann, die mit der großen Anti-Corona-Maßnahmen Demonstration am 29.8. nichts zu tun hatte.[2] Ist es schließlich nicht der Staat selbst, der im Corona-Jahr zwei seiner fundamentalen Legitimationen, die Garantie der Grundrechte und die föderale Dezentralisierung der Macht, aufgegeben hat? 

Immerhin passt die Corona-Maßnahmen-Protestbewegung nach Einschätzung des Verfassungsschutzes „in keine der bisherigen Schubladen“, insbesondere und trotz aller bisherigen Propaganda nicht in den „Phänomenbereich Rechtsextremismus“. Das bedeutet, so die Tagesschau, „dass die Proteste nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht von Rechtsextremisten gesteuert werden.“ Der Verfassungsschutz muss seine ursprüngliche Einschätzung für die Corona-Großdemonstration am 1.8.20 in Berlin bestätigen, dass auch damals schon kein „prägender Einfluss“ von Rechtsextremen ausging[3]. (Damit sollten nun, das sei am Rande angemerkt, eigentlich auch alle Angriffe auf Vertreter der Protestbewegung, in denen diese als „rechts“ diffamiert wurden, hinfällig sein – siehe z.B. meinen Blog-Eintrag vom 20.2.21[4]).

Hier geht es nicht um den Schutz des Staates und vor allem nicht um den Schutz seiner Bürger vor gewalttätigen Extremisten. Es geht darum, ein öffentliches Zerrbild der Corona-Protestbewegung zu befeuern, durch das die Leute davon abgehalten werden sollen, auf Demos zu gehen. Wer friedlich demonstriert und auf sein Grundrecht freier Meinungsäußerung besteht, wird nun auch noch zum Verfassungsfeind erklärt. Welche Karriere der Beschimpfungen, die aus Politik und Presse auf uns einprasseln: Aluhüte, Esoteriker, verantwortungslose Gefährder der Volksgesundheit, Rechtsradikale, Staats-Delegitimierer.

Wenn man bedenkt, mit welcher Mühe die Väter und Mütter des Grundgesetzes versuchten, der Gefahr eines übermächtigen, zentralisierten Staates durch eine unerschütterliche Garantie der Grundrechte und durch den Föderalismus vorzubauen, dann kann man nur ironisch sagen: Hier wurde ein weiteres Kapitel für das Buch „Gute Nacht, Deutschland“ geschrieben.


[1] https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-querdenker-103.html

[2] https://www.akanthos-akademie.de/2020/09/02/zu-so-genannten-sturm-auf-den-reichstag-am-29-8/ 

[3] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-demo-nur-einzelne-rechtsextreme-16894746.html

[4] https://www.akanthos-akademie.de/2021/02/20/kurzschl%C3%BCssige-schubladisierungsversuche-martin-malcherek-verunglimpft-christoph-hueck/

Der Autor: Prof. Dr. rer. nat. Christoph Hueck, geb. 1961, Studium der Biologie und Chemie (1984-1990), Promotion in bakterieller Genetik (Universität Erlangen-Nürnberg, 1994), Grundlagen- und angewandte molekularbiologische Forschung (u.a. Impfstoffentwicklung) in Deutschland und USA (Harvard University, University of California San Diego, University of Washington Seattle, Universität Würzburg, Creatogen Biosciences GmbH Augsburg, 1990-2002), Klassenlehrer an einer Waldorfschule in Oberbayern (2003-2008), Dozent an der Freien Hochschule Stuttgart (2008-2015), dort Professur für Lebenswissenschaften (2013). Forschungsprojekt zur lebenslangen gesundheitlichen Wirkung der Waldorfpädagogik in Kooperation mit der Charité Berlin (2009-2013). Gründung der Akanthos Akademie für anthroposophische Forschung und Entwicklung e.V. in Stuttgart (2014). Redakteur von Die Drei, Zeitschrift für Anthroposophie in Wissenschaft, Kunst und sozialem Leben (seit 2015). Freiberuflicher Dozent an Waldorf-Erzieherseminaren sowie am Freien Jugendseminar Stuttgart (seit 2015). Veröffentlichungen zur Mikrobiologie und molekularen Genetik, Impfstoffentwicklung, Biologie und Anthroposophie, zu den erkenntniswissenschaftlichen Grundlagen der Anthroposophie, zur anthroposophischen Meditation, sowie zur Waldorfpädagogik.

Dieser Beitrag erschient zuerst bei der Akanthos-Akademie hier. Die Zweitverwertung erfolgt mit freundlicher Erlaubnis des Verfassers.

3 Bemerkungen

  1. Wenn wir uns nicht alle in FRIEDLICHER Weise zusammentun und unser NEIN in unserem tagtäglichen Tun leben, in Respekt für die Anderen, dann wird die Bevormundung und Zwangsbeglueckung weitergehen.

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  2. Sehr geehrter Herr Professor Hueck,
    nein, es ist nicht der Staat, der wegen angeblicher Bedrohung durch seine Bürger solche Maßnahmen ergreift, sondern es ist die REGIERUNG. Die Regierung ist zwar Teil des Staates, aber nicht der Staat an sich, denn der sind WIR, WIR alle! Nur eine Regierung, die selbst an der Zerstörung des Staates und seiner Grundlagen arbeitet, muss sich gegen seine Bürger schützen.

    Deshalb gibt es auch keinen Verfassungsschutz mehr, er ist zum Regierungsschutz geworden und schützt damit die Feinde unserer Verfassung / unseres Grundgesetzes. Auch das Bundesverfassungsgericht fällt neuerdings in diese Kategorie. Sie schützt nicht unsere im Grundgesetz verbrieften bürgerlichen Rechte, sondern entzieht sich durch Klageabweisung, Verzögerung und Delegitimation der Kläger einem Urteil und damit jeglicher wirksame Kontrolle der Regierung. Diese ist allerdings so notwendig wie nie! So aber ist das BVerfG zum Büttel des Kanzleramtes geworden.

    Wer die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundord nung sind, liegt offen vor uns: die gesamte Regierung und der Tross, den sie beschäftigt, die von Steuergeldern finanzierten NGOs, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen dürfen, kurzum: der tiefe Staat.

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    • Großartig!

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