Zauberei im Fall Füllmich
JVA leugnet Folter, Gericht leugnet Verträge
Am 38. Verhandlungstag gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Füllmich nahm der juristische Irrsinn seinen Lauf. Wir erlebten eine JVA, die ihre Folter rechtfertigt und ein Gericht, das die Verteidigung des Verfolgten sabotiert. Der Erklärungsnotstand lässt die JVA Unwahrheiten hervorzaubern und das Gericht trickreich Darlehensverträge wegzaubern. Die billigen Tricks machen den Weg frei für Verleumdungen und die erwünschte Verurteilung.
Im Rosdorfer Folterknast, in welchem Dr. Füllmich festgehalten wird, ist man nicht zimperlich: Isolation, Gewalt gegen Gefangene, Ablehnung von medizinischer Hilfe, Ablehnung von Schutzersuchen von gefährdeten und misshandelten Insassen, stehen hier offenbar an der Tagesordnung. Untersuchungshäftlinge und Verurteilte werden rechtswidrig ihrer Menschenrechte beraubt, gequält und psychisch beschädigt.
Auf die Foltervorwürfe reagierte die JVA in den Details gar nicht. Ihrer Stellungnahme ist vor allem zu entnehmen, dass die Anstalt nicht erbaut darüber ist, dass mit Dr. Füllmich – immerhin ein Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt – seinen Mitgefangenen rechtlichen Rat gibt. Das berechtigte Anliegen von Misshandelten nach einer rechtlichen Handhabe gegen die Übergriffe der Anstaltsmitarbeiter und Mitgefangenen wird im Rosdorfer Folterknast sanktioniert, Füllmich wird isoliert und drangsaliert. Wer Kontakt zu ihm sucht – und sei es durch ein Winken aus dem Fenster in den Hof, wird ebenfalls bestraft.
Die Gefangenen sind vollständig von der Gnade der Anstaltsmitarbeiter abhängig. Es werden ihnen die fundamentalen Menschenrechte entzogen – was in jeder Hinsicht illegal ist. Dazu Peter-Alexis Albrecht, Jurist, Sozialwissenschaftler und Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe Universität Frankfurt am Main:
Menschenrechte gelten auch für Gefangene
„Die Gewähr von Menschenrechten im Strafrecht und im Strafvollzug steht nicht zur Disposition des Gesetzgebers. Sie sind nicht beliebig einsetzbare Instrumente in der Hand der Justiz, um Strafgefangene zu beeinflussen, zu bestrafen oder zu belohnen, weil die Gesellschaft vor Rückfallkriminalität geschützt werden soll. Zentrale Menschenrechte sind um ihrer selbst willen staatlich zu garantieren.
Sie basieren auf der anthropologischen Erkenntnis, dass alle Menschen – frei oder gefangen – allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sind. Oberstes Ableitungsprinzip der Menschenrechte ist die Menschenwürde. Sie ist vorrechtlich erkämpft, ist damit dem Gesetzgeber vorgegeben und unverfügbar, egal welches Unrecht geschehen ist.“
Die Menschenrechte interessieren weder das Gericht noch die JVA. Brutale Fesselungen, entwürdigende Durchsuchungen, schlechtes oder wenig Essen, die anhaltende Isolation sollen den Bürgerrechtler Dr. Füllmich offenbar brechen. Auch die zur Schau gestellte Gewissheit seiner Verurteilung ist ein bemerkenswerter Akt des Gerichtes: Es hat in den 38 Verhandlungstagen alles dafür getan, dem Angeklagten seine Rechte zu verweigern, die Sachverhaltsermittlung zu sabotieren, entlastende Zeugen und Beweise abzulehnen. Zugleich hat es den Schuldvorwurf – abweichend von den Vorwürfen in der ursprünglichen Strafanzeige – im Laufe des Verfahrens verändert. Das Gericht konstruierte sich eine Verurteilungsmöglichkeit, um sicherzustellen, dass der Bürgerrechtler doch noch irgendwie verurteilt werden könnte.
Der 38. Verhandlungstag – im Lichte der Vorverurteilung
Auch der Verhandlungstag Nr. 38 in der Strafsache gegen Dr. Rainer Füllmich am 14.11.2024 war ein denkwürdiger Tag für die Justiz. Die Verhandlung begann um Viertel vor zehn. Als Verteidigerin war Frau Rechtsanwältin Katja Wörmer anwesend. Der Kollege Tobias Pohl traf später ein – immerhin. Die beiden anderen „Verteidiger“ erschienen erneut gar nicht. Die Abwesenheit hat System.
So blieb der Rechtsanwältin Katja Wörmer nichts anderes übrig, als den gesamten Verhandlungstag allein zu bestreiten. Das tat sie mit dem Beginn ihres Plädoyers. Sie verlas unter anderem diverse Schriftstücke im Rahmen ihres Plädoyers.
Auch die unmenschlichen Haftbedingungen und permanenten Entwürdigungen des Verfolgten wurden thematisiert. So verlas Rechtsanwältin Wörmer Auszüge aus einer Studie der zufolge auch psychische Repressalien während der Haft – wie Isolation, Fesselungen oder wiederholte demütigende Entkleidung, Beschränkung oder Verbot körperlicher Aktivitäten und mangelndes oder schlechtes Essen etc. – zu einer ähnlichen Situation führen können wie physische Folter. Diese Handlungen der Vollzugsbeamten sind als psychische Folter anerkannt und werden subjektiv von den Betroffenen als gleichbelastend empfunden.
Rechtsanwältin Wörmer verlas eine Stellungnahme der JVA, welche nicht nur offenkundig von Unwahrheiten strotzte, sondern erkennbar in der Absicht geschrieben war, den Verfolgten herabzuwürdigen. Die Darstellungen in der Auflistung der JVA werden von Reiner Füllmich bestritten – so hat er beispielsweise in den Monaten Juni und Juli 2024 keine etwaigen eidesstattlichen Versicherungen von anderen Gefangenen unterschreiben lassen (fraglich wäre auch, zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt).
Bezeichnend ist, dass die Gefängnisleitung die Kritisierung der Corona-Maßnahmen durch Dr. Reiner Füllmich als Ausgangspunkt ihrer Stellungnahme nimmt, um darauf aufbauend von einer zunehmenden „Radikalisierung“ von Reiner Füllmich zu reden. Zudem unterstellte sie Reiner Füllmich Manipulation gegen den stellvertretenden Leiter der Untersuchungshaft, sowie insgesamt ein „vollzugsschädigendes Verhalten“ beziehungsweise „vollzugsschädigende Ziele“. Was dies genau bedeuten soll, ergibt sich aus den wirren Stellungnahmen nicht.
Der Folterknast verbittet sich Kritik und sanktioniert Füllmich und andere Gefangene
Dass sich Insassen einer derart unmenschlich geführten JVA grundsätzlich nicht besonders wohlfühlen dürften, ergibt sich von selbst. Und dass sich Häftlinge gegen Misshandlungen zur Wehr setzen und ihre Rechte einfordern wollen, ist auch verständlich. Wenn dann ein Volljurist die JVA-Opfer im Knast berät, ist das natürlich ein Grund, diesen Menschen zu isolieren und noch mehr unter psychischen Druck zu setzen.
Am Ende geht es hier ja auch nicht um Kleinigkeiten. Wenn die JVA Misshandlungen duldet, begründete Hilfeersuchen ablehnt, ärztliche Behandlungen verweigert, Gefangene entwürdigt, so handelt sich die um Taten, die justiziabel sind. Weltweit werden Menschenrechtsorganisationen auf Füllmichs Fall aufmerksam. In den letzten Wochen tauchten aus immer mehr JVAs berichte über ähnliche Zustände auf. Allerdings ist die intensive weiße Folter, der man Füllmich aussetzt, offenbar derzeit einzigartig.
Prozessroutine: Nach der Mittagspause wurden weitere Schriftstücke verlesen. Auch wies Rechtsanwältin Wörmer darauf hin, dass es im Internet offensichtlich zu weiteren Diffamierungen der Verteidigung gekommen ist, unter anderem durch die Adhäsionskläger Justus Hoffmann und seine Mitakteure in dem vorliegenden Verfahrenspunkt.
Weiterhin verlas sie einen Artikel des Online-Magazines HNA, in welchem es um einen in Göttingen ortsansässigen Notar und Rechtsanwalt geht, welcher offenbar versucht hatte, mindestens eine sehr hochpreisige Immobilie aus dem Göttinger Ostviertel, eine äußerst gehobene Wohngegend, an seinen Schwiegervater zu veräußern, anstatt diese Immobilie auf dem freien Markt an einen Dritten zu dem üblichen Marktpreis zu veräußern. Das erinnerte doch sehr an den Coup, mit dem Marcel Templin mit Unterstützung eines Notars den vollständigen Verlaufserlös der Füllmich-Immobilie an sich brachte, was es Füllmich unmöglich machte, seine Darlehen zurückzuzahlen.
Aber anders als im Fall von Reiner Füllmich wurde der andere unsaubere Immobiliendeal verfolgt und der Notar bestraft. Das Aktenzeichen bzw. die Akte wurde von Wörmer angefordert.
Im Weiteren ging Frau Wörmer auch auf die diskriminierende Berichterstattung durch die Systemmedien über den Fall Reiner Füllmich ein. Eine Sachverhaltswürdigung findet nahezu nirgendwo statt. Stattdessen wir der Bürgerrechtler nur mit diffamierenden Bezeichnungen wie Querdenker, Corona-Leugner et cetera bedacht. Zeitgenössische Propaganda eben.
Auch zu den Details der Transportfolter wurde noch vorgetragen: So wiesen Füllmich und Wörmer darauf hin, dass die Handschellen mit einer schwarzen Gummierung, die im Gericht zu sehen sind, nicht der üblichen Fesselung in der JVA und auf dem Transport zum Gericht entsprechen. In der JVA werden Fußfesseln aus blankem Stahl angelegt sowie Handschellen, die aus purem Metall bestehen, mit ungeschliffenen Ecken, die sehr schmerzhaft an den Handgelenken einschneiden.
Zudem werden diese Handschellen der JVA Rosdorf zusätzlich mit einem Bauchgurt an einer Öse vor dem Oberkörper des Angeklagten fixiert, sodass dieser zusammen mit den Fußfesseln völlig bewegungsunfähig ist, nur noch in kleinen Trippelschritten gehen kann und sich bei einem Stolpern oder überhaupt der Gefahr des Hinfallens sich in keiner Weise vor Verletzungen schützen könnte.
Rechtsanwältin Wörmer verlas noch die Haftfortdauerentscheidung des Gerichts aus dem August des Jahres, aus welcher zu ersehen ist, dass im laufenden Strafverfahren Rainer Füllmich eigentlich jede Verteidigungsposition genommen ist. Das Urteil stand schon lange fest. Der Schuldvorwurf wird hier bereits an die Überweisung der Darlehensbeträge auf das private Konto von Rainer Füllmich beziehungsweise das private Konto seiner Ehefrau geknüpft. Sämtliche Rückzahlungsbemühungen des Angeklagten, beziehungsweise das in Aussicht stellen der Rückzahlung der beiden Darlehen durch den Verkauf seines Hauses, werden in dem Beschluss lediglich als für die Strafzumessung relevant beziehungsweise strafmildernd bezeichnet. Selbst eine durchgeführte Rückzahlung oder eine in Aussicht gestellte Rückzahlung durch den damaligen Verkauf der Immobilie hätte demnach nicht zur Straffreiheit beziehungsweise zum Wegfall der Tatbestandserfüllung geführt – so die konstruierte Verurteilungsgrundlage des Gerichts.
Die Kammer vertritt damit interessanterweise die gleiche Rechtsansicht wie die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Jon hatte bereits vor mehreren Wochen kurz plädiert und hatte in seinem Plädoyer in keiner Weise die stattgefundene Beweisaufnahme in Form der Vernehmung diverser Zeugen berücksichtigt. Der Trick war ganz einfach: Füllmich hatte erklärt, dass er die Darlehensbeträge für welche es Darlehensverträge gab, auf seine Konten habe anweisen lassen.
Zauberei: Unter drei Volljuristen vereinbarte Darlehensverträge vom Gericht weggezaubert
Einmütig konstruierten Staatsanwaltschaft und Gericht, dass die Darlehensverträge, die von Jurist Füllmich und Juristin Viviane Fischer mit Begleitung des Juristen Weissenborn geschlossen wurden und auch als Darlehensverträge umgesetzt worden waren, gar keine Darlehensverträge gewesen seien. Was hier so nach Rechtsbeugung riecht und nach Rechtsbeugung aussieht, hat Konsequenzen: Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht gemeinschaftlich die geschlossenen Darlehensverträge nicht anerkennen, haben sie, was sie brauchen: Sie können darauf basierend versuchen, eine Untreue nach 266 StGB zu konstruieren – was sie nun auch getan haben. Zur Erinnerung: die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert unter Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Auch das Landgericht beziehungsweise die zuständige Strafkammer haben die Aufrechterhaltung des Haftbefehls in den zahlreichen Haftfortdauerentscheidungen immer wieder bestätigt – unter anderem aufgrund der zu erwartenden hohen Freiheitsstrafe. Wenn es nicht so bitter wäre: indem Staatsanwaltschaft und Gericht die existierenden Verträge mit einem Handstrich hinweggezaubert haben, können sie eine horrende Strafe fordern und mit dieser die Aufrechterhaltung des Haftbefehls begründen.
Rechtsanwältin Wörmer verlas daher auch unter anderem einen längeren Schriftsatz der Verteidigung, in welchem sie darstellte, dass es vorliegend immer nur um Darlehensverträge gegangen ist. Es liegen in der Tat unstreitig Darlehensverträge vor. Diese weisen alle Bestandteile eines wirksamen Vertrages auf. Sie wurden unterzeichnet von Rainer Füllmich sowie Viviane Fischer jeweils wechselseitig über die jeweils gewährten Darlehen.
In sämtlichen Darlehensverträgen war eine Rückzahlungsverpflichtung enthalten. Viviane Fischer hatte ihr Darlehen damals in mehreren Raten im Zeitraum Sommer bis Herbst, konkret Ende Oktober 2022, auch zurückgezahlt. Reiner Füllmich hatte immer während der Gespräche und während der zahlreichen Mediationsgespräche sowie auch in E-Mails und in öffentlichen Sendungen, sowie in weiteren Interviews auf die Rückzahlung der Darlehensbeträge im Rahmen des Verkaufs seiner Göttinger Immobilie hingewiesen.
Was unternahm die Staatsanwaltschaft im Fall Templin?
Der Kaufvertrag über die Immobilie wurde am 03.10.2022 geschlossen. Die Immobilie war zu dem Zeitpunkt offiziell laut Grundbuch lastenfrei. Erst über einen Monat später hatte Marcel Templin die Grundschuld eintragen lassen, welche Anfang 2021 an ihn abgetreten worden war, im Namen der Klägergemeinschaft „ClassAction“.
Pikanterweise hatte Marcel Templin damals kaum noch Mandate aus der „ClassAction“. Der ganz überwiegende Teil der Klägergemeinschaft „ClassAction“ war, bis zum August 2022, direkt an die Kanzlei Füllmich abgewandert und hatte diese direkt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Kaum ein Kläger hatte ein Interesse daran, von Templin vertreten zu werden.
Im Zuge des Verkaufs der deutschen Füllmich-Immobilie hatte Marcel Templin offenbar sehr trickreich weit über die damalige Darlehenssumme in Höhe von 600.000 Euro einen Betrag von 1,158 Millionen Euro aus dem Haus gezogen. Dieses Geld, dessen Verbleib bis heute unbekannt ist, hat er nicht an die Vorschaltgesellschaft des Coronaausschusses weitergeführt. Ebenso wenig hat er die 700.000 Euro nicht an seine beiden Kanzleikollegen zurückgeführt, die hier mit ihm zusammen die Anzeige gegen Reiner Füllmich erstattet hatten und die im vorliegenden Strafverfahren als Adhäsionskläger auftreten.
Absurd: Und dies, obwohl auch das Landgericht mittlerweile mehrfach in diversen Beschlüssen zugestanden hatte, dass davon auszugehen ist, dass Marcel Templin aus dem Hausverkauf zumindest einen Betrag in Höhe von 700.000 Euro rechtlich nicht zugestanden habe.
Reiner Füllmich wäre bei Verkauf der Immobilie zu einer Rückzahlung der Darlehensbeträge problemlos und planmäßig in der Lage gewesen. Von dieser Voraussetzung geht auch die Kammer aus. Allerdings hat sich die Kammer ebenfalls insofern geäußert, dass Reiner Füllmich angeblich seit dem Herbst oder Ende 2021 keine Rückzahlungsbereitschaft mehr an die Corona-Ausschuss vor GOG gehabt habe. Woraus das Landgericht diese rechtliche Einschätzung zieht, bleibt ein Rätsel. Als Ansatzpunkt kommen hier lediglich die Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern in Betracht. Auf der einen Seite standen hier immer Viviane Fischer und Reiner Füllmich, auf der anderen Seite die beiden Adhäsionskläger Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann.
Aus diesen Streitigkeiten gesellschaftsrechtlicher Art und der damals auch angestrebten Auseinandersetzung beziehungsweise Auseinanderdividierung eine mangelnde Rückzahlungsbereitschaft auf Seiten von Reiner Füllmich zu fingieren, ist ein weiterer Trick des Gerichtes auf dem Weg zur Verurteilung. In einem Schriftsatz zur Beantragung der damaligen Haftprüfung vom 29.11.23 hatte die Verteidigung zudem bereits die Abtretung des Anspruchs gegen Reiner Füllmich in Höhe der Rückzahlung der Darlehen erklärt und den Anspruch gegenüber Marcel Templin an die Vorschaltgesellschaft abgetreten.
Warum beanspruchen Füllmichs Verfolger nicht das Geld von Templin?
Auf diese Abtretung hatten die beiden Adhäsionskläger und einzig verbleibenden Geschäftsführer der Gesellschaft – Antonia Fischer und Justus Hoffmann – bis heute zu keinem Zeitpunkt reagiert. Dies allein dürfte unter Umständen schon als treuwidriges Verhalten zu werden sein, da es aus praktischer Sicht äußerst einfach zu bewerkstelligen sein dürfte, unter den drei Kanzleikollegen der Kanzlei „Die Hafenanwälte“ Marcel Templin, Antonia Fischer und Justus Hoffmann eine Abtretung und insofern Transferierung des Geldes in Höhe der Darlehensbeträge über 700.000 Euro zu bewerkstelligen. Insofern ist zu hoffen, dass sich das Geld aus dem Hausverkauf überhaupt noch auf dem Konto von Rechtsanwalt Marcel Templin befindet, und nicht bereits woanders hingeflossen ist oder ausgegeben wurde.
Von und für Reiner Füllmich wurde auch bereits Anfang Dezember 2023 insofern Strafanzeige erstattet: und zwar gegen den Rechtsanwalt Marcel Templin, da davon auszugehen ist, dass Marcel Templin das Geld ohne Rechtsgrund erworben hatte. Er wäre daher zumindest zur sofortigen Rückzahlung oder Weiterleitung an Reiner Füllmich, oder hier jetzt aufgrund der Abtretung an die Vorschaltgesellschaft verpflichtet gewesen. Ob die Staatsanwaltschaft Göttingen hier bis heute überhaupt Ermittlungen eingeleitet hat und insofern sich in diesem Rahmen zur Sachverhaltsaufklärung bemüht hat, ist nicht bekannt.
Der Vorsitzende schloss die Verhandlung schließlich um halb vier wie üblich und verwies auf den nächsten Fortsetzungstermin am 25.11.2024
Dieser Bericht beruht auf den Verhandlungsprotokollen der Rechtsanwältin Katja Wörmer, ergänzt durch eigene Recherchen zu einzelnen Sach- und Rechtsfragen.