Endlich! Für das Kindeswohl entschieden.
Die über Jahre strapazierte Schuld- und Beweislastumkehr erfährt durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle endlich eine Rückführung zur Norm, die selbstverständlicher nicht sein kann. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungserbringung erhob.
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