Deutsches Gericht: Corona-Massnahmen sind verfassungswidrig
Das Amtsgericht in Weimar stellt die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen fest und urteilt, dass es keine „Epidemiologische Notlage von nationaler Tragweite“ gibt.
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22. Jan. 2021 | Corona, Gesellschaft
Das Amtsgericht in Weimar stellt die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen fest und urteilt, dass es keine „Epidemiologische Notlage von nationaler Tragweite“ gibt.
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