Seite auswählen

Verstösse gegen das Heilmittelwerbegesetz

Verstösse gegen das Heilmittelwerbegesetz
Foto: Alecs Chu / Shutterstock.com

2020news berichtet über massenhafte Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz im Zuge der Impfkampagnen.

Der Begründer der Rockefeller-Dynastie – William Avery Rockefeller – war Reisender in Sachen Schlangenöl. Er nannte sich Dr. Big Bill Livingston, gerierte sich als Arzt, der er nicht war, und versprach den Menschen Heilung durch ein völlig wirkungsloses Präparat. Unter anderem um betrügerischen und gesundheitsgefährdenden Aktivitäten dieser Art Vorschub zu leisten, gibt es in Deutschland das Heilmittelwerbegesetz, das regelt, wie ausserhalb der Fachkreise, also gegenüber der Allgemeinheit oder gegenüber einzelnen Patienten(-Gruppen), Werbung für Arzneimittel gemacht werden darf.

Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist jede irreführende Werbung für ein Arzneimittel unzulässig. Eine Irreführung liegt gem. § 3 HWG insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann und/oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten. § 11 Absatz I Nr. 7 verbietet das Werben mit Aussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte.

WEITERLESEN:
Lesen Sie den ganzen Beitrag bei www.2020news.de hier: https://2020news.de/massenhaft-verstoesse-gegen-das-heilmittelwerbegesetz/

4 Bemerkungen

  1. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden. Mehr braucht wohl nicht gesagt werden.

    Trotzdem: Danke für den gut gemachten Artikel!

    Und dennoch die Frage: Ist dem Autor bekannt, ob Strafanzeigen eingereicht worden sind? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Ein prinzipielles Problem sehe ich übrigens darin, dass häufig nicht der konkrete Impfstoff genannt wird, für den geworben wird (z. B. Eine Bratwurst, wenn Du Dich impfen lässt; dann irgendwo anders: heute impfen wir mit X und Y; dann wäre die Frage, ob sich die/der Werbende darauf hinausreden kann, dass er ja nicht für ein konkretes Arzneimittel geworben habe …)

    Und bei unserem hochverehrten Die-Impfstoffe-sind-sicher-Spahn und bei dem mindestens ebenso hochverehrten Es-werden-alle-Ungeimpften-grauenvoll-sterben-Karle kommt vermutlich noch Immunität hinzu, die erst aufzuheben wäre, ausgerechnet von dem Parlament, das sich sowieso schon selbst entmachtet hatte …

    Antworten
  2. Und wo bleiben die Anklagen?

    Antworten
  3. WANN ??? Wird das am IGH eingeklagt !!!

    Antworten
  4. Dieses „Gesetz“ soll lediglich die Konkurrenz der Pharmazie aus dem Feld schlagen. Schöpferische Geschäftsmodelle hingegen entfalten sich konkurrenzlos. Erscheint das unverständlich? „Die Wissenschaft des Reichwerdens“ von Wallace D. Wattles erschien 1910. Seine einfachen genialen Gedanken werden bis zur Stunde tausendfach abgekupfert. Warum wohl?

    In „Die Wissenschaft des Wohlbefindens“ weist er nach, wie durch Glauben, Denken und Handeln ein Mensch gesund bleibt oder wieder gesund wird. Weder die Mittelchen noch der Apparate-Hokuspokus ist ausschlaggebend. Statt wahrheitsgemäß zu berichten, sprechen Schulmediziner von Spontanheilungen, Placeboeffekten und Aufmerksamkeit des Therapeuten.

    In der Werbung und in einem Informationskrieg werden die Gedanken kontrolliert. Warum ausgerechnet die?

    Antworten

Trackbacks / Pingbacks

  1. Verstösse gegen das Heilmittelwerbegesetz | LAUFPASS.com – Kon/Spira[l] - […] LAUFPASS | Das Magazin für Nachdenkliche in bewegten Zeiten — Weiterlesen laufpass.com/corona/verstoesse-gegen-das-heilmittelwerbegesetz/ […]

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von LAUFPASS.com

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen