Desaster: Offizielle Daten zu Nebenwirkungen
Ein „Impfstoff“, der keiner ist. Eine „Immunisierung“ ohne Immunisierung. Ein „Verbreitungsschutz“ ohne Verbreitungsschutz. Eine „getestete“ Substanz, deren Studien erst in 2023 auslaufen. Und eine Suppe, die mehr Schaden als Nutzen bringt. Die offiziellen Daten der ‚Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen‘ offenbaren das Desater. Und das, obwohl die Meldequote mit 5-10% der Fälle extrem niedrig ist. Es ist ein Genozid und eine milliardenfache schwere Körperverletzung. Langzeitfolgen: unbekannt.
Mittlerweile weiß jeder noch so beschränkte Untertan, dass die Spritze weder vor Krankheit, noch vor Ansteckung, noch vor Weitergabe von was-auch-immer schützen kann. Es bleibt den Folgsamen also nur noch, die ihnen eingetrichterte und dümmliche Aussage nachzuplappern: „Wäre ich nicht geimpft gewesen, hätte ich einen schweren Verlauf erlitten.“
Vergessen wir nicht: Was auch immer COVID19 für eine Erkrankung sein soll: die Überlebensrate beträgt 99,97% – in jungen und immungesunden Menschen ist sie sogar noch höher. Es ist also ein Risiko nahe Null für gesunde Menschen. Wer gesunden Menschen eine krank machende Injektion gegen ein kaum erfassbares Risiko aufnötigt, ist ein Verbrecher (nicht nur nach dem Nürnberger Kodex – und das gilt für Politiker und Ärzte gleichermaßen). Jeder Unternehmer, der seine Mitarbeiter mit Arbeitsplatzverlust bedroht, wenn sie sich nicht abspritzen lassen, ist ein Verbrecher (Nötigung).
Hier ein Auszug aus den aktuellen offiziellen Meldedaten schwerer Nebenwirkungen nach der experientellen COVID-19-Injektion. Das vollständige Dokument ist nachfolgend verlinkt. Es enthält auch alle Quellen und weiterführende Hinweise.
QUELLE: https://t.me/AnalyseSterbedatenDeutschland
Download des vollständigen Dokumentes:
https://laufpass.com/wp-content/uploads/2022/05/ema-report-2022-05-28.pdf
ZITAT Anfang:
Gegenstand dieses Dokuments
Das vorliegende Dokument untersucht Daten der ‚Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen‘ bzgl. der folgenden vier bislang in Europa vorläufig zugelassenen Covid-19-Impfstoffe:
COVID-19 MRNA VACCINE PFIZER-BIONTECH (TOZINAMERAN) COVID-19 VACCINE ASTRAZENECA (CHADOX1 NCOV-19) COVID-19 MRNA VACCINE MODERNA (CX-024414)
COVID-19 VACCINE JANSSEN (AD26.COV2.S) COVID-19 VACCINE NOVAVAX (NVX-COV2373)
Ziel des Dokuments ist es, die vorliegenden Daten in einer leicht verständlichen und visuell aufbereiteten Form einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Aspekte der Daten wie z. B. die Aufteilung der Fälle auf die verschiedenen Impfstoffe, die Anzahl der gemeldeten Fälle, die Entwicklung der Fallmeldungen über die Zeit, die Eigenschaften der Betroffenen (wie Alter und Geschlecht) und der Schweregrad der berichteten Nebenwirkungen dargestellt und visualisiert.
Ein besonderer Schwerpunkt der Aufbereitung besteht in der Darstellung unterschiedlicher betroffener Organklassen. Die von der European Medical Agency (EMA) bereitgestellten Daten führen mehrere Tausend medizinische Einzelbeschreibungen (‚reactions‘) auf, welche von der EMA sogenannten Organklassen (Funktionssystemen des menschlichen Körpers) zugeordnet werden. Um dem Leser ein differenziertes, zugleich aber übersichtliches Bild der gemeldeten Nebenwirkungen zu vermitteln, wurden ergänzend zur Auswertung nach Organklassen einzelne Krankheitsbilder identifiziert, die gesondert ausgewertet werden. Für jede Organklasse und jedes Krankheitsbild werden die wichtigsten Kenngrößen auf zwei Übersichts-Seiten dargestellt.
Erläuterung zu den verwendeten Fallkategorien
In diesem Dokument werden die gemeldeten Verdachtsfälle in unterschiedliche Fallkategorien unterteilt, die auf Angaben der jeweiligen Fallmeldung beruhen. Im Folgenden werden diese Fallkategorien und ihre Ermittlung erläutert.
Alle Fälle
Ist in diesem Dokument von ‚allen Fällen‘ oder ‚allen Betroffenen‘ die Rede, so sind hiermit alle in der EudraVigilance-Datenbank zum jeweiligen Datenstand veröffentlichten Fälle zu allen vier Covid-19-Impfstoffen gemeint, unabhängig vom Schweregrad oder der gemeldeten Nebenwirkung. Nicht enthalten sind Fälle, die von den nationalen Sicherheitsbehörden nicht oder noch nicht an die EMA weitergeleitet wurden. Länder wie Deutschland oder Schweden verfolgen hier eine wenig transparente Strategie, indem sie einen Großteil der national gemeldeten Fälle, die sie nicht als schwerwiegend einstufen, nicht an die EMA berichten. Details zu diesen Fällen bleiben verborgen. Andere Länder wie die Niederlande, Italien, Frankreich oder Spanien scheinen hingegen alle oder die meisten national gemeldeten Fälle weiterzuleiten.
Todesfälle
Als Todesfälle werden im Datenbestand diejenigen Fälle identifiziert, für die mindestens eine Nebenwirkung (‚Reaction‘) angegeben wurde, deren ‚Seriousness‘-Attribut mit ‚Results in death‘ angegeben wurde. Für einige Fallmeldungen wurde das ‚Results in death‘-Attribut nicht gesetzt und statt dessen die Nebenwirkung ‚Death‘ angegeben. Auch diese Fälle werden als Todesfälle gezählt. Nicht als Todesfälle werden bei gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen die dann vermutlich gestorbenen Ungeborenen gezählt. Das Alter dieser Ungeborenen ist nicht bekannt, und insbesondere bei frühen Schwangerschaftsabbrüchen ist es nicht üblich, solche Fälle als separate Todesfälle zu zählen.
Schwerwiegende Nebenwirkungen
Die Kategorie der Fälle mit ’schwerwiegenden Nebenwirkungen‘ schließt Todesfälle aus. Sie bezeichnet Fälle, die durch eine der folgenden Eigenschaften bestimmt sind:
– lebenbedrohlicher Zwischenfall
– erforderliche oder verlängerte Hospitalisierung
– bleibender Schaden
– Angabe einer eindeutig schwerwiegenden Nebenwirkungs-Bezeichnung (z. B. ‚Thrombosis‘, ‚Blindness‘ usw.)
– Fälle mit einer angegebenen Nebenwirkungs-Dauer von mehr als 21 Tagen
Was als ‚eindeutig schwerwiegendene Nebenwirkungs-Bezeichnung‘ zu werten ist, wurde auf der Basis der vorhandenden Daten sowie durch die Einzelbewertung der Nebenwirkungs-Bezeichnungen bestimmt. Ausgewählt wurden Nebenwirkungen, die einen generell hohen Anteil an Todesfällen, lebensbedrohlichen Zwischenfällen oder Hospitalisierungen aufweisen oder die inhaltlich zweifelsfrei als schwerwiegend einzustufen sind. Eine Liste der als schwerwiegend eingestuften Nebenwirkungs-Bezeichnungen wird im Anhang angegeben.
Schwerwiegende Krankheitsbilder
Begrifflich sind ‚Fälle mit schwerwiegenden Nebenwirkungen‘ von ’schwerwiegenden Krankheitsbildern‘ zu unterscheiden. Einige Darstellungen dieses Dokuments versuchen Beziehungen unterschiedlicher Krankheitsbilder aufzuzeigen. Um eine zu große Anzahl von Krankheitsbildern in diesen Darstellungen zu vermeiden, werden dort lediglich schwerwiegende Krankheitsbilder angegeben. Dies sind solche Krankheitsbilder, die intuitiv eindeutig als schwerwiegend erkennbar sind (z. B. Herzinfarkt oder Erblindung) oder die einen erkennbar hohen Anteil an Todesfällen, lebensbedrohlichen Zwischenfällen, bleibenden Schäden oder Hospitalisierungen aufweisen. Fälle, für die ein schwerwiegendes Krankheitsbild angegeben wurde, sind immer auch schwerwiegende Fälle.
Andererseits können Fälle, für die keine eindeutig schwerwiegenden Krankheitsbilder angegeben wurden, dennoch schwerwiegende Fälle sein, wenn sie z. B. zu einem bleibenden Schaden geführt haben.
Weitere Kategorien
Weitere verwendete Fallkategorien sind ‚Lebensbedrohliche Zwischenfälle‘, ‚Bleibende Schäden‘ oder ‚Hospitalisierungen‘. Todesfälle sind aus diesen Kategorien ausgeschlossen. Die Kategorien untereinander sind allerdings nicht disjunkt. Dies bedeutet, dass ein Betroffener, der sowohl hospitalisiert wurde als auch einen bleibenden Schaden erlitten hat, in beiden Kategorien gezählt wird. In der Kategorie der ’schwerwiegenden Nebenwirkungen‘ werden solche Fälle hingegen nur ein Mal gezählt. Lebensbedrohliche Zwischenfälle werden durch die Ausprägung ‚Life threatening‘ des ‚Seriousness‘-Attributs bestimmt. Bleibende Schäden werden durch die Ausprägung ‚Recovered/resolved with sequelae‘ des ‚Outcome‘-Attributs bestimmt. Hospitalisierungen werden durch die Ausprägung ‚Caused/prolonged hospitalisation‘ des ‚Seriousness‘-Attributs bestimmt.
Meldeverzüge der nationalen Sicherheitsbehörden
Es lässt sich eine deutliche Meldeverzögerung bei der Meldung der Daten der nationalen Sicherheitsbehörden (National Competent Authorities, NCAs) an die ‚Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen‘ feststellen. Über diese Verzögerung hinaus sind auch die Daten der nationalen Sicherheitsberichte z. T. bereits mehrere Wochen alt. Diese Verzögerungen bedeuten, dass die Anzahl der tatsächlich bereits erfolgten Meldungen von Nebenwirkungen um einen Mindestfaktor höher ist als die Zahl der Meldungen, die dem Datenbestand der EMA aktuell entnommen werden kann und der in diesem Dokument ausgewertet ist.
Übersicht
Anzahl der Betroffenen und der Nebenwirkungen
Betroffene Personen | Gemeldete Nebenwirkungen | Ø Nebenwirkungen pro Person |
1.803.984 | 6.529.258 | 3,62 |
Zeitlicher Verlauf (alle Betroffenen)
Anzahl der betroffenen Kinder/Jugendlichen und der Nebenwirkungen
Betroffene Kinder | Gemeldete Nebenwirkungen | Ø Nebenwirkungen pro Kind |
33.990 | 101.805 | 3,00 |
Zeitlicher Verlauf (Kinder und Jugendliche)
Übersicht der schwerwiegenden Nebenwirkungen
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
601.716 | 330.805 | 146.483 | 98.825 | 25.272 | 331 |
Zeitlicher Verlauf schwerwiegender Nebenwirkungen
Übersicht der schwerwiegenden Nebenwirkungen bei Kindern/Jugendlichen
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
14.504 | 13.419 | 300 | 731 | 54 | 0 |
Zeitlicher Verlauf schwerwiegender Nebenwirkungen bei Kindern/Jugendlichen
Übersicht der Todesfälle
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
24.956 | 12.220 | 5.357 | 6.024 | 1.355 | 0 |
Zeitlicher Verlauf der Todesfälle
Übersicht der lebensbedrohlichen Zwischenfälle
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
34.716 | 16.465 | 9.529 | 6.998 | 1.721 | 3 |
Zeitlicher Verlauf lebensbedrohlicher Zwischenfälle
Übersicht der Fälle mit bleibenden Schäden
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
40.382 | 21.196 | 13.743 | 4.638 | 775 | 30 |
Zeitlicher Verlauf der Fälle mit bleibenden Schäden
Übersicht der erforderlichen Hospitalisierungen
Alle | BioNTech | AstraZeneca | Modern a | Janssen | Novavax |
150.121 | 77.625 | 32.968 | 33.461 | 6.010 | 57 |
Zeitlicher Verlauf der erforderlichen Hospitalisierungen
Auswertung nach Altersgruppen
Betroffene nach Altersgruppen:
Schwerwiegende Nebenwirkungen nach Altersgruppen
Todesfälle nach Altersgruppen
Lebensbedrohliche Fälle nach Altersgruppen
Bleibende Schäden nach Altersgruppen
Hospitalisierungen nach Altersgruppen
Schwerwiegende Nebenwirkungen, aufgeteilt in Organklassen:
Kombination betroffener Organklassen (schwerwiegende Fälle):
Todesfälle nach betroffener Organklasse
Kombination betroffener Organklassen (Todesfälle)
Störungen des Nervensystems: 748.690 bekannte Fälle
Störungen des Herzens: 128.009 bekannte Fälle
Infektionen und Infektionskrankheiten: 221.893 bekannte Fälle
Gastrointestinale Störungen: 345.162 bekannte Fälle
Vaskuläre Störungen: 102.287 bekannte Fälle
Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems: 546.536 bekannte Fälle
Erkrankungen des Blutes und des lymphatischen Systems: 103.495 bekannte Fälle
Erkrankungen der Haut und des Unterhautgewebes: 197.519 bekannte Fälle
Erkrankungen der Augen: 66.052 bekannte Fälle
Störungen des Immunsystems: 39.926 bekannte Fälle
Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett: 4.954 bekannte Fälle
Erkrankungen des Reproduktionssystems und der Brust: 137.210 bekannte Fälle
Unerwarteter Tod: 5.205 bekannte Fälle
Atemnot: 85.534 bekannte Fälle
Bewusstseinsstörung: 495.029 bekannte Fälle
Schlaganfall: 19.572 bekannte Fälle
Herzrhythmusstörungen: 92.992 bekannte Fälle
Gehirnerkrankung: 31.001 bekannte Fälle
Nervensystem-Funktionsstörung: 98.467 bekannte Fälle
Lähmung: 24.181 bekannte Fälle
Myokarditis: 13.272 bekannte Fälle
Schwangerschaftsunterbrechung: 3.593 bekannte Fälle
Zitat Ende
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