Die Bewaffnung der Bundesbehörden
Eine Änderung des Waffengesetzes vom 03. Dezember 2020 erlaubt es den meisten Beschäftigten der Bundesbehörden, sich auch ohne Waffenschein mit Waffen und Munition zu bewaffnen. Bereitet sich das System auf den provozierten Volksaufstand vor?
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