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Die Bewaffnung der Bundesbehörden

Die Bewaffnung der Bundesbehörden
Foto: Nomad_Soul / Shutterstock.com

Eine Änderung des Waffengesetzes vom 03. Dezember 2020 erlaubt es den meisten Beschäftigten der Bundesbehörden, sich auch ohne Waffenschein mit Waffen und Munition zu bewaffnen. Bereitet sich das System auf den provozierten Volksaufstand vor?

von Wolfgang Jeschke

Merkels Vernichtungsfeldzug gegen die Demokratie geht weiter. War es ihr schon frühzeitig gelungen, mit der erfundenen Pandemie im März 2020 die Parlamente zur Selbstentmachtung zu übertölpeln, geht sie nun ganz ohne jede Verschleierung ihrer Absichten den nächsten Schritt und möchte den Förderalismus in Deutschland abschaffen.

Vergessen wir nicht: Die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik wurde bewusst als Zweikammer-System (Bundestag / Bundesrat) mit einer stark förderalistischen Komponente etabliert, um nach 1945 gerade das zu verhindern, was Merkel jetzt unternimmt: Die Errichtung eines totalitäten Staates mit einer zentralistischen Regierung, gelenkt von einem oder wenigen Führern. Merkel machte nie einen Hehl daraus, dass sie von Demokratie nichts hält und autoritärere Strukturen bevorzugt. Auch ihre despotische Grundhaltung in der Pateiführung, die Revision von demokratischen Wahlen, die autokratische Besetzung von Posten in der EU, beim Bundesverfassungsgericht und an nahezu jeder Schaltstelle, die für die Umsetzung ihrer Pläne bedeutsam schienen, betrieb sie mit jener Konsequenz, welche jeden Autokraten auszeichnet, der seine Machtposition sichert.

Auch die Vernichtung von Laschet und Kramp-Karrenbauer durch ihre Einsetzung als CDU-Vorsitzende sowie die geschickte Manipulation von Markus Söder, der nun geifernd auf den Kanzlerposten schielt und dafür alles tun wird, um Merkel zu Diensten zu sein, damit sein Machtglück endlich wahr wird – all das ist offenbar ein Plan, der wunderbar aufzugehen scheint. Und wäre er nicht so diabolisch, könnte man Merkel für ihr strategisches Genie bewundern, mit der es ihr gelungen ist, Deutschland vollständig umzukrempeln.

Merkel tat dies vermeintlich aus der „Mitte“ der Gesellschaft, wo sich die CDU nach der Wende unter Kohl noch befand, den sie als ihren wesentlichen Förderer kurzerhand als „Vatermörderin“ aus dem Amt katapultierte. In der Folge rückte sie während ihrer ewigen Kanzlerschaft die Partei(en) und das ganze Land in den real existierenden Sozialismus – der das „sozial“ nur im Namen trägt, wie sich viele DDR-Bürger noch erinnern.

Heute ist Deutschland eines der ärmsten Länder Europas, die Menschen haben die niedrigsten Löhne, die niedrigsten Renten, den geringsten Immobilienbesitz, die längste Lebensarbeitszeit und zahlen die meisten Steuern. Die Deindustrialisierung schreitet voran, das Bildungssystem ist zu einer Fabrik der dienstbaren Nützlinge umgestaltet worden. Freiheit, Kultur und Pluralismus sind geschliffen und einer dumpfen politischen Scheinkorrektheit zum Fraß vorgeworfen worden. Wir leben längst in einem Land der sich selbst beschränkenden inhumanistischen Köpfe in einer modernen Idiotokratie.

Wie geht es nun weiter? Mit aller Macht: Obwohl die offiziellen Zahlen beweisen (die an sich bereits stark manipuliert sind, was z.B. der außerparlamentarische www.corona-ausschuss.de mehrfach belegen konnte), dass es weder eine erste, noch eine zweite und erst recht keine dritte Welle einer irgendwie gearteten furchtbaren Pandemie gegeben hat (aktuell haben wir laut Statistischem Bundesamt eine Untersterblichkeit von 9%), wird Merkels Würgegriff immer brutaler.

Er schließt sich um die Kehlen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Bildung, der Gesundheit und vernichtet täglich Milliarden Euro im Kampf der Staatsratsvorsitzenden gegen die von ihr so sehr gehasste freie Gesellschaft der Demokraten. Das Volk schaut zu und wird erst nach und nach etwas unruhiger. Die Bilder von friedlichen Demonstranten im Alter unserer Großeltern, die von jungen Polizisten zusammengeschlagen werden oder die mit Wasserwerfern in den Rinnstein gespült werden, zeigen Wirkung.

Die massiven gesetzwidrigen Übergriffe gegen friedliche Demokraten erreichen eine Qualität, welche sich leicht mit der in anderen totalitären Staaten messen kann. Der Rechtsweg ist den Betroffen oftmals versperrt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine Staatsgerichtsbarkeit geworden. Ohne Begründung und Prüfung der Sachargumente werden Klagen abgewiesen oder in der Hauptsache ins Sankt-Nimmerlein vertagt. Als gäbe es bald eine Zeit, in der ohnehin niemand mehr Recht sprechen würde, weil sich das Unrecht dann längst die ganze Macht angeeignet haben würde. Kommt diese Zeit jetzt?

Der Druck der Exekutive erhöht sich weiter. Rechtswidrige Angriffe auf Demonstranten, Ärzte, Anwälte, Journalisten gehen einher mit politischer und medialer Verfolgung der Demokraten im Land. Ungehemmte Zensur in den sozialen Medien durch politisch gesteuerte „Wahrheitseinheiten“ und Denunzianten erfolgen strategisch geplant und im Konzert mit der Abschaltung missliebiger Medien, der Kündigung ihrer Bankkonten, damit sie kein Geld mehr einnehmen können und mit allerhand bürokratischer Schikane.

Die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren (ein weiterer Bruch mit den Versprechen, die sich Deutschland nach 1945 gegeben hat) zeigt den Menschen, wohin uns Merkels weg führen wird: Die Provokation der Volksaufstände durch massive Gewalt gegen die Bevölkerung soll möglicherweise die Ausrufung des Kriegsrechtes ermöglichen. Schon jetzt machen Beschaffungsaufträge der Bundeswehr auf anstehende Aktivitäten aufmerksam. Und die Aufrufe der Bundeswehr für kurze Ausbildungsgänge für den Heimatschutz lassen nichts Gutes ahnen.

Besonders interessant ist aber ein Gesetz, das am 03.12.2020 verabschiedet wurde. Es trägt den Titel:

Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – WaffGBundFreistV) Vom 30. November 2020

Behördenmitarbeiter dürfen sich unkontrolliert mit unregistrierten Waffen und Munition versogen und diese auch überall bei sich tragen und überall hin mitnehmen.

Das Gesetz ermöglicht etwas Bemerkenswertes: Es erlaubt die Bewaffung der Beschäftigten zahlreicher Bundesbehörden ohne Berücksichtigung des Waffengesetzes. Mitarbeiter der Behörden können alle Arten von Waffen und Munition erwerben, Waffen geladen bei sich tragen. Sie dürfen Waffen transportieren, auch außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes. Die Waffen müssen nicht registriert oder markiert sein. Es können auch Waffen sein, die zu den verbotenen Waffen zählen. Es entfallen die Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die Waffen dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen getragen werden. Eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffe ist nicht erforderlich und ein Sachkundenachweis ist nicht zu erbringen.

Man darf also davon ausgehen, dass bereits heute zahlreiche Behördenmitarbeiter mit tödlichen Waffen ausgerüstet sind und diese am Körper tragen, im Auto, im Büro und zuhause lagern. Sie haben keine Ausbildung an der Waffe, keine Sachkunde und dürfen sogar verbotene automatische Waffen erwerben und besitzen. Eine Registrierung gibt es nicht, also weiß niemand, wo diese Waffen sch(l)ussendlich landen und in wessen Hände sie geraten. Eine zutiefst beunruhigende Vorstellung. Einerseits. Andererseits ist es aber vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass das Merkelregime die Sorge hat, das Volk könnte vielleicht doch bald erwachen und die demokratsiche Regierungsfrage auf seine eigene Weise im Sinne der Verfassung stellen.

Wenn die Parlamente ausgeschaltet sind und eine totalitäte Regierung über das Infektionsschutzgesetz auch den Föderalismus abgeschaftt haben wird, bleibt dem Volk der Demokraten am Ende der gescheiterten Gerichtsverfahren vor dem CDU-gelenkten Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten und Merkel-Freund Stephan Harbarth nur noch der Artikel 20, Absatz 4.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes ist kein Grundrecht im eigentlichen Sinne. Ein Grundrecht schützt den Bürger gegen den Staat. Es stellt ein individuelles Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates in die bürgerliche Freiheit dar. Der Artikel 20 Abs. 4 schützt nicht das Individuum vor Freiheitsbeschränkungen. Sein einziger Zweck ist es, ein Widerstandsrecht für den Fall zu begründen, dass der Staat in eine Diktatur abzurutschen droht. Artikel 20 Absatz 4 schützt also nicht den Einzelnen vor dem Staat, sondern den Staat, die Gemeinschaft der Demokraten, vor einem Usurpator, der sich anschickt, die Demokratie abzuschaffen. Dass wir auf dem besten Wege dahin sind, pfeiffen die Spatzen ja schon von den Dächern.

Nachtrag vom 04.05.2021: Die Motive für die oben belegten Bewaffungsregelungen eschließen sich immer noch nicht. Es schient unsinnig, anzunehmen, dass Verwaltungsbeamte, Auszubildende, Sekretärinnen und Amtsträger in den Behörden sich bewaffnen sollten. Aus Sicherheitskreisen gab es eine andere Spekulation: Die Verordnung ermöglicht die massenhafte, unkontrollierte Beschaffung und Verbreitung von Waffen in großer Zahl. Diese könnten zur Bewaffnung paramillitärischer Gruppen genutzt werden. Herkunft von Waffen und Munition bleiben im Dunkel.

Hier finden Sie das Bewaffnungsgesetz, welches Angela Merkel und Horst Seehofer gegenzeichneten.

Als PDF finden Sie das Gesetz hier.

Das Waffengesetz, dessen wesentliche Regelung die Verordnung aufhebt, finden Sie hier.

1 Kommentar

  1. Man sieht, daß das eine Verordnung ist! Normenkette!!! Ist diese Verordnung zulässig oder verstößt diese gegen ein oder mehrere Gesetze? Es ist offensichtlich! Diese „Verwaltung“ macht sich selbstständig! Liebe Polizei, Anwälte und Richter, die noch deutsches Blut in Euch habt: „Welche Gesetze sind denn überhaupt noch gültig? Geltungsbereich? Wie lange wollt ihr noch mitspielen, bis euch das Spielbrett um die Ohren gehauen wird? Und zwar, so deutet es sich an, von beiden Seiten!“

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