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Das Füllmich-Komplott

Das Füllmich-Komplott
Foto: Dr. Reiner Fuellmich, Screenshot Websearch.

Die koordinierte Exekution eines demokratischen Aufklärers

Wurde Dr. Reiner Füllmich vom Verfassungsschutz beobachtet? Natürlich. Gibt es Berichte der „Sicherheitsdienste“ über den Aufklärer? Selbstverständlich. Jeder, der den Machthabern die Stirn bietet, wird beobachtet. Das ist eine Binsenweisheit. Erlangt ein Kritiker zu viel Bedeutung und Reichweite, wird er diskriminiert, demonetarisiert und wenn das alles nichts hilft: verhaftet und eingesperrt. Im Fall von Dr. Reiner Füllmich ging das System sogar so weit, ihn illegal aus Mexiko zu entführen. So sehr war das System darauf erpicht, ihn zum Schweigen zu bringen. Dabei bediente sich die Staatsanwaltschaft der Mittäterschaft von Menschen aus Dr. Füllmichs Umfeld. Bewiesen wurde das allerdings nicht erst durch das ominöse Dossier, das Anfang April aufgetaucht war, sondern durch die peniblen Befragungen der Zeugen durch Füllmichs Anwältin Katja Wörmer und Dr. Füllmich selbst. Schon die erste Hälfte des Prozesses am Landgericht in Göttingen konnte beweisen: Es ist ein Komplott von Staatsanwaltschaft und denjenigen Menschen, die hinter dem Geld des Ausschusses her sind.

von Wolfgang Jeschke

Ist das jüngst aufgetauchte Papier, das die organisierte Verfolgung von Füllmich belegen soll, echt? Das weiß bislang niemand. Das ist aber auch unerheblich. Selbst ohne das Dossier, welches dem Co-Anwalt Dr. Füllmichs, dem Kölner Anwalt Dr. Christof Miseré, zugespielt wurde, ist das Komplott gegen den deutschen Rechtsanwalt und Aufklärer schon heute bewiesen. Ob daran noch andere Behörden als die Staatsanwaltschaft Göttingen in Gestalt von Staatsanwalt Simon Philipp John mitgewirkt haben, ob es Anweisungen aus der Politik oder aus Übersee gab, spielt dabei keine Rolle. Der Fall Füllmich ist ein konstruierter Fall, seine Entführung aus Mexiko war illegal, der Prozess fußt auf falschen Anschuldigungen. Die Anzeigeerstatter sind ganz offensichtlich Mittäter bei der illegalen Verschleppung des Rechtsanwalts. Das haben die Sachverhaltsermittlung und die Zeugenbefragungen schon zur Mitte des Prozesses deutlich gezeigt.


HINTERGRUND: Drei vermeintliche Mitstreiter von Dr. Reiner Füllmich haben gegen den Kopf des ehemaligen Corona-Ausschusses am 02.09.2022 Strafanzeige erstattet. Namentlich sind das die drei Hafenanwälte Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin. Hoffmann und Fischer waren Füllmichs Mitgesellschafter im Corona-Ausschuss, Templin tauchte im Umfeld der geplanten Sammelklage von Dr. Füllmich auf. Zur Verhandlung: Hauptanklagepunkt ist der Vorwurf, Füllmich habe Darlehen in Höhe von 700.000 Euro nicht an den Ausschuss zurückgezahlt, sondern für sich verbraucht. Im Prozess stellte sich heraus: Füllmich hat das Geld nicht für sich verbraucht. Er hatte es in Abstimmung mit seiner damaligen Beisitzerin Viviane Fischer vor dem drohenden Zugriff des Staates in Sicherheit gebracht. Die Darlehen sollten wieder an den Ausschuss zurückgeführt werden, wenn die Gefahr der Beschlagnahme durch den Staat nicht mehr gegeben wäre. Die Hafenanwälte vereitelten die Rückführung der Darlehen in Zusammenarbeit mit einem Notar. Das Geld befindet sich nun rechtswidrig in den Händen seiner Verfolger, die aber offenbar von der Staatsanwaltschaft gedeckt werden, die mit Hilfe der „Hafenanwälte“ Füllmich aus Mexiko entführen ließ – ohne internationalen Haftbefehl und ohne jede Chance für Füllmich, sich mit Rechtsmitteln gegen die Deportation zu wehren.


Der strauchelnde Rechtsstaat wehrt sich gegen die Aufklärung.

Füllmichs Verschleppung erfolgte ohne internationalen Haftbefehl in Zusammenarbeit mit den mexikanischen Behörden unter Umgehung internationalen Rechts. Bei dieser illegalen Entführung war es Füllmich versagt worden, Rechtsmittel einzulegen und so seine Deportation zu verhindern. Damit setzten sich sowohl die BRD als auch Mexiko bewusst ins Unrecht. Das ist ein Verhalten von Diktaturen und nicht von demokratischen Rechtsstaaten.

Grundlage der dann in der BRD erfolgten Verhaftung (am Flughafen Frankfurt) waren konstruierte Vorwürfe gegen den ehemaligen Kopf des Corona-Ausschusses. Diese wurden von den drei Anwälten erhoben, die vermeintlich mit Füllmich gegen die Corona-Tyrannei kämpfen wollten. Füllmich hatte sich nach dem Eklat mit Viviane Fischer mit seinem eigenen internationalen Projekt ICIC (www.ICIC.law) auf den Weg gemacht, die globalen Akteure der inszenierten Krisen in der Welt zu identifizieren und die Täterstrukturen hinter den Kriegen, Pandemien, Vergiftungen und psychologischen Operationen aufzudecken.

Um Dr. Füllmich aus Mexiko zu entführen und seiner Arbeit als Aufklärer ein Ende zu setzen, wurden aus seinem Umfeld Mittäter akquiriert, so insinuieren es die Ergebnisse der Befragungen der Belastungszeugen Justus Hoffmann und Antonia Fischer, die im Prozess keine gute Figur machten. Im Gegenteil. Schlussendlich gaben sie zu, dass die Verhandlungen mit Dr. Füllmich nur dazu dienten, den Kopf des ehemaligen Corona-Ausschusses hinter Gitter zu bringen. Deutlich wurde im Prozess auch, dass die sogenannten „Hafenanwälte“, namentlich Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin, die gemeinsam mit dem Staatsanwalt Simon Philipp John die illegale Verfolgung von Dr. Füllmich betreiben, ihn dabei auch noch um seine Ersparnisse erleichtern wollten und dies auch erfolgreich taten.

Dokumente belegen die enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und den „Hafenanwälten“. Selbst die illegale Verschleppung beruht auf einer koordinierten Aktion zwischen Staatsanwaltschaft, den Hafenanwälten und den mexikanischen Behörden. Ein waschechtes Komplott zur Vernichtung des Aufklärers Füllmich.

Ein Rechtsstaat hätte mit einem internationalen Haftbefehl unter Zuhilfenahme von Interpol Reiner Füllmich verhaftet. Füllmichs Aufenthaltsort war bekannt. Die vorliegenden Dokumente beweisen, dass die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den „Hafenanwälten“ perverse Schachzüge entwickelte, um Dr. Füllmich in eine Falle zu locken. Die vorliegenden Unterlagen, Korrespondenzen und Protokolle belegen, dass Dr. Füllmich Opfer einer Verschwörung geworden ist, an der auch die Staatsanwaltschaft offensichtlich beteiligt ist. Antonia Fischer war dabei als Agentin der Verfolger der kommunikative Brückenkopf der Hafenanwälte zur Staatsanwaltschaft.

Antonia Fischer und Staatsanwalt Philipp Simon John: Monatelang übermittelte Fischer die Korrespondenzen mit Reiner Füllmich und alle internen Details an die Staatsanwaltschaft. Es ging den „Hafenanwälten“ nie um eine Lösung der Mittelfragen, sondern nur darum, Dr. Füllmich hinter Gitter zu bringen und sich Mittel aus der Ausschusskasse an sich zu bringen.

Bemerkenswert an der Kommunikation zwischen dem Staatsanwalt John und seinen Mittätern auf Seiten der Hafenanwälte ist der Umstand, dass Staatsanwalt John rechtswidrig keine Protokolle der zahlreichen Telefonate mit seinen Informanten angelegt hat. Die vorhandenen Mails ergeben aber auch so ein schlüssiges Bild des Komplottes, dessen Ziel die Verhaftung und Zerstörung von Dr. Reiner Füllmich war. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass es weitere Abreden zwischen der Staatsanwaltschaft und den Hafenanwälten gab.

Illegal entführt – ein Verbrechen.

Schon die illegale Verhaftung Füllmichs würde in einem rechtsstaatlichen Verfahren seine Freilassung und die Wiederherstellung des Zustandes erfordern, der vor seiner illegalen Verhaftung herrschte: Selbstverständlich handelt es sich bei der durch eine Entführung eingeleiteten Inhaftierung um eine das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzende Freiheitsentziehung (…). Für den gegebenen Fall, dass der Verfolgerstaat des Verfolgten nicht auf dem vorgeschriebenen Auslieferungswege, sondern durch vorsätzliche kriminelle Machenschaften habhaft wird, kommt auch die anscheinend dem BVerfG vorschwebende Konstruktion einer mit Eröffnung des Haftbefehls in Deutschland nachträglich rechtmäßig werdenden Freiheitsentziehung keinesfalls in Betracht. Bereits nach allgemeinem Staatshaftungsrecht löst ein rechtswidriger Grundrechtseingriff einen Folgenbeseitigungsanspruch aus, der jedenfalls bei einem vorsätzlich-rechtswidrigen Grundrechtseingriff auch nicht einer Abwägung gegen andere Interessen unterworfen werden darf, wenn nicht geradezu ein Anreiz zur Grundrechtsverletzung geschaffen und damit der Kernbereich des Rechtsstaatsprinzips angegriffen werden soll. (…) Die auslieferungsrechtswidrige Entführung ist ein Schandfleck auf der Weste des Rechtsstaats, der in Extremfällen wie dem Fall Eichmann’s wegen der historisch-politischen Einmaligkeit noch auf ein gewisses Verständnis rechnen mag, in den Alltagsfällen der von deutschen Instanzen begangenen Verstöße aber sogar das Vertrauen in die Integrität der Strafrechtspflege insgesamt zu erschüttern droht.

Prof. Bernd Schünemann, aus „Materielle Tatverdachtsprüfung und völkerrechtswidrige Entführung als nationalstaatliche Sprengsätze im Internationalen Auslieferungsverkehr“. Quelle: 140 Jahre Goldammer’s Archiv für Strafrecht, Festschrift für OPaul-Günter Pötz.

Die Entführung aus Mexiko: Kein rechtsstaatliches Auslieferungsverfahren, sondern Tricks, Täuschungen und Willkür. So handeln Bananenrepubliken und Diktaturen.

Die Exekution des Dr. Füllmich

Den Startschuss zur Verfolgung des auch international tätigen Aufklärers gab allerdings die Nummer 2 des ehemaligen Corona-Ausschusses: die Berliner Anwältin Viviane Fischer. Mit ihr als Beisitzerin hatte Füllmich den Corona-Ausschuss zu einer nationalen Instanz des Corona-Widerstandes gemacht. In der Kette der Intrigen gegen Dr. Füllmich hatte Viviane Fischer die Exekution ihres Ausschuss-Partners im September 2022 begonnen, indem sie ihn öffentlich aus dem Ausschuss ausschloss. Das tat sie unzweifelhaft unter Zustimmung ihres Freundes, des Berufspolitikers und Mediziners Wolfgang Wodarg, einem der „Helden“ der Antimaßnahmenbewegung und ein ehemaliger Weggefährte von Füllmich bei Transparency International. Füllmichs Enttäuschung über Wodarg ist nachvollziehbar. Wodarg hätte intervenieren können. Er tat es aber nicht. Das eröffnet Raum für Spekulationen.

Kurz nach dem Dolchstoß gegen Füllmich tauchten dann auch Viviane Fischers Mittäter aus dem Nichts wieder auf: Justus Hoffmann und Antonia Fischer (die bis dato und auch danach wieder völlig bedeutungslos für die Ausschussarbeit gewesen waren). Die beiden jungen Anwälte und Wolfgang Wodarg betrieben in einer Ausschuss-Sitzung mit Viviane Fischer den Schulterschluss gegen den Ausschuss-Kopf Füllmich.

Wodarg zeigte sich dabei sichtlich zufrieden als neuer Hahn im Ausschuss-Korb und lieferte behaglich klingende politische Worthülsen – die beiden Hafenanwälte waren als „Gesellschafter“ des Corona-Ausschusses anwesend und leisteten ihrer Chefin Fischer brav einen Treuedienst. In dieser Sendung beteuerte Hoffmann noch, dass ihn Geld gar nicht interessieren würde – im späteren Verlauf der dokumentierten Verhandlungen zeigte sich, dass die Hafenanwälte aber ganz im Gegenteil vor allem hinter dem Geld her waren.

Auch deshalb zogen sich die Verhandlungen über die Freigabe von Mitteln so lange hin. Deutlicher noch: Hoffmann behauptet in dieser Sitzung (https://odysee.com/@Ausschuss:3/s125de: MINUTE 10:57 ff.), an einer individuellen Verfolgung von Füllmich habe niemand ein Interesse. Eine weitere Lüge des Mannes, der mit den Hafenanwälten der Staatsanwaltschaft zur Seite stand und dieser bewusst falsche Informationen zur Verfügung stellte oder auf Bestellung lieferte. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Hafenanwälte die Anzeige in Abstimmung mit ihren Partnern bereits bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

  • Im Video: „Aber dass wir hier irgendeine persönliche Involvierung, Rachefeldzug oder sonst irgendwas gegen einzelne Personen starten wollen, da sehe ich nicht, wie man darauf kommen möchte.“ Da hatte Hoffmann längst schon die Anzeige gegen Füllmich gestellt.
  • Vor Gericht: „Wir wussten, dass die Verhaftung von Rainer unmittelbar bevorsteht und haben dafür gesorgt, dass sie auch stattfindet.“
  • Vor Gericht: „Der Tag, an dem ich nichts mehr mit Reiner Füllmich zu tun haben werde, wird für mich der schönste Tag in meinem Leben sein.“

Video-Link zur Aussage von Justus P. Hoffmann: odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/s125de:

„Wir wollten Dich in den Knast bringen“ (Antonia Fischer vor Gericht)

Die Verhandlungen zwischen Dr. Füllmich und den Hafenanwälten, die zum Ziel hatten, die Ausschussmittel freizugeben und der Arbeit des Ausschusses wieder zuzuführen, hatten aber niemals Aussicht auf Erfolg: Antonia Fischer dazu am 03. April 2024 vor Gericht: „Wir wollten keine wirkliche Einigung, wir wollten Dich in den Knast bringen.“ Damit liefert die Mittäterin des Komplotts den Beweis, dass sie an einer zivilrechtlichen Regelung der Vermögensfragen der verschiedenen Gesellschaften nie ein Interesse hatte. Es war alles nur Taktik, um ihren Job für das System zu erledigen.

Schulterschluss gegen Reiner Füllmich: Foto (Screenshot Ausschusssitzung 125): Viviane Fischer, Justus Hoffmann, Wolfgang Wodarg, Robert Cibis, Antonia Fischer. Nicht im Bild: Marcel Templin, auf dessen Konten die Erlöse aus dem Hausverkauf von Dr. Füllmich landeten. Die Exekution des Übervaters hat begonnen.

Weshalb der junge Staatsanwalt John keine Probleme mit der stümperhaften – und vermutlich sogar abgestimmten – „Anzeige“ der Hafenanwälte hat, ist klar. Er hatte den Auftrag, gemeinsam mit den Hafenanwälten den Dissidenten aus dem Ausland zu entführen und in den Knast zu bringen. Es wird damit auch klar, warum es ihn nicht stört, dass die Anzeigeerstatter bewusst unwahre Tatsache behaupten, nachweislich falsche Verdächtigungen aussprachen und auch Informationen bewusst weggelassen haben. Es ging ihm immer nur um die Verhaftung von Dr. Füllmich – und sei es mit illegalen Mitteln unter Verzicht auf ein reguläres Auslieferungsverfahren. Dass John selbst zum Bauernopfer der Aufklärung der Umstände werden wird, scheint ihm noch nicht klar zu sein. Der sprichwörtliche Bus, vor den ihn seine Weisungsgeber werfen werden, rollt gerade auf ihn zu.

Staatsanwalt John hat auch bislang ausschließlich die Konten der Familie Füllmich eingefroren – nicht das Konto von Marcel Templin, der sich mit Hilfe eines Notars weite Teile des Erlöses aus dem Verkauf des Privathauses der Füllmichs unter den Nagel gerissen hat. Mit diesem Geld wollte Füllmich die vereinbarten Darlehen, die der Sicherung des Ausschussvermögens galten, an den Ausschuss zurückübermitteln. Auch scheinen – so Prozessbeobachter – Staatsanwalt John und Viviane Fischer ein stilles Einverständnis miteinander zu haben. Warum sonst wird Viviane Fischer nicht wie Füllmich wegen „Untreue“ angeklagt? Laut Anklage sollen Füllmich und Fischer die „Taten“ ja gemeinschaftlich im stillen Einverständnis – kollusiv – begangen haben. Der Verdacht, dass Viviane Fischer mit den Hafenanwälten in einem Boot sitzt, erhärtet sich immer mehr.

Auf dem Konto von Marcel Templin ist mit Hilfe des beurkundenden Notars fast der gesamte Verkaufserlös aus dem Verkauf der Familienimmobilie der Füllmichs gelandet (1.158.000 Euro). Aufgrund einer Grundschuld, die selbst noch fragwürdig und näher zu untersuchen ist, stünden ihm – wenn überhaupt – maximal 600.000 Euro zu. Reiner Füllmich wäre jederzeit in der Lage gewesen, die über die Darlehen vor dem Zugriff des Staates geschützten Ausschussmittel zurückzuführen, denn der Verkaufserlös seiner Immobilie betrug über 1,345 Millionen Euro – hätte es nicht die illegale Umleitung des Verkaufserlöses auf das Konto eines der Hafenanwälte gegeben. Genauer betrachtet ist die rechtswidrige Umleitung des Verkaufserlöses durch die Hafenanwälte auf das Konto des Mittäters Marcel Templin der Gipfel der Perversion: Diejenigen, die Dr. Füllmich anzeigten, weil er vorgeblich das Darlehen nicht zurückzahlen wolle, nahmen ihm die Möglichkeit, dies zu tun und eigneten sich im selben Zug die dafür vorgesehen privaten Mittel auf rechtswidrige Weise an.

Das Exempel wird statuiert

Noch immer wird Reiner Füllmich in Untersuchungshaft gehalten. In das Göttinger Gericht wird er mit Handschellen geführt, als ginge von ihm auch nur die geringste Gefahr aus. Auf dem Weg zum Gericht werden die Handschellen zudem an einem Bauchgurt befestigt, was ihm jede Bewegungsmöglichkeit raubt. Er ist ein politischer Gefangener, an dem natürlich auch ein Exempel statuiert wird. Die würdelose Behandlung dieser Gefangenen unterscheidet sich nicht mehr sehr von der Behandlung, die Menschen in anderen totalitären Strukturen erleiden müssen. Die gekaperte Staatsmacht demonstriert ihre Erbarmungslosigkeit. Die Botschaft an die Humanisten und letzten Demokraten im Land ist eindeutig: „Das machen wir mit Euch, wenn ihr aufmuckt.“

Aber Reiner Füllmich wird nicht damit aufhören, auf die Missstände hinzuweisen. Und immer mehr Menschen erlangen durch seine Arbeit, die noch immer wirksam ist, mehr Wissen, um die aktuelle Gefahr für die Demokratie, die Menschlichkeit und die Gesundheit der Menschen zu erkennen. Diese Gefahr geht eben nicht von kritischen Geistern aus, sondern von rücksichtslosen Globalisten, Kriegstreibern und Massenmördern, die sich der Strukturen in den meisten Ländern bemächtigt haben.

Vorangegangene Beiträge:

Nachfolgend das „Dossier“ über Reiner Füllmich, wie es Dr. C. Miseré zugeleitet und von Roger Bittel verbreitet wurde.


Dossier Reiner Fuellmich (Abschrift)

Reiner Fuellmich, Co-Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der Partei „dieBasis“ ist ein deutscher Rechtsanwalt, der insbesondere durch seine Beteiligung an verschiedenen juristischen Auseinandersetzungen und seine öffentlichen Stellungnahmen zu verschiedenen Themen, einschließlich der Maßnahmen und politischen Entscheidungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, bekannt geworden ist. Seine Ansichten und rechtlichen Aktivitäten haben sowohl national als auch international Aufmerksamkeit erregt und sind Gegenstand von Kontroversen.

Berufliche Laufbahn

Reiner Fuellmich begann seine juristische Karriere nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften. Er ist als Rechtsanwalt in Deutschland sowie in Kalifornien, USA, zugelassen. Über viele Jahre hinweg spezialisierte er sich auf verschiedene Gebiete des Zivilrechts und war an mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen beteiligt, die teils erhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangten.

Engagement gegen Banken und Konzerne:

Vor der COVID-19-Pandemie machte sich Fuellmich insbesondere durch seine Beteiligung an Fällen gegen große Banken und Unternehmen einen Namen. Hierbei ging es oft um Verbraucherschutz und Schadensersatzklagen.

COVID-19-Pandemie:

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 rückte Fuellmich zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit durch seine kritische Haltung gegenüber den von der Bundesregierung und internationalen Institutionen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Er äußerte erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage dieser Maßnahmen sowie an der Verhältnismäßigkeit.

Corona-Untersuchungsausschuss:

Reiner Fuellmich war Mitbegründer eines Corona-Untersuchungsausschusses, der die Maßnahmen und Entscheidungen der Regierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kritisch hinterfragen sollte. Dieser Ausschuss führte eine Reihe von Anhörungen durch, in denen verschiedene Experten aus Wissenschaft und Praxis geladen waren, um ihre Sichtweisen und Erkenntnisse zu präsentieren.

Juristische Aktivitäten und Klagen:

Fuellmich initiierte und unterstützte mehrere juristische Aktionen und Klagen in Deutschland sowie in anderen Ländern mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der im Rahmen der Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Er vertritt die Ansicht, dass durch einige dieser Maßnahmen Grundrechte und Freiheiten unverhältnismäßig eingeschränkt wurden.

Öffentliche und fachliche Rezeption:

Die Aktivitäten und Ansichten von Reiner Fuellmich haben zu einer polarisierten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sowie unter Fachleuten geführt. Während einige seine Bemühungen unterstützen und als notwendigen Beitrag zur Wahrung von Grundrechten und demokratischen Prinzipien sehen, kritisieren andere seine Ansichten als wissenschaftlich unbegründet und seine rechtlichen Schritte als kontraproduktiv.

Abgesehen von den Themen rund um die COVID-19-Pandemie, ist Reiner Fuellmich für seine Arbeit in anderen rechtlichen Auseinandersetzungen bekannt, die hauptsächlich im Bereich des Verbraucherschutzes und der Sammelklagen liegen. Seine juristische Tätigkeit erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte, in denen er sich einen Ruf als Anwalt erarbeitet hat, der sich gegen Großkonzerne und für die Rechte von Verbrauchern und Geschädigten einsetzt.

Verbraucherschutz und Sammelklagen:

Fuellmich hat an bedeutenden Fällen im Bereich des Verbraucherschutzes gearbeitet, darunter Klagen gegen große Banken und Unternehmen. Er hat sich insbesondere mit Fällen beschäftigt, die Schadensersatzansprüche von Verbrauchern betreffen, die durch unlautere Geschäftspraktiken oder fehlerhafte Produkte geschädigt wurden.

Dieselskandal:

Ein bemerkenswerter Bereich seiner Arbeit ist die Beteiligung an rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Fuellmich vertrat die Interessen von Verbrauchern, die durch die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen geschädigt wurden. Diese Fälle betrafen bedeutende Automobilhersteller und zogen umfangreiche rechtliche und gesellschaftliche Diskussionen nach sich.

Internationale Rechtspraxis:

Durch seine Zulassung als Anwalt sowohl in Deutschland als auch in Kalifornien, USA, hat Fuellmich die Möglichkeit, in einem internationalen Rahmen zu arbeiten und sich mit rechtlichen Fragen zu beschäftigen, die über nationale Grenzen hinweg Bedeutung haben. Diese doppelte Zulassung ermöglicht es ihm, eine Brücke zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen zu schlagen und in transnationalen Fällen tätig zu sein.

Öffentliche Vorträge und Publikationen:

Neben seiner rechtlichen Praxis engagiert sich Fuellmich auch in der öffentlichen Diskussion rechtlicher und gesellschaftlicher Fragen. Er hält Vorträge und veröffentlicht Texte zu Themen wie Verbraucherschutz, Rechtsstaatlichkeit und dem Einfluss von Großunternehmen auf die Gesellschaft.

Kritik und Kontroversen:

Es ist anzumerken, dass Fuellmichs Aktivitäten und Ansichten nicht nur Zustimmung finden. In verschiedenen Zusammenhängen, auch außerhalb der COVID-19-Thematik, ist er Gegenstand von Kritik geworden. Seine Herangehensweisen und die von ihm vertretenen Rechtsauffassungen werden teilweise als umstritten betrachtet, was zu einer polarisierten Wahrnehmung seiner Person führt.

Aktennotiz

Betreff: Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich wegen gewerbsmäßiger Untreue

Datum: 19.Dezember 2023

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 20. Dezember 2023 Anklage gegen Reiner Fuellmich, 65 Jähre alt, Rechtsanwalt mit zuletzt bekanntem Wohnsitz in Göttingen, erhoben.

Die Anklage erfolgte wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue in 18 Fällen vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen.

Reiner Fuellmich wurde bereits im Oktober in Untersuchungshaft genommen und befindet sich seitdem in Haft.

Hintergrund:

Reiner Fuellmich war CO-Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der Partei „dieBasis“ sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der „Stiftung Corona-Ausschuss“, finanziert durch Spendengelder.

In der Gesellschaftssatzung wurde festgelegt, dass die Mittel der Stiftung ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen.

Anklagepunkte:

Fuellmich wird vorgeworfen, zwischen dem 19. März 2021 und dem 4. Juli 2022 insgesamt 16 Überweisungen zu einem Gesamtwert von·357:000 Euro satzungswidrig auf sein Kanzleikonto veranlasst zu haben.

Weiterhin soll er 700.000 Euro aus der Vermögensmasse der Vorgesellschaft für private Zwecke entnommen haben, darunter eine halbe Million Euro für die Umgestaltung seines privaten Gartens.

Weitere Maßnahmen:

  • Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
  • Ermittlungen gegen weitere Verdächtige sind im Gange. Siehe hierzu interne Tagebuchnummer 2023/461 K

Vermerk:

Die Einzelheiten der Anklage und der Ermittlungen basieren auf den Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen und sind im Rahmen der Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu behandeln.

Ergänzende Aktennotiz

Betreff: Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich wegen gewerbsmäßiger Untreue

Datum: 3. Januar 2024

Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 20. Dezember 2023 Anklage gegen Reiner Fuellmich, 65 Jähre alt, Rechtsanwalt mit zuletzt bekanntem Wohnsitz in Göttingen, erhoben.

Die Anklage erfolgte wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue in 18 Fällen vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen.

Reiner Fuellmich wurde bereits im Oktober in Untersuchungshaft genommen und befindet sich seitdem in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf.

Aktuelle Entwicklungen:

Nach einer Haftprüfung kurz vor dem Weihnachtsfest 2023 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen die Aufhebung des Haftbefehls abgelehnt. Fuellmich bleibt in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf inhaftiert. Die interne Begründung hierfür ist die Tatsache, dass sich Fuellmich bereits zuvor durch den Aufenthalt in Mexiko versucht hat der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen. Es wird vermutet, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausreichende Finanzmittel zu einem erneuten Entzug der Gerichtsbarkeit vorhanden sind.

Vor seiner Festnahme hielt sich Fuellmich in Mexiko auf und entzog sich so der deutschen Strafverfolgung. Mitte Oktober wurde er nach Deutschland abgeschoben und am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Anklageerweiterung:

Die Anklage wirft Fuellmich vor, mehr als eine Million Euro an Spendengeldern, die zur Finanzierung der Arbeit des „Corona-Ausschusses“ bestimmt waren, für private Zwecke verwendet zu haben.

Weitere Maßnahmen:

Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens obliegt der Wirtschaftskammer des Landgerichts Göttingen.

Vermerk:

Die Einzelheiten der Anklage und der Ermittlungen basieren auf den Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen und sind im Rahmen der Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu behandeln.

Bericht und Handlungsempfehlungen bezüglich Reiner Fuellmich

Datum: 24. August 2021

Verfasser: B**

Betreff: Umfassende Analyse und Empfehlungen im Umgang mit Reiner Fuellmich

Einleitung:

Das B** hat eine gründliche Untersuchung der Aktivitäten von Reiner Fuellmich durchgeführt, einer Person, die zunehmend als potenzielle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen wird. Aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen, politischen Ambitionen und der Mobilisierung einer signifikanten Anhängerschaft ist eine detaillierte Bewertung seiner Handlungen und des daraus resultierenden Einflusses auf das gesellschaftliche Klima erforderlich.

Sachverhalt:

Reiner Fuellmich hat durch seine Rolle eine Plattform geschaffen, die es ihm ermöglichen könnte, weitreichenden Einfluss auf das politische und gesellschaftliche Stimmungsbild zu nehmen. Seine Botschaften, die häufig demokratiefeindliche Tendenzen aufweisen und zu Unruhen anstiften könnten, erfordern eine adäquate und harte Antwort der Sicherheitsbehörden.

Erweiterte Analyse:

Es besteht die ernstzunehmende Sorge, dass Reiner Fuellmichs Bestrebungen, Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen oder ein exponiertes politisches Amt zu erlangen, die Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaft untergraben könnten. Seine Aktivitäten sind nicht nur als potenziell rechtswidrig einzustufen, sondern stellen auch eine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Die Vergabe bzw. die Möglichkeit zur Erlangung politisch exponierter Ämter ist mit allen rechtstaatlichen Mitteln zu unterbinden.

Empfehlungen:

1. Intensivierung der Überwachung:

Die Rekrutierung und Hinzuziehung von Vertrauenspersonen aus dem engsten Umfeld von Reiner Fuellmich wird empfohlen. Dies soll dazu dienen, tiefere Einblicke in geplante Aktivitäten, Strukturen der Anhängerschaft und potenzielle Bedrohungsszenarien zu gewinnen.

2. Politisch Unvereinbarkeit und rechtliche Schritte:

Unvereinbarkeitserklärung: Es sollte eine Analyse durchgeführt werden, um die Möglichkeit einer Unvereinbarkeitserklärung zu bewerten, die Reiner Fuellmich die Bekleidung politischer Ämter aufgrund nachgewiesener demokratiefeindlicher Tendenzen untersagt.

3. Strafprozessuale Massnahmen:

Die Einleitung strafprozessuale Massnahmen auf die Basis der gesammelten Beweise gegen Reiner Fuellmich muss vorbereitet werden. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und die Vorbereitung von Anklagen bei nachweisbaren Rechtsverstößen. Gegebenenfalls notwendige Konstruktionen sind abzuwägen und geeignete Drittakteure anzuwerben.

4. Öffentliche Kommunikation und Prävention:

Aufklärungsarbeit: Die Entwicklung einer Strategie zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken und die negativen Auswirkungen, die von Reiner Fuellmichs Handlungen ausgehen, ist essentiell. Ziel ist es, das Bewusstsein zu schärfen und Desinformation entgegenzuwirken.

Präventive Massnahmen: Die Förderung von Extremismuspräventionsprogrammen, die auf die Anhängerschaft von Reiner Fuellmich abzielen, sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sind wichtige Schritte, um seine Einflussnahme zu begrenzen.

Vermerk:

Die Aktivitäten von Reiner Fuellmich stellen eine komplexe Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar, die eine koordinierte und vielschichtige Antwort erfordern. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen soll dazu beitragen, seine politische Tragfähigkeit zu unterbinden und die Sicherheit sowie die demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.


1 Kommentar

  1. NETZFUND

    Zitat Justus H.: „Ich sitze Reiner derart im Nacken, dass er riechen kann, was ich zum Mittag hatte.
    Ich habe eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Mir hat er Strafanzeige, Kammerverfahren und demnächst eine Welle von Klagen zu verdanken, die ihn ruinieren werden.“ – Quelle:
    psiram

    Antworten

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