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Die Verschleppung des Dr. Füllmich

Die Verschleppung des Dr. Füllmich
Screenshot: ICIC https://icic.law

Dr. Reiner Füllmich sitzt im Gefängnis. Seit etlichen Wochen schon. Seine Verhaftung war in vielerlei Hinsicht dubios. Der unbequeme Aufklärer ist – vorübergehend – zum Schweigen gebracht worden. Möglich wurde dies durch Anschuldigungen vermeintlicher Mitstreiter, die ihn dem System zum Fraß vorgeworfen haben. Die Akte Füllmich – ein kurioser Fall von Verrat, Missgunst und einer koordinierten Entführung eines Systemkritikers aus dem mexikanischen Exil.

von Wolfgang Jeschke

Das System duldet keine relevante Kritik. Obgleich längst bewiesen wurde, dass „Corona“ eine globale Inszenierung ist, dass die Corona-Maßnahmen unwirksam und schädlich waren und dass die mRNA-Injektionen statt Immunität höchst gefährliche Wirkungen auslösen, werden bis heute Verfahren gegen Aufklärer angestrengt und ältere Fehlurteile nicht revidiert. Die Angriffe des Systems richten sich vor allem gegen die erfolgreichsten Kritiker und Medien, die gut recherchierte Informationen und Interviews mit Fachleuten zu den aktuellen Ereignissen liefern und damit einen Blick hinter die Kulissen ermöglichen.

Es zeigt sich: je tiefer die Aufklärer in den Kaninchenbau kriechen, desto allergischer reagiert das global orchestrierte Netzwerk der Plutokraten. Solange sich die Kritiker überwiegend mit einfachen Fragen rund um das Plandemie-Geschehen befassen, dürfen sie das sogar auf den zensurierten Plattformen tun. Ein wenig geplauderte Aufarbeitung über das ohnehin Unübersehbare, toleriert das System. So sind die einen beschäftigt, die anderen kritisch unterhalten und alle freuen sich darüber, dass nach und nach alle Kritikpunkte bestätigt werden. Dabei übersehen sie nicht selten, dass im Hintergrund eine ganz andere Agenda umgesetzt wird.

Reiner Füllmich hat sich in den letzten Monaten immer intensiver mit den Strukturen hinter den sichtbaren Ereignissen befasst. Nach der unfriedlichen Trennung vom Corona-Ausschuss, den er mit der Berliner Juristin Viviane Fischer in der heißen Phase der Plandemie sehr erfolgreich betrieben hatte, wandte er sich mit seinem neuen Projekt ICIC (International Crimes Investigative Committee) jenen Strukturen zu, die das pandemische Ereignis global inszenierten. Dabei benannte er die Täter und die Tatmittel, ihre Ziele und Netzwerke. Er sprach mit unzähligen Experten und Insidern und leistete einen wichtigen Beitrag für die internationale Freiheitsbewegung.

Es lief relativ gut für Reiner Füllmich und die Aufklärung. Er verließ Deutschland und arbeitete im mexikanischen Exil weiter. Doch leider hatte er die Rechnung ohne seine ehemaligen Mitstreiter gemacht, die als Mitgesellschafter des Corona-Ausschusses oder im Umfeld desselben an den Aktivitäten zumindest formal beteiligt waren. Die in der Aufklärungsarbeit des Corona-Ausschusses und dessen Umfeld kaum wahrnehmbaren Anwälte Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer erstatteten am 02. September 2022 eine überaus kuriose Strafanzeige gegen Dr. Reiner Füllmich. Diese Strafanzeige ermöglichte es dem System, den Aufklärer zu inhaftieren. Ein Zufall?

Von der Möglichkeit, strittige Fragen auf Gesellschafterebene oder zivilrechtlich zu klären, wollten die drei Anwälte offenbar keinen nachhaltigen Gebrauch machen. Obgleich sie sich in einer Struktur bewegten, die auch die bisweilen fehlende Rechtsstaatlichkeit von Verfahren und politischen Entscheidungen kritisierte und klarstellte, dass es Fehlurteile der Gerichte im Corona-Zusammenhang und starken Druck auf Kritiker gab, wählten sie die Möglichkeit, Reiner Füllmich der staatlichen Verfolgung auszusetzen. Damit schufen sie die Grundlagen für seine Verhaftung. Ein klassischer Verrat in einer Zeit, in der Systemkritiker vom System nichts Gutes zu erwarten haben. Zu viele Schuldige müssen eine echte Aufklärung fürchten.

Das Motiv der Anzeigeerstatter ist nicht klar ersichtlich und erschließt sich auch nicht aus der chaotischen Anzeige, die durchsetzt ist von Vermutungen, Verletzungen, angeblichen Ängsten und Unschärfen. Und wie so häufig, geht es auch in diesem Fall um Geld. Allerdings geht es nicht nur um dreißig Silberlinge, die hier auf dem Wunschzettel der Anzeigeerstatter stehen. Saldiert man die Forderungen der drei Anwälte, kommt man – je nach Betrachtungsweise auf eine Gesamtsumme zwischen drei und fünf Millionen Euro.

Besonders interessant an der Strafanzeige der drei Anwälte ist nicht etwa der Umstand, dass sie viele sprachliche und strukturelle Schwächen enthält. Ins Auge fällt, dass hier ein Werk vorliegt, das augenscheinlich die Vernichtung des Dr. Füllmich zum Zweck hat. Wie in der Semesterarbeit eines Jura-Studenten prüfen die Anwälte in der Anzeige alle denkbaren Optionen und Vorwürfe ab und ziehen gleich noch die ihrer Meinung nach relevanten rechtlichen Schlüsse aus ihren eigenen Anschuldigungen. Dabei sparen sie nicht mit Vorwürfen und sachfremden Erwägungen.


„Antisemit“ und „Querdenker“?

So ist der Umstand bemerkenswert, dass sie es nicht bei rechtlichen Vorwürfen belassen, sondern Reiner Füllmich mit den sprachlichen Stereotypen der Gegner der Aufklärung bedenken. Und hier lassen sie wenig aus, erheben Antisemitismusvorwürfe (die, wie viele andere Anwürfe, nichts mit den zur Anzeige gebrachten wirtschaftsrechtlichen Fragen zu tun haben): „…seinen inzwischen offen anti-semitischen Aussagen in der Öffentlichkeit“ und ordnen ihn der Querdenker-Szene zu: „Da dieser inzwischen auch aufgrund seiner Tätigkeit als Bundesvorstand der Partei „Die Basis“ eine erhebliche Bühne mit einer großen und getreuen Anhängerschaft im Milieu der „Querdenkerszene“ genoss…“. Es liest sich schon sonderbar, wenn vermeintliche Kritiker sich der gleichen Diffamierungsmuster bedienen, wie das System, das sie angeblich kritisierten.

Dass Reiner Füllmich die drei Anwälte schon länger verdächtigte, Teil der kontrollierten Opposition zu sein, geht auch aus der Anzeige selbst hervor. Hier weisen die Anzeigeführer darauf hin, dass Füllmich darüber nachgedacht habe, ein Video herzustellen, das darlegen könnte (Zitat aus der Anzeige) „die Zeugen A. Fischer und Dr. Justus Hoffmann würden sich ausschließlich an dem „Ausschuss“ bereichern wollen und als „Controlled Opposition“ die „Widerstandsbewegung“ gegen die Coronamaßnahmen schädigen wollen.“

Die drei ??? und die kontrollierte Opposition…

Die aktuellen Ereignisse könnten Reiner Füllmich recht geben. Denn die jungen Anwälte richten sich nicht nur gegen Reiner Füllmich – sie haben auch Viviane Fischer als zweite Säule des ursprünglichen Corona-Ausschusses ins Visier genommen, wie man Fischers Ausführungen auf der Website 2020news.de entnehmen kann: „Liebe Freunde des Corona-Ausschusses, der Corona-Ausschuss und seine Arbeit ist in großer Gefahr! Und nicht nur er. Der Ausschuss, 2020news.de und ich persönlich werden von den Mitgründern der ursprünglichen Ausschuss-Gesellschaft, Justus Hoffmann und Antonia Fischer, juristisch angegriffen. Ich soll in den wirtschaftlichen Ruin getrieben und 2020News und ich sollen mundtot gemacht werden.“ (https://www.2020news.de)

Ist es das Ziel, Füllmich und Fischer Schachmatt zu setzen, den ICIC zu schwächen, den Corona-Ausschuss abzuwickeln und sich zudem die Reserven aus der Arbeit der verschiedenen Ausschussgesellschaften, aber auch aus anderen Sphären, anzueignen? Es wäre naiv zu glauben, die drei Anwälte, die in der Aufklärung kaum wahrnehmbar waren, würden mit den zu erstreitenden Mitteln die Aufklärung vorantreiben. Es fehlt ihnen dafür das Profil, die Persönlichkeit, der Mut und die Sachkunde – vermutlich aber auch das innere Motiv. Aber sicher ließen sich aus einer Gesellschaft heraus einige Projekte gestalten und die 3-5 Millionen Euro „sinnvoll“ verwenden. Doch sind das nur Spekulationen. Sie werden ihre Gründe haben.

Die Verschleppung des Dr. Füllmich

Es ist nichts Neues: Wenn der Rechtsstaat ruht, agiert die Staatsmacht ungesetzlich. Das haben Milliarden Menschen während der Plandemie erlebt, als man ihnen die Grundrechte verwehrte, sie einsperrte, zu medizinischen Tests und Behandlungen zwang, sie wirtschaftlich schädigte oder gar in Isolation und durch Fehlbehandlungen sterben ließ. Das System zog den Plan der gemachten Krise eisern und unerbittlich durch und setzte sich über zahllose geltende Regelungen hinweg. So nun auch bei der Verschleppung von Reiner Füllmich aus dem mexikanischen Exil.

Das Ehepaar Füllmich hatte seine Pässe verloren und deshalb die Ausstellung neuer Ausweisdokumente beantragt. Sie hatten sich – wie sich das gehört – polizeilich gemeldet und für den Flug nach Tijuana eine Terminbestätigung des Konsulats besorgt. Dies war nötig geworden, da die Visa abgelaufen waren und mangels Pässe nicht verlängert werden konnten. Soweit ein normaler Vorgang. Dann aber wurde es zum Krimi. In Tijuana wurde Reiner Füllmich am Flughafen verhaftet. Die Begründung: Sein Visum sei abgelaufen (was ja der Grund des Besuches des Konsulates war).

Amtshilfe am Recht vorbei

Nach der Fahrt zum Immigration Office wurden Reiner Füllmich alle persönlichen Dinge abgenommen und er wurde polizeilich erfasst – einschließlich der Fingerabdrücke und Unterschriften. Schließlich eröffnete man ihm, dass in der BRD ein Haftbefehl gegen ihn vorliege.

Man würde ihn sofort und direkt nach Mexiko City bringen und von dort wurde er – polizeilich begleitet – in die BRD geflogen.

Bemerkenswert an dieser Situation ist, dass nach Aussagen seiner Anwälte kein internationaler Haftbefehl gegen Füllmich vorlag, der für eine internationale Auslieferung erforderlich ist. Die Mexikaner haben offenbar an geltendem Recht vorbei „Amtshilfe“ geleistet. Trifft dies zu, handelt es sich um eine Entführung, koordiniert zwischen der BRD und den mexikanischen Behörden. Und dies in einer Weise, die es Reiner Füllmich verwehrte, sich rechtlich gegen die Verschleppung zu wehren. Für die internationale Verhaftung ist außerhalb des Schengenraumes eine sogenannte Red Notice von Interpol erforderlich. „So wird eine Interpol Red Notice ausgestellt, wenn ein Ersuchen zur Festnahme einer Person mit dem Ziel der Auslieferung vorliegt. “ (Schlun & Elseven Rechtsanwälte). Hier erfolgte die Festsetzung Füllmichs aber anders: Vorwurf des Visumsvergehens, Ausweisung und Überstellung an BRD-Mitarbeiter, Verbringung nach Frankfurt am Main und dort dann Verhaftung durch die BRD-Polizei. Der vorliegende Haftbefehl ist eine einfache gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft durch einen Göttinger Amtsrichter. Ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang?

Inka Füllmich wurde nach eigenen Angaben nämlich erst einen Tag später freigelassen und konnte entsprechend niemanden verständigen und damit auch keine Hilfe gegen diese rechtswidrige „Verhaftung“ aktivieren. So wurde jeglicher Rechtsschutz vereitelt und sichergestellt, dass die BRD-Behörden Füllmich in die Finger bekamen. Sie steckten den Verschleppten erst für eine Woche in Frankfurt in Untersuchungshaft und überstellten ihn dann der JVA Rosdorf/Göttingen.

Das liebe Geld

Gegenstand der Anzeige von Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin sind Untreuevorwürfe gegen Dr. Reiner Füllmich. Im Wesentlichen sind zwei Themenkomplexe zu erkennen: Einerseits ging es um die Rückzahlung von Darlehen durch Reiner Füllmich an die „Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“.

Hinsichtlich der beiden Darlehensverträge über insgesamt 700.000 € war Reiner Füllmich rückzahlungswillig und hat dies auch öffentlich stets betont. Die Rückzahlung sollte aus der Veräußerung seiner Immobilie erfolgen, welche er auch am 03.10.2022 zum Kaufpreis von 1,345 Mio. € verkauft hatte und von dessen Kaufpreis er die Darlehenssummen an die Corona-Ausschuss Vorschalt-gUG zurückführen wollte. Das hatte er klargestellt und auch öffentlich betont.

Und hier wird es kurios: Die vorliegenden Dokumente belegen, dass insgesamt 1,15 Mio. € des Kaufpreises, anders als in den notariellen Kaufverträgen vorgesehen, nicht an Reiner Füllmich geflossen sind, sondern offenbar auf ein Konto des Anzeigeerstatters Marcel Templin bei der Commerzbank Berlin. Die Auszahlung auf das Konto des Marcel Templin erfolgte auf Anweisung des beurkundenden Notars, wie die vorliegenden Dokumente belegen.

Eine andere Beschuldigung der Anzeigeerstatter nimmt monatliche Zahlungen an die Kanzlei Füllmich ins Visier. Hier herrscht offenkundig Uneinigkeit im Kreise der Corona-Ausschussgesellschafter darüber, ob die abgerechneten Aufwandsentschädigungen angemessen waren. Jeder der Beteiligten hat dazu eine Meinung. Dass Leistungen erbracht wurden, steht wohl außer Frage. Allein über die Höhe kann gestritten werden.

Entlastung durch die Staatsanwaltschaft

Interessanter Weise gibt es aus einem anderen Ermittlungszusammenhang bereits eine Feststellung der Staatsanwaltschaft Göttingen dazu. Diese untersuchte, ob die Zuwendungen an den Corona-Ausschuss korrekt verwendet wurden oder ob hier ein Betrug oder eine Untreue vorläge. Bereits im Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft unter anderem fest, dass „…keine begründeten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die oder einer der Begründer des Corona Ausschusses oder eine der anderen hier beteiligten Personen – wie erforderlich – von Anfang an beabsichtigt haben könnte, Gelder unter dem Deckmantel eben dieses Ausschusses einzuwerben, ohne die angekündigten Leistungen zu erbringen. Dies gilt selbst für den Fall, dass Gelder im Überfluss eingeworben und teilweise anderweitig verwendet worden sein könnten, wofür vor dem dargestellten Hintergrund konkrete Anhaltspunkte derzeit nicht bestehen, zumal etwaige getätigte Anlagen auch im Sinne des Corona Ausschusses erfolgt sein und diesem später wieder zu Gute kommen könnten und die Geldflüsse auch im Übrigen nicht ausreichend sicher nachvollzogen werden können, weshalb sich teilweise private Verwendungen derzeit auch lediglich vermuten lassen.

Die letzte Formulierung deckt sich mit den Motiven der Ausschussmitglieder Fischer und Füllmich, die zu Zeiten, als die Konten zahlreicher Kritiker in der BRD gesperrt wurden, die eingeworbenen Zuwendungen vor dem Zugriff des Systems schützen wollten. Sie verwandelten das Ausschussguthaben in Darlehen und physisches Gold. Eine Rückführung der Mittel an den Ausschuss war Teil der Strategie. Viviane Fischer hat die ihr anvertraute Liquiditätsreserve bereits zurückgeführt. Reiner Füllmich wurde an der Rückführung gehindert, so seine Anwälte, indem ein Anzeigeerstatter sich den Zugriff auf weite Teile des Verkaufserlöses aus dem Hausverkauf von Füllmich verschaffte. Kaufverträge, notarielle Anweisungen und Bankbestätigungen stützen diese Aussage.

Ist die Verschleppung ein Win-Win-Komplott?

Die juristische Würdigung der Details ist den Anwälten und Gerichten überlassen. Der Aufklärung haben die Anzeigeerstatter schweren Schaden zugefügt. Wie bereits im Fall Michael Ballweg, der ohne belastbare Gründe ganze neun Monate seines Lebens unbegründet in Untersuchungshaft saß, wird hier ein Kritiker eingesperrt, der mit guten Gründen und Belegen den Vorwürfen begegnen kann. Für die Anzeigeerstatter geht das Spiel offenbar auf: Füllmich sitzt im Knast, jetzt wollen sie auch von Viviane Fischer Geld beitreiben – und damit auch das Ende des Corona-Ausschuss besiegeln?

Die Staatsmacht indes hat sich erneut entblößt, indem sie Reiner Füllmich ohne internationalen Haftbefehl aus Mexiko verschleppte. Ist das die Win-Win-Situation, die sich zwischen den Anzeigeerstattern und der Staatsmacht einstellt – wieviel ist dran, an der Spekulation in Aufklärerkreisen? Deren Vermutung: Das System bringt einen seiner härtesten Kritiker zum Schweigen, die Anzeigeerstatter werden mit Geld und Gold belohnt.

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