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Söders Versagen: Inzidenz ohne Evidenz

Söders Versagen: Inzidenz ohne Evidenz
Foto: photocosmos1 / Shutterstock.com

Die Corona-Krise ist eine großartige Gelegenheit. Für die Pharmaindustrie, die mit Hilfe der WHO die Ereignisse orchestriert, ist es ein Milliardengeschäft. Auch für die IT-Industrie liefern die Lockdowns und Distanzverordnungen einen gewaltigen Schub: digitale Schule, digitale Heimarbeit, Digitalisierung der Medizin, Einführung digitaler Überwachungssysteme, Einführung einer digitalen Währung, Einführung einer digitalen Identität, sind nur einige boomende Sektoren im IT-Bereich. Die Online-Giganten profitieren von der Vernichtung des Einzelhandels, die großen Fastfood-Ketten von der Vernichtung der kleinteiligen Gastronomie. Es profitieren aber auch Politiker, denen es gelungen ist, mit massiver medialer Unterstützung erst eine Massenpanik in der Bevölkerung auszulösen, um sich dann als Manager der selbstverursachten Krise zu profilieren. Der brachialste unter ihnen ist der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Doch wer genau hinschaut erkennt: Wie andere Politiker auch, inszeniert er sich zwar als Mann mit Führer-Qualitäten – die Folgen seiner Politik sind jedoch katastrophal. In „seinem“ Bundesland sterben die meisten Menschen und erleidet die Wirtschaft die größten Schäden. In 2020 stieg die Arbeitslosigkeit in Bayern zwischenzeitlich um über 50% im Vergleich zum Vorjahr. Damit lag Bayern noch vor Baden-Württemberg.

Die Exekutive beherrscht das Land. Die Parlamente haben sich selbst mit der 3. Novelle des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig aus dem Spiel genommen. Nun regiert die Exekutive mit reiner Willkür. Während seit Anfang der „Pandemie“ nirgendwo Signale einer viralen Katastrophe zu sehen sind, wird noch immer mit dem Schutz der augenscheinlich überforderten Gerichte eine „Notstandssituation“ konstruiert und erhalten. Eine Verordnung jagt die nächste. Keine von ihnen erfüllt rechtsstaatliche Anforderungen. Sie sind unverhältnismäßig, unbegründet, die Einzelmaßnahmen nicht nur ungeeignet, sondern in ihrer Mehrheit auch schlichtweg idiotisch. Wer glaubt denn allen Ernstes, dass ein Virus zu bestimmten Uhrzeiten gefährlicher ist, als zu anderen? Dass es in einigen Straßenzügen infektiöser ist als in anderen? Oder dass man sich im Sitzen (kein Maskenzwang) weniger anstecken könnte, als im Stehen (Maskenzwang in Restaurants und Büros). Oder das man sich bei Spaziergängen im Wald anstecken kann?

Die Risikogruppen sind ungeschützt – die Gesunden sind entrechtet

Die Begründung der unsinnigen Corona-Maßnahmen lautet: „Wir müssen die Risikogruppen schützen“. Schaut man sich die Maßnahmen an, dient keine von ihnen dem Schutz der Risikogruppen. Die meisten Menschen sterben in Einrichtungen der Altenpflege oder in Krankenhäusern. Und die meisten Menschen sterben in Bayern (Stand 07. Januar: 7.454 „Corona“-Tote). Und auch hier wurde das Gesundheitssystem kaputtgespart. Söder geht seinen Irrweg jedoch unbeirrt weiter und ist im Wettstreit der nationalen Lockdown- und Verbotsverfüger die lauteste Stimme in Deutschland. Mittlerweile erkennen aber auch die ersten „Leitmedien“ den Irrsinn. Die Süddeutsche Zeitung schreibt unter dem Titel Söder wirkt ziemlich ratlos: „Selbst der sonst scheinbar allwissende Ministerpräsident Markus Söder wirkte nach der Kabinettssitzung am Mittwoch für seine Verhältnisse ziemlich ratlos.“ Auch Söders unsinnige 15 km-Regel fiel der SZ auf „Sie bedeutet etwa, dass Menschen aus Nürnberg (Sieben-Tage-Inzidenz 238) nicht mehr im Fichtelgebirge spazieren gehen dürfen. Die Bevölkerung des Berchtesgadener Lands (Inzidenz 279), das von Österreich umschlossen ist, wird im eigenen Landkreis eingesperrt. Stadt-Münchner (Inzidenz 135) dürfen weiterhin Tagesausflüge unternehmen, Land-Münchner (Inzidenz 210) nicht. Die Regelung ist absurd, denn sie hat keine nachvollziehbare Begründung, außer dass sie irgendwie den Tagestourismus eindämmen soll.“

Hart – härter – Söder?

Söder inszeniert sich als Retter in der Not – einer Not, die er freilich selbst erschafft und das mit großer Nachhaltigkeit. Denn er hat begriffen, dass ein Teil der Wählerstimmen ihm als „Corona-Erlöser“ zufallen könnte. Seine gespielte Entschlossenheit ist radikal. Er behauptet zwar, die „Politik darf nicht auf Umfragen schauen, sondern muss die Corona-Zahlen im Blick haben.“ Aber genau das tut er ja nicht. Denn die „Zahlen“ rechtfertigen seine Maßnahmen sämtlich nicht. Wie andere Mitglieder der Corona-Kabinette und die deutsche Gerichtsbarkeit leugnet Söder die virologischen und gesetzlichen Fakten und Voraussetzungen.

Die gesetzlichen Vorgaben erfordern für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Ausbreitung einer Krankheit – die „Ausbreitung“ von positiven Testergebnissen jedoch, die wir derzeit als Grundlage für den Verordnungswahnsinn verwenden, erfüllt nicht die Bedingungen des IfSGs. Denn PCR-Tests weisen eben keine Erkrankungen nach. Aber genau das verlangt das IfSG.

Das IfSG regelt in seinem § 2 die Begriffsbestimmungen. Darin heißt es:

  • 1. Krankheitserreger – ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
  • 2. Infektion – die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
  • 3. übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,
  • 3a. bedrohliche übertragbare Krankheit eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann,
  • 4. Kranker eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist.

Die PCR-Tests, mit welchen die Zahlen der Pandemie hergestellt werden, können die vom IfSG geforderten Nachweise aufgrund ihres technischen Layouts nicht erbringen. Sie weisen nicht das Vorhandensein eines vermehrungsfähigen Virus‘ nach (§ 2, Ziffer 1 – Krankheitserreger), sie weisen nicht die Entwicklung oder Vermehrung der Virus‘ im menschlichen Körper nach (§ 2, Ziffer 2: Infektion); sie weisen weder eine übertragbare Krankheit noch eine bedrohliche übertragbare Krankheit nach (§ 2 Ziffern 3 und 3a) und schließlich können sie nicht nachweisen, das ein Mensch an einer Krankheit erkrankt ist (§ 2 Ziffer 4).

Ohne Inzidenz keine Evidenz

Einerseits liefern PCR-Tests nicht die Informationen, die nach dem IfSG erforderlich wären, um das IfSG überhaupt anwenden zu können. Andererseits ergibt sich daraus auch, dass die aktuellen Inzidenzwerte vollständiger Unsinn sind. Den epidemiologisch beschreibt eine Inzidenz die Verbreitung einer Krankheit – nicht die Zahl von Testergebnissen, die durch Verfahren erlangt wurden, mit welchen keine Krankheit nachgewiesen werden kann. Im IfSG-Kommentar von Eckart/Winkelmüller heißt es etwas konkreter zu § 2 Rz. 25: „Erkrankt ist die Person, wenn sie Symptome einer bestimmten übertragbaren Krankheit aufweist und diese Symptome diagnostisch bestätigt sind.“ Es bedarf also einer diagnostischen Bestätigung der Symptome. Ein positiver PCR-Test bestätigt aber nicht das Vorhandensein von Symptomen. Ein Zusammenhang mit einer Erkrankung besteht also aufgrund eines positiven Tests nicht. 

Ein PCR-Testergebnis sagt (fast) nichts

Für seinen Beitrag auf Achgut.com fasste der Jurist Ansgar Neuhof zusammen:
Zitat: „PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden. Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen. 

Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests): „Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.“ 

Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits): „Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“ 

Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz: „Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.“  

Science Media Center: „Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.“ 

Ein Labor für klinische Diagnostik: „Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.“ 

Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen: „Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger.“ 

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel: „Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2 enthält oder nicht.“ 

Deutschlandfunk (DLF): „Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb.“ Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.“ Zitat Ende.

Richtig testen – geht das überhaupt?

Wenn es ein Interesse an belastbaren Daten gäbe, wäre eine Teststrategie einfach zu etablieren. Dabei wäre es kein Problem, sogar die PCR-Tests (die für die klinische Diagnostik nicht zugelassen sind!) als „Indikatoren“ zu verwenden, wenn man a. mindestens 3 Gen-Stränge testete (statt nur den E-Gen-Strang, der auch kreuzreaktiv positiv auf andere Coronaviren testet), b. nur positive Ergebnisse unter einem CT-Wert von 30 berücksichtigte und diese c. durch Anzucht des Erregers in Kultur validierte. Dies sollte man ausschließlich bei symptomatischen Menschen tun (wie es vor Corona die weltweite Empfehlung – auch der WHO – war). Sinnvoll wäre es, dazu ein paar Testkits zu validieren und zu standardisieren. In einem Land, das die DIN-Norm erfunden hat, ist es merkwürdig, dass über 600 verschiedene Testkits im Einsatz sind, nirgendwo eine Normierung stattfindet und auch die Ergebniskontrolle nicht erfolgt – obwohl die aktuelle Situation diese Sorgfalt erforderlich macht.

Hinsichtlich der Bewertung der Todesfälle und einem möglichen Zusammenhang zu einer Infektion müsste die Primärindikation bei Hospitalisierung oder der ärztlichen Behandlung erfasst werden, es müsste eine saubere klinische Diagnostik dokumentiert sein, sowie eine Todesursachenanalyse. Und gleichzeitig müsste eine belastbare Testung mit Validierung des Ergebnisses erfolgen.

Stattdessen werden alle Menschen, die ein unüberprüftes positives PCR-Testergebnis innerhalb von 28 Tagen vor ihrem Tod aufwiesen, als Corona-Tote gezählt – unabhängig von Krankheitsbild und tatsächlicher Todesursache. Das ist an sich schon eine vorsätzliche Betrugshandlung zur Schaffung einer vermeintlich epidemiologischen Bedrohungssituation. Überdies ist es genauso unwissenschaftlich wie dumm und erfüllt definitiv nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des IfSG mit seinen massiven Einschränkungen für Grundrechte und Freiheit der Menschen. Auch nicht in Bayern.

von Wolfgang Jeschke

 

2 Bemerkungen

  1. Sehr guter Artikel, mit sauber recherchierten Fakten. Vielen Dank

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