ES REICHT!
Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus
von Friedemann Willemer
„Es reicht! Gebt uns unser normales Leben zurück!“ titelte die BILD am 07. Februar 2022. Damit sprach sie aus, was zwischenzeitlich die Mehrheit des deutschen Volkes lautstark oder insgeheim fordert. Die BILD mit ihrem Gespür für die Stimme des Volkes übersieht mit ihrer emotionalen Bitte an den Staat, dass wir der Souverän sind.
Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus, Artikel 20 II Grundgesetz, die das deutsche Volk in Wahlen und Abstimmungen ausübt. Das deutsche Volk hat seine Repräsentanten nicht zu bitten, ihm sein normales Leben zurückzugeben. Wir sind der Souverän und keine Untertanen. Wir entscheiden in einer Demokratie, was die Repräsentanten zu tun oder zu lassen haben. Wir haben alle gesetzgebende Gewalt und die Staatsapparate haben sich unseren Gesetzesbefehlen zu unterwerfen.
Wir haben alle gesetzgebende Gewalt und die Staatsapparate haben sich unseren Gesetzesbefehlen zu unterwerfen.
Die Volkssouveränität, das Menschenrecht der Völker, haben die Verfasser des Grundgesetzes ohne Wenn und Aber in Artikel 20 II Grundgesetz verbrieft. Volkssouveränität liegt der gesamten Rechtsordnung voraus und begründet erst diese, indem sich das Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine Verfassung gibt, siehe die Präambel des Grundgesetzes. Das deutsche Volk hat den Staat nicht zu bitten, die Corona-Diktatur zu beenden, sondern das deutsche Volk beendet sie aus freien Stücken, ohne seine Repräsentanten fragen zu müssen.
Das deutsche Volk ist sogar verpflichtet, die Grundrechtsordnung wieder herzustellen und dem Rechtsstaatsprinzip Geltung zu verschaffen
Das deutsche Volk ist sogar verpflichtet, die Grundrechtsordnung wieder herzustellen und dem Rechtsstaatsprinzip Geltung zu verschaffen; denn Volkssouveränität heißt vor allem: Das Volk hat Verantwortung für seinen Staat. Es darf die Verantwortung nicht anderen überlassen, insbesondere dann nicht, wenn die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip von den Staatsorganen missachtet werden, wie es in der vom Staat ausgerufenen epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite in erschreckender Weise geschehen ist.
Alle Corona-Verordnungen sind nichtig
Alle Corona-Verordnungen sind nichtig. Sie sind nicht nur in höchstem Maße menschenverachtend, sondern offensichtlich verfassungswidrig (3, 4, 18). Sie tasten die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt an (Artikel 19 II Grundgesetz). Die Regierenden wissen es, die Parlamente wissen es und die Gerichte sollten es wissen, wenn sie bei ihren Corona-Entscheidungen den Untersuchungsgrundsatz des § 86 VwGO beachtet hätten. So vorbildlich umgesetzt durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (20, 21, 22, 23).
Stattdessen sehen die Gerichte in Deutschland das vom Staat behauptete legitime Ziel der Verhinderung des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen ohne weitere Prüfung als gegeben an. Dem Staat komme ein Gestaltungsspielraum zu, der ihn ermächtige – in Corona-Zeiten geradezu willkürlich -, zu entscheiden, welche Grundrechte und wie viele Grundrechte in welcher Intensität zu suspendieren sind, um auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Dies sei der nur dem Staat zustehenden Einschätzungsprärogative geschuldet (1, 2).
In Corona-Zeiten reicht es den Gerichten, wenn der Staat behauptet, dass seine Maßnahmen „über den Daumen gepeilt“ geeignet und erforderlich sind, das Gesundheitswesen vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Einen evidenzbasierten Beweis für die Tauglichkeit seiner Maßnahmen und für eine Gefährdungslage des Gesundheitswesens muss der Staat nicht führen.
In Corona-Zeiten reicht es den Gerichten, wenn der Staat behauptet, dass seine Maßnahmen „über den Daumen gepeilt“ geeignet und erforderlich sind, das Gesundheitswesen vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Einen evidenzbasierten Beweis für die Tauglichkeit seiner Maßnahmen und für eine Gefährdungslage des Gesundheitswesens muss der Staat nicht führen. Die „Pandemie“ hatte keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen (3, 18, 21, 23, 24), sondern im Gegenteil: trotz einer Impfquote von doppelt Geimpften in Deutschland von 74,4 % die 7-Tage-Inzidenz ständig neue Höchstwerte erreicht, zuletzt 1.426,0 am 07.02.2022. Damit steht fest, dass die Corona-Verordnungen evident ungeeignet sind und sich die Prognosen des Staates als unzutreffend und damit unvertretbar erwiesen haben (11, 12, 14, 15, 16, 17).
Es steht nicht im Ermessen des Staates zu entscheiden, welches Grundrecht Vorrang vor anderen Grundrechten hat. Die Gesundheit ist nicht das Grundrecht Nummer eins, dem alle anderen Grundrechte untergeordnet werden dürfen.
Die Verordnungen des Staates verletzen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, das Grundrecht auf Gleichbehandlung, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen tangieren alle Lebensbereiche der Menschen; die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, Ehe und Familie, das Schulwesen, die Versammlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und das Eigentum (3, 4,18).
Die Regelungen des Staates missachten Artikel 6 Grundgesetz; denn die Menschen werden in ihren ehelichen und familiären Beziehungen geschädigt. Das Schulwesen wird massiv zu Lasten von Millionen Kindern eingeschränkt.
Die Versammlungsfreiheit gilt nur noch rudimentär, die Freizügigkeit wird mit Ausgangsverboten belegt und die Berufsfreiheit wird mit der Verpflichtung von Impfungen und Tests gravierend eingeschränkt. Durch Lockdowns werden Berufsverbote verhängt und massiv in die Gewerbefreiheit eingegriffen.
Die Maßnahmen haben enteignenden Charakter, denn sie führen für alle von diesen umfassenden Einschränkungen Betroffenen zu erheblichen Schäden materieller Art, die nur unvollständig durch Überbrückungshilfen und staatliche Darlehen ausgeglichen werden.
Der Staat maßt sich also an, zur Sicherung des Gesundheitswesens nahezu alle anderen Grundrechte bis hin zum Wesensgehalt zu beseitigen.
Die Kollateralschäden im Gesundheitsbereich, insbesondere die psychischen Schäden sind unübersehbar.
Die Kollateralschäden im Gesundheitsbereich, insbesondere die psychischen Schäden sind unübersehbar. Maßgebliche Faktoren, die das Immunsystem eines Menschen beeinträchtigen, sind Stress, Angstzustände, ausgelöst durch permanente Panikmache und die damit verbundene Schlaflosigkeit. Diese Umstände werden für die Menschen nicht dadurch erträglicher, dass sie in einer staatlich verordneten Gemeinschaft der Grundrechtslosen leben. Das, was die Menschen in den Pandemiemonaten durchzustehen haben, hat mit Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Immunsystem nicht gefördert. Es ist eine Zeit der Finsternis.
Fazit: Sämtliche Corona-Verordnungen sind nicht nur nichtig, sondern haben einen unermesslichen materiellen und immateriellen Schaden verursacht, der mit jedem Tag der Untätigkeit des deutschen Volkes größer wird.
Wir, der Souverän, sind aufgefordert, die Repräsentanten, die mit der Omikron-Variante in ihrem Krieg gegen das Corona-Virus gerade ihr Waterloo erleben, an die Hand zu nehmen und aus ihrem Corona-Irrgarten herauszuführen. Wir müssen verhindern, dass unsere Repräsentanten Albert Einsteins Definition von Wahnsinn unbeirrt umsetzen, indem sie immer wieder das Gleiche tun und andere Ergebnisse erwarten. Es ist unsere Verantwortung, die pflichtvergessenen Repräsentanten in ihre Schranken des Artikels 1 Abs. 3 Grundgesetz (die Schlüsselnorm des Grundgesetzes) zu verweisen. Wir sollten nicht schon wieder mehrheitlich versagen.
Jedes Gericht, jedes Ordnungsamt, jedes Gesundheitsamt oder jede sonstige staatliche Institution, die diese offensichtlich verfassungswidrigen Verordnungen anwendet, macht sich schuldig. Keiner von ihnen kann damit gehört werden, er hätte nichts gewusst. Der Verfassungsbruch ist den Verordnungen auf die Stirn geschrieben, er ist evident und führt zur Nichtigkeit der Norm. Nur die Nichtanwendung der fraglichen Rechtsnormen wird dem Vorrang der Verfassung gerecht (1, 2).
Warum bin ich mir so sicher, dass ich mit meinen Feststellungen richtig liege? Die Geschichte ist auf meiner Seite. Die Geschichte hat gezeigt: Es waren immer die Andersdenkenden, die dem Mainstream widersprachen, die recht behalten haben. Im Mittelalter die Ketzer, im Absolutismus die Aufklärer und bösen Philosophen, 1832-Hambacher Fest-die bürgerliche Opposition in der Zeit der Restauration, im Kaiserreich die liberalen und sozialistischen Reformer, im Nationalsozialismus der Widerstand und heute der Widerstand gegen die Corona-Diktatur. So sollten wir endlich verstanden haben, dass nur Müll und tote Fische mit dem Strom schwimmen. Das europäische Juwel, die Aufklärung, wäre gescheitert, wenn der Mainstream die Oberhand behalten hätte.
Wir alle sind verpflichtet, den Corona-Wahnsinn sofort zu beenden. Dafür reicht, dass wir uns keiner der nichtigen Corona-Verordnungen mehr unterordnen, sondern zukünftig in Freiheit und Eigenverantwortung mit dem Corona-Virus zu leben lernen.
Stimmen wir im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 Grundgesetz ab und sagen zum Corona-Verordnungsirrsinn: Nein
Bereiten wir den Tag der Befreiung von der Corona-Diktatur vor, nehmen wir uns, Geimpfte und Ungeimpfte, wieder in die Arme, begraben wir allen Streit und seien wir geeint, in dem Ziel, gemeinsam in Freiheit und Eigenverantwortung die Corona-Krise zu meistern.
„Ein Volk muss sich selber wollen in seinem Staat. Gibt es sich auf, durch Gehenlassen
Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik?, 1966
und Gleichgültigkeit, dann ist alle Hoffnung zu Ende.“
Literaturverzeichnis / Quellenangaben
- Sachs, Grundgesetz Kommentar, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck
- Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Kommentar, Stand Juli 2021, Lieferung 95. Verlag C.H. Beck
- Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiheitseinschätzungen für Ungeimpfte / Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19 Impfzwanges – 04.10.2021, m.w.N.
- Dr. Pieter Schleiter, Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? m.w.N. / Beitrag Hauptstadt TV
- Ärzte gegen Impfdruck – Offener Brief von 380 Medizinern, reitschuster.de, 16.12.2021
- Pathologie-Konferenz – Tod nach Impfung, reitschuster.de, 17.12.2021
- Yale – Epidemiologe: Corona-Krise ist eine von den Behörden erzeugte „Pandemie der Angst“, RT.de, 14.12.2021
- Biontech, Moderna, Astrazeneca, § Co.: Die Haftung bei Impfschäden (Teil 1), 02.08.2021, Anwalt.de
- Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller, 23.09.2020, Apotheke ADHOC
- Was ist eine bedingte Zulassung? – Paul-Ehrlich-Institut, 23.04.2021
- Die Welle der Geimpften, info-medico.de
- Neue Daten zur Impfung, info-medico.de 05.10.2021
- Harvard-Studie beweist: „Weltweite Impfungen hemmen das Virus nicht.“ von Prof. Dr. Ulrich Kutschera, 24.11.2021, reitschuster.de
- Wie das Impf-Narrativ kollabiert, Mario Martin, reitschuster.de, 15. November 2021
- 95 Prozent der Omikron-Fälle laut RKI vollständig geimpft, reitschuster.de, 31. Dezember 2021
- RKI korrigiert Bericht: Geimpfte trotzdem häufiger von Omikron betroffen als Ungeimpfte, RT.de, 6. Januar 2022
- Impfdurchbrüche? – Totales Impfversagen! von Peter Haisenko, apolut.net, 22. November 2021
- Deklaration von Schweizer Juristen: 2 G-Zertifikatspflicht ist verfassungswidrig, 24. Dezember 2021
- Musterschreiben „Impfung im Gesundheitswesen“ von Prof. Dr. Martin Schwab, Anwälte für Aufklärung mit weiteren Nachweisen
- Österreichischer Verfassungsgerichtshof V11/2022-4 vom 26. Januar 2022
- Game over? Setzen Wiens Verfassungsrichter die Regierung matt? Von Chris Veber, reitschuster.de, 29.01.2022
- Österreich: Verfassungsgerichtshof stellt drängende Fragen zum COVID-Narrativ, RT DE
31. Januar 2022 - Chris Veber: Gedanken sind frei
Ja, dürfen’s des denn? 31.01.2022 - Forscher der John-Hopkins-Universität: Effekt von Lockdowns „gering bis nicht vorhanden“
RT DE 02.02.2022 - Israels Krankenhäuser sind überlastet: Eine Folge der Massenimpfungen?
REPORT 24, 02.02.2022 - Es reicht! Gebt uns unser normales Leben zurück!
BILD, Dresden, Montag, 07. Februar 2022
Der Autor: Der Rechtsanwalt Friedemann Willemer wuchs in Hamburg auf. Im Jahr des Mauerfalls, 1989, als viele von Osten nach Westen zogen, verlegte Willemer seinen Lebensmittelpunkt in die Oberlausitz und war zunächst für die Treuhand tätig. Inzwischen betätigt er sich vor allem als Autor und hat sich mit dem Buch „Das Scheitern der repräsentativen Demokratie“ einen Namen gemacht. Unsere Demokratie hält er inzwischen für ein “Scheingebilde“, das mit Demokratie nichts mehr zu tun hat.
Das Hauptproblem ist, dass die Mehrheit der Menschen an das offizielle Corona – Narrativ glauben und auch dementsprechend handeln.
Wer die Maske im Freien trägt, wird wahrscheinlich auch die Distanzregeln einhalten und sich impfen lassen haben.
Bestimmt haben diese Leute auch genug Medienberichte über Fernsehen angesehen. So hängt alles zusammen.
Die Menschen, die sich impfen lassen haben und sich über die Massenmedien informiert haben, meinen dass sie sich kritisch informiert haben und dass ihre Meinung ihre Meinung ist und nicht die erwünschte Meinung der Regierung und der Pharmalobby.
Da ihre Meinung nicht falsch sein kann, werden alle Demonstranten, die das anders sehen für blöd gehalten.
Noch als Nachtrag. Schon Konrad Adenauer[1] wusste Bescheid und hat aktiv an der Täuschung „repräsentative Demokratie“ mitgewirkt. Und u.A. auch der große Volksheld Willi Brand wurde von der CIA finanziert[2].
Man weiß das alles heute, bzw. man kann es wissen, wenn man den wollte – nichts ist so wie es scheint!
Es ist so wie es Rainer Füllmich beschreibt – das System ist durch und durch korrupt und nicht reformierbar – es muss weg! Alles andere wäre eben dieser Wahnsinn den Einstein beschrieb. Ich bin ja mal gespannt wie oft man diesen Loop noch machen will und ob ich das Ende davon überhaupt noch mitbekomme – ich befürchte, ich werde es nicht mehr erleben.
[1] https://wwwahnsinn.wordpress.com/2017/06/05/die-100-groessten-irrtuemer-ueber-das-waehlen/
[2] https://www.youtube.com/watch?v=tfXLOtlYC7E
Genau so ist es: Das System ist durch und durch korrupt.
Besser:
Die „Demokratie“ als System soll die Herrschaft des Volkes sein.
Herrschen tut doch derjenige, der Entscheidungen trifft.
Trifft das Volk Entscheidungen?
Nein: „Politiker“ tun das.
Herrscht das Volk also? Hat es Macht?
=> Die gegenwärtige „Demokratie“ ist in Wirklichkeit gar keine.
Der aktuelle Zustand: eine „repräsentative“ Demokratie
Das („demokratische“) System, das wir heute noch verwenden, ist eine sogenannte „repräsentative“ Demokratie: Sie als Bürger
wählen einen „Politiker“, dieser „repräsentiert“ Sie nach bestem „Wissen“ doch viel zu oft ohne Gewissen. Er ist nur seinem
Gewissen (und seiner Geldbörse) verpflichtet. Dass das so nicht funktionieren kann ist eigentlich offensichtlich.
Das ist keine echte Demokratie: Entscheidungen gehen nicht vom Volke aus, sondern tatsächlich von einer sogenannten
„Elite“ und die Entscheidungen bevorteilen in erster Linie diese Leute selbst.
Deutlich zu sehen: die „repräsentative“ Demokratie ist am Verkommen
1. Die heutige „Demokratie“ ist nichts anderes als ein Theater wo die Politiker sich selbst darstellen (sie ist viel
eher „Schein“ als „Sein“)
Politiker werden aufgrund äußerer Merkmale (z.B. Sympathie) gewählt, nicht wegen Können oder gar Wissen.
Debatten im Fernseher sind nichts anderes als billige Unterhaltung. Motto: Brot und Zirkus (für die, die eigentlich keine
Fragen stellen und Nichts sagen sollen).
Versprechen auf Plakaten (unter anderen): Weitgehend inhaltslos und absolut unverbindlich.
2. Wahlen bewirken nichts (außer Hoffnung durch schön klingenden Lügen -vor der Wahl-)
Die Wahlen sind ein Bestandteil des Zirkus (Anmerkung: „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie schon längst
verboten“).
Die aktuelle „Demokratie“ beschränkt den Bürger darauf, jede 4 Jahren ein oder zwei Kreuzchen auf einem Zettel zu kritzeln.
Soll „das“ die Macht des Volkes sein? Das ist vielmehr „Ohnmacht“: 99% Ohnmacht, 1% „Macht“ (aufgerundet).
Politiker lügen und das ist für sie völlig normal.
Wähler wählen notgedrungen oft das kleinere Übel (Wahl zwischen „Pest“ und „Cholera“) oder das, was sie schon immer
gewählt haben („Ohnmacht“). Solche Wahlen sind ganz sicher keine, womit ein Volk Macht ausübt.
3. Das gegenwärtige System fordert geradezu Korruption (und die Politiker verdienen sich dabei eine goldene
Nase)
Bedingt durch die begrenzte Zeit, die ein Politiker im Amt ist, ist er (regelrecht) gezwungen, sich schnellstmöglich zu
„bereichern“. Beispiel: Diäten-Erhöhung in Eigenregie.
Spendenaffären ohne Folgen. Die Abwesenheit von Kontrollinstanzen erzwingt dabei Bewunderung (das System ist in dieser
Hinsicht wirklich „gut“ gemacht).
Ungelöste Interessenkonflikte: Politiker in Aufsichtsräten von Firmen. Kümmert sich Jemand darum?
Eine Ahndung von Korruption ist überhaupt nicht vorgesehen (außer -einleuchtend- sie trifft einen „Nicht-Politiker“).
4. Machtmissbrauch (geht Hand in Hand mit der Korruption; die eine funktioniert nicht ohne den anderen)
Gesetze werden von Politikern gemacht und damit bereichern sie sich selbst und begünstigen seinen „Freunden“.
Immunität der Politiker: Das ist eine offene Einladung die Macht zu missbrauchen (offener geht es gar nicht).
Paragraph §129 Strafgesetzbuch („(1) […] wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt,
deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist […]“ aber „(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1.
wenn die Vereinigung eine politische Partei ist […]“): Hier wird deutlichst zugegeben, dass die Politik eine kriminelle
Organisation sein kann.
5. Eine Machttrennung, wie sie geplant war, existiert „de facto“ nicht (das Konzept funktioniert auch nur in der
Theorie)
Richter werden von politischen Parteien bestellt: so entsteht eine Abhängigkeit, die in Widerspruch zur Trennung der
Machtverhältnissen steht. Weiter ist die Exekutive von der Judikative abhängig.
Sogar die angebliche 4. Macht, die Presse, kuschelt notorisch mit der Politik (die „Hände“ waschen sich, offensichtlich,
gegenseitig ab).
Und was genau liegt das Problem?
Es ist klar, dass das gegenwärtige System Entscheidungsbefugnisse auf wenige Personen konzentriert: Dieses (repräsentative)
Demokratiesystem erlaubt es also zu viel Macht auf eine verhältnismäßig kleine Anzahl Personen (Politiker) zu verdichten und
sieht keine (wirksamen) Kontrollen vor (etwaige Kontrollmöglichkeiten -Stichwort Machttrennung- sind weitgehend bedeutungslos;
nur „Schein“, zum aufrecht Erhalten des Zirkus).
Die Ausübung einer konzentrierten Macht führt unweigerlich zur Korruption.
Daran ist auch nichts zu ändern; solchen Missstand ist Systemimmanent.
Also weist diese „repräsentative Demokratie“ systemimmanente Mängel auf; diese sind unübersehbar und, so wie das System
aufgebaut ist, zunächst nicht lösbar.Ein System mit immanenten Mängeln ist nicht zu retten, es kann nur ersetzt werden. Ein Ersetzen unter Einsatz von
herkömmlichen politischen Parteien, so wie sie heute bestehen, scheint fast hoffnungslos zu sein, weil die Parteien ein
Bestandsteil des „Systems“ sind.
Ein erster Ansatz einer Lösung wäre folglich, die Macht (Entscheidungsbefugnisse) in einer Vielzahl von Bereichen aufzuteilen und
funktionierende Kontrollen zu implementieren. Eine „Konzentration“ der Macht ist unbedingt zu vermeiden; nur so können direkt
von den Bürgern Entscheidungen getroffen werden.
Frage: Wie soll das Volk nun Entscheidungen treffen können?
Antwort: Mit Hilfe einer „direkten Demokratie“.
Erklärung: Systeme, die eine direkte, unmittelbare Entscheidungsfindung nicht vorsehen, sind undemokratisch; früher oder
später entarten sie, wie wir bereits sehen können.
Die ‚Angewandte Direkte Demokratie‘ (ADD)
Das System
Macht auszuüben bedeutet Entscheidungen zu treffen.
Um Entscheidungen zu treffen reicht es nicht aus, bei der gegebenen Komplexität der modernen Welt, über ein Thema etwas
Ahnung zu haben; man muss sich schon mit der Thematik so gut wie möglich auskennen.
Die „Politiker“ sind also durch Spezialisten in den verschiedenen Fachgebieten zu ersetzen.
Politiker haben ohnehin keine Ahnung und müssen sich von teuren „Beratern“ beraten lassen, doch da sie auch nicht wissen was
sie nicht wissen, werden sie oft schlecht (und teuer -Stichwort Korruption-) beraten.
In der ‚Angewandten Direkten Demokratie‘ sollen die verschiedenen Fachgebiete von verschiedenen Spezialisten behandelt
werden: Wissen und Können ist gefragt, nicht hübsche Wörter und ein nettes Lächeln.
Die „demokratische“ Arbeit jedoch, die für die Gemeinschaft geleistet werden muss, darf nicht zu einem Vollzeitjob verkommen:
die Bürger, die die „politische“ Arbeit leisten, müssen weiterhin am Arbeitsleben teil haben. Die Tätigkeit von diesen Spezialisten
in „Fachgremien“ (zu den Fachgebieten) ergänzt dem Menschen, versetzt ihn aber nicht auf einer anderen, höheren „Ebene“.
Die Anzahl an Fachgremien ist auf mehrere Hundert zu beziffern.
Das Ziel der ‚Angewandten Direkten Demokratie‘ ist es, dass alle Menschen die Chance haben, sich in diesem direkten,
demokratischen System einzubringen; so viel und intensiv wie jeder für sich selber als angemessen erachtet und in den
Fachgremien, wo er meint sich am nützlichsten machen zu können.
Bürgereinsatz
Eine direkte Demokratie erwartet von den Bürgern richtigen Einsatz (mehr als lediglich Kreuzchen-Malen): sie entsteht und lebt
durch die Leistung jedes einzelnen Bürgers; sein Wissen und seine Mitarbeit sind beim Treffen von Entscheidungen wichtige
Bestandsteile der direkten Demokratie.
Wahlen finden ausschließlich in den einzelnen Fachgremien statt unter direktem Einfluss der Bürger.
Sämtliche Informationen aller Fachgremien sind jede Person zugänglich.
Jedes Fachgremium hat eine funktionierende eigene Kontrollinstanz und, für alle Bürger, ein Beschwerdewesen.
Recht und Gesetz
Es ist hochgradig irrsinnig, dass Fachfremden (wirklich „Unwissende“) Gesetze für Themen verabschieden, bei denen sie,
nachweislich, kaum eine Ahnung haben. Wenn bei einem Rechtssystem die Gesetze wenig Sinn ergeben, dann wird das,
zumindest teilweise, zu einem „Unrechtssystem“.
Die Gesetze müssten also von den Experten in den jeweiligen Fachgremien und für das eigene Fachgebiet bearbeitet werden. Klar
ist auch hier Bürgereinsatz unabdingbar!
Eine Vereinfachung der Rechtslage (somit Verschlankung des Rechts) muss erzielt werden.
Das Grundgesetz der BRD kann sinnvollerweise erst bei einer direkten Demokratie durch eine Verfassung ersetzt werden.
Freie Bürger sollen weitgehend frei entscheiden dürfen
Frei ist nur eine Person, die frei entscheidet.
Ein wichtiges Ziel der ‚Angewandten Direkten Demokratie‘ ist nun dem Bürger in so vielen Bereichen wie möglich eine freie
Entscheidung zu gewähren.
Ein Beispiel: Der Bürger entscheidet selbst wofür er Steuern bezahlt (Verwendung des Geldes); eine direkte Demokratie bedeutet
also auch direkte Steuern.
Steuern zu reduzieren und ein Verschlanken des „Staates“ sind ein primäres Ziel einer direkten Demokratie: so z.B. sollen
Abgaben nicht mehr als 10% des Einkommens betragen.
=> Die ‚Angewandte Direkte Demokratie‘ ist ein durchdachtes System für ‚ein Volk‘.
Autor: Rolf Theo Krieger
Seit längerer Zeit lese ich diese Informationen. Ich danke ihnen sehr für ihre aufklärenden Artikel. Auch dank Ihnen wird die Coronalüge für viele Menschen immer offensichtlicher. Ich empfehle Ihre Seite jedem. Vielen Dank.
„Das deutsche Volk ist sogar verpflichtet, die Grundrechtsordnung wieder herzustellen und dem Rechtsstaatsprinzip Geltung zu verschaffen; denn Volkssouveränität heißt vor allem: Das Volk hat Verantwortung für seinen Staat.“
Lieber Friedemann,
zu dieser Aussage bin ich sehr skeptisch. Volkssouveraenitaet bedeutet, dass das Volk in seiner region der Souveraen ist. Das heisst nicht, dass es einen Staat benoetigt. Ganz im Gegenteil. Staatliche Konstrukte sind immer gegen die Volkssouveraenitaet gerichtet.