Falsch ausgestellte Totenscheine: Tausende Ärzte mit einem Bein im Knast?
Während die Exekutive in Deutschland systematisch Jagd auf Ärzte macht, die aus medizinischen Gründen ihren Patienten eine Befreiung von der Maskentragepflicht attestieren, wird etwas Wesentliches übersehen: Die Befreiung von der Maskentragepflicht ist Teil der elementaren Aufgaben von Medizinern. Menschen, die aus physiologischen oder psychologischen Gründen keine Maske tragen dürfen, müssen zwingend von der Maskenpflicht befreit werden. Unterlässt ein Arzt dies, macht er sich schuldig, weil er dann durch Unterlassung einen gesundheitlichen Schaden bei seinen Patienten riskiert und damit seine Garantenpflicht als Mediziner verletzt. Ein wirklich kriminelles Verhalten von Ärzten findet sich indes an ganz anderer Stelle und wird nicht nur geduldet, sondern ist augenscheinlich erwünscht: Dort, wo Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Und das geschieht offenbar in großer Zahl in der ganzen Welt.
Die Verwunderung ist bei vielen Angehörigen groß: Nach langer schwerer Krebserkrankung, nach Herzinfarkt oder den Folgen eines Multiorganversagens verstirbt ein geliebter Mensch. Es war schon lange abzusehen, dass das Leben bald enden würde. Die Tragik der Corona-Inszenierung: seit März 2020 treten die meisten Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen verweilen, ihren letzten Weg alleine an. Die Unmenschlichkeit der Merkel-Doktrin sorgt dafür, dass alte Menschen isoliert in den Tod gehen und dass es keinen Abschied im Kreise der Familie gibt. Dies ist – in Anbetracht der tatsächlichen Corona-Zahlen – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es wird durch manipulative Zahlenerfassung und -Interpretation gestützt, aber auch durch tausende Falschdeklarationen in den Totenscheinen. Und das ist der Grund der Verwunderung vieler Angehöriger: Auf den Totenscheinen steht nicht selten „COVID-19“ – obwohl die Angehörigen die Todesursache genau kennen. Uns liegen Fälle vor, in denen die Verstorbenen nicht einmal einen einzigen positiven PCR-Test aufwiesen und dennoch als „Covid-Fall“ deklariert wurden.
Das Fälschen von Totenscheinen ist eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine strafbare „Mittelbare Falschbeurkundung“ im Sinne des § 271 StGB
Nicht erst seit der Reportage über Krematorien in den neuen Ländern ist bekannt, dass viele Ärzte Totenscheine falsch ausstellen. Gründe für die Fälschung von Totenscheinen gibt es viele. Von der postmortalen „Diagnose“ COVID-19 profitieren Kliniken, Ärzte (Abrechnung erhöhter Aufwände nach GOÄ Ziffer 100ff.) und vor allem die Hohepriester der „Pandemie“ – die Verantwortlichen in den Gemeinden, Ländern und im Bund. Je mehr Pseudocoronatote es gibt, desto „beeindruckender“ ist der Anteil der an Corona verstorbenen Menschen und desto leichter lassen sich Verfassungswidrigkeiten gegen jedes Recht und Gesetz durchziehen. Zudem können sich auch Bestatter über einen satten Covid-19-Zuschlag freuen. In einem uns vorliegenden Fall kostet die falsche Deklaration als COVID-Toter einen Aufschlag von 497,50 Euro:
Es ergibt sich allerdings ein statistisches Problem: Wenn Menschen, die – wie jedes Jahr – an unterschiedlichsten Todesursachen verstorben sind, als Corona-Tote umdeklariert werden, sinken automatisch die Zahlen der Sterbefälle wegen anderer Ursachen. Das lässt sich aber medizinisch nicht erklären – ebenso wenig wie der Umstand, dass in der „Corona-Krise“ die Influenza als Todesursache keine Bedeutung mehr spielt und die Zahl der Influenza-Fälle angeblich gegen Null geht.
Wenn COVID-19 die Todesursache war: wie war die Behandlung?
Profesor Dolores Cahill, Professorin an der Universität Dublin, untersuchte 1.500 Fälle, bei denen in den Totenscheinen als Todesursache COVID-19 angeben wurde. Sie ließ sich die Patientendaten zur Prüfung geben und stellte fest, dass von den 1.500 angeblichen „Covid-Toten“ nur 92 Personen möglicherweise ausschließlich COVID-19 als Todesursache aufwiesen. Die anderen Verstorbenen hatten nachweislich andere Todesursachen. Diese Ergebnis bestätigen auch Deutsche Rechtsmediziner. Bereits im Frühjahr 2020 wies Prof. Püschel, damals leitender Rechtsmediziner am Hamburger UKE, darauf hin, dass die meisten „COVID-Toten“ zahlreiche andere Todesursachen aufwiesen und eine SARS-CoV-2-Infektion nur selten die Todesursache oder alleinige Todesursache war. Auch der Rechtsmediziner Dr. Dietmar Benz stellt im LAUFPASS-Interview fest: „Das Leben dieser Menschen dürfte auch ohne eine Infektion zu Ende gewesen und der Tod auch unabhängig von einer Infektion eingetreten sein.“
Was nun? Ordnungswidrigkeit, Falschbeurkundung oder Betrug?
Ärzte, die Totenscheine falsch ausgestellt haben, indem sie (z.T. auf Druck der Behörden oder auf Vorgaben der Regierungen – wie z.B. in Belgien) die falsche Todesart eingetragen haben, erleben nun ein furchtbares Dilemma: Entweder sie fliegen auf, weil sie fälschlicherweise COVID-19 als Todesursache in den Totenschein eingetragen haben. Dann haben sie eine Falschbeurkundung vorgenommen (§ 271 StGB) oder haben zumindest eine Ordnungswidrigkeit (eventuell auch nach den Bestattungsgesetzen der Länder) begangen. Falls sie dadurch noch wirtschaftliche Vorteile erlangt haben (z.B. Höhervergütung von Leistungen), dann sind sie auch noch Betrüger (§ 263 StGb). Wurde mit der falsch ausgestellten Urkunde eine Straftat verdeckt, könnte der beurkundende Mediziner auch nach § 258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Ist der falsch beurkundende Arzt gar ein Amtsträger, ist § 348 StGB anzuwenden, welcher die „Falschbeurkundung im Amt“ regelt.
Über die Abrechnung von Leichenschauen bei COVID-Fällen informiert unter anderem das IWW – Institut für Wissen in der Wirtschaft. Es schreibt: „Dennoch besteht eine Möglichkeit, den Mehraufwand für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Leichenschau abzubilden. In den Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (s. iww.de/s3757) wird darauf hingewiesen, dass ein erhöhter Zeitaufwand bei besonderen Todesumständen ggf. mit Nr. 102 GOÄ (Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 100 oder 101 GOÄ bei unbekannter Leiche und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten, 474 Punkte, 27,63 Euro) zusätzlich berechnet werden kann.“
Falschbeurkundung, Fehlbehandlung oder Kunstfehler?
Die Alternative ist eine Haftung der behandelnden Ärzte aufgrund einer Fehlbehandlung der Verstorbenen, die angeblich „COVID“ als Todesursache hatten. Um das Nachzuweisen, müssen Angehörige die Therapiedokumentation anfordern. Fehlt in der Therapiedokumentation jeglicher Hinweis auf eine gezielte Therapie der COVID-19-Erkrankung, kann untersucht werden, ob hier eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt, die den Arzt als Träger einer Garantenpflicht in jedem Fall trifft. Also: entweder, der Totenschein ist eine falsch ausgestellte Urkunde, oder Mediziner haben eine erforderliche COVID-19 Therapie nicht durchgeführt und damit möglicherweise eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen begangen.
Arzt im Dilemma zwischen Not und Elend
Was können Ärzte tun, wenn sie sich der Falschbeurkundung schuldig gemacht haben? Sie können sich selbst anzeigen und damit die falsch ausgestellten Urkunden berichtigen und darauf drängen, dass die falsch erfassten Fälle aus den Statistiken der Kommunen und des RKIs wieder entfernt werden. Viele Ärzte werden glaubhaft machen können, dass sie mittelbar oder unmittelbar dazu gedrängt wurden, sich so zu verhalten. Der Weg zur Entlastung des Einzelnen führt in jedem Fall ausschließlich über eine wahrheitsgemäße Darstellung der Sachverhalte.
Wer stirbt woran? Die US-CDCs weisen auf viele Komorbiditäten hin
Wieviele Menschen sterben tatsächlich an Corona? Während in Deutschland die RKI-Datenlage völlig intransparent ist (und bewusst gehalten wird), bieten die US-Daten der CDCs (Centers for Desease Control and Prevention) einen besseren Überblick. Einerseits bestätigen die CDCs, dass als COVID-Fälle alle PIC-Fälle registriert werden. PIC steht für Pneumonia-Influenza-Covid (Lungenentzündung, Grippe, Covid). Die großen Zahlen in den Dashboards bilden also die Summe der häufigsten Erkrankungen der Atemwege ab. Die Summe täuscht aber. Denn geht man in die Tiefe der Wochenberichte der CDCs findet man in der Einleitung zur Tabelle 3 einen wichtigen Hinweis: „Table 3 shows the types of health conditions and contributing causes mentioned in conjunction with deaths involving coronavirus disease 2019 (COVID-19). For 6% of the deaths, COVID-19 was the only cause mentioned. For deaths with conditions or causes in addition to COVID-19, on average, there were 2.9 additional conditions or causes per death.„
Nur 6% der COVID-Verstorbenen in den USA hatten keine weiteren Todesursachen
Deutsch: „Tabelle 3 zeigt die Arten von Gesundheitszuständen und beitragenden Ursachen, die in Verbindung mit Todesfällen mit Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) genannt wurden. Bei 6 % der Todesfälle war COVID-19 die einzige genannte Ursache. Bei Todesfällen mit Erkrankungen oder Ursachen zusätzlich zu COVID-19 gab es im Durchschnitt 2,9 zusätzliche Erkrankungen oder Ursachen pro Todesfall.„
Ein Fazit fällt nicht schwer. Die „Pandemie“ wurde als Inszenierung bereits umfassend entlarvt. Ob Sterbezahlen, Auslastungen der Kliniken, Ansteckung, Krankheitsverläufe, die erfassten Todesursachen oder die gefälschten Totenscheine: Es ist eine Fake-Pandemie. Das zeigt auch der Rückblick auf die offiziellen Zahlen des Gesamtjahres 2020. Wie Sie sehen, sehen Sie nichts, das auch nur in irgendeiner Weise eine „Epidemiologische Notlage von Nationaler Tragweite“ belegen könnte:
von Wolfgang Jeschke
Hier der CDC-Wochenereport vom 21. Januar 2021.
Hier die Vita der Immunologin Prof. Dolores Cahill.
Prof. Dolores Cahills Aussage im Corona-Ausschuss Sitzung 36.
Ärzteblatt: Strafrecht – Risiken beim Ausfüllen der Totenbescheinigung
Corona Abrechnungsziffern für Ärtze: Covid bringt mehr Geld
Abrechnungsmerkblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Covid bringt mehr Geld
Reitschuster.de über gefälschte Totenscheine
IWW: Privatliquidation von Leichenschauen – COVID-19-Deklaration bringt mehr Geld
In Zeiten, wie diesen lohnt ein Blick zurück in die Geschichte, um seinen Kompass nicht zu verlieren. Wir empfehlen daher bei einem Besuch in Hamburg eine Tour mit der Rikscha durch die Stadtgeschichte, die nicht wenige Epidemien beinhaltete, s. https://www.hamburg-by-rickshaw.de/ oder eine Hafenrundfahrt, inklusive Besichtigung von Hamburgs neuestem Wahrzeichen, der Elbphilharmonie, s- https://www.elb-plaza-philharmonie.guide/angebot/. Wohlgemerkt: Bewegung an der frischen Luft und Sonne stärken in allen Situationen die Abwehrkräfte.
Dienstags enthaelt der taegliche Situationsbericht des RKI eine Tabelle der einzelnen Symptome. Demnach wurden bisher rund 26.500 COVID-Pneumonie Faelle registriert.
Laut Destatis versterben rund 5,9% an einer Pneumonie (Durchschnitt 1980-2019: ~320.000 Faelle/Jahr, ~19.100 Tote/Jahr).
Sofern die RKI-Daten korrekt sind, verstarben bisher weniger als 1.000 Menschen an einer Pneumonie mit positiven SARS-CoV-2 PCR-Test.
Destatis wird die Todesursachenstatistik 2020 vermutlich im August veroeffentlichen. Dann wird sich zeigen, wieviele Menschen an einer Pneumonie 2020 verstorben sind; und auch wie weit die Zahl vom Durchschnitt abweicht.
Schlangenlili
Was für ein Horrorszenario… wenn ich mir vorstelle, dass weltweit unisono die Ärzte exakt dieselben Fehlbeurkundungen vorgenommen haben sollen, und dadurch alle Gesundheitsämter weltweit falsche Zahlen geliefert haben sollen… Wie soll ich da jemals wieder irgendeinem Arzt vertrauen können, was die Behandlungen, Operationen etc. angeht, wenn die sich so einfach dazu verleiten lassen (mit welchem Köder auch immer) Falschbeurkundungen in den Totenscheinen auszustellen. Welche anderen Fehldiagnosen kommen dann noch dazu? Ok, bei den falschen Attesten für Maskenverweigerer hatte ich mich schon gewundert, wieso ein Arzt das macht, aber das waren ja vernachlässigbare Mengen. Hier geht es aber doch um Millionen von Todesfällen, die falsch beurkundet sein sollen?
Ihr habt mir jetzt wirklich keinen Gefallen damit getan das aufzudecken. Ich werde nämlich nie wieder zu einem Arzt gehen, der mir dann einfach irgendeine Krankheit diagnostiziert, das ich vielleicht gar nicht habe? Nein danke.
Die Aussagen hinsichtlich gefälschter Totenscheine und der Verweigerung von Attesten (selbst bei Patienten mit schwerer Schlafapnoe) können wir durch eigene Recherchen bestätigen.
Hinweis: Eine zweifelsfreie Todesursache kann man nur durch eine Obduktion feststellen, sagen uns Pathologen. Flächendeckende Daten über duchgefüherte Obduktionen werden nicht erhoben und nicht gemeldet, hat uns das Landesgesudheitsamt Baden-Würtemberg auf Anfrage mitgeteilt.
Das RKI verfügt nur über Mendungen über „an“ oder „mit“ Covid-19 Gestorbene. Diese Klassifizierung obliegt allein den meldenden Gesundheitsämtern. Fazit: Die publizierte Zahl der tägliche Corona-Toten ist ein Fake.
Wenn ich „Wolfgang Jeschke“ google, dann wird er, der Schriftsteller, als gestorben 2015 notiert. Ist der Verfasser zufällig ein Namensvetter?
Ja, das ist er. Einer der wichtigsten Autoren und Herausgeber der deutschen Science Fiction. Nicht verwandt, nicht verschwägert.
Zuerst war ich wütend auf meine Hausärztin, weil sie mir kein Attest wegen der Maske ausstellen wollte.
Aber jetzt, so im laufe der Zeit, tun mir diese Ärzte nur noch leid. Zum einen haben sie Angst ihre Approbation auf’s Spiel zu setzen zum anderen wollen sie ihren „Kunden“ natürlich auch nicht schaden …
„Egal wie du es machst, es ist verkehrt“
Aber wirkliches Rückrad zu zeigen, auch wenn es nicht Systemkonform ist, haben wir scheinbar zum Großteil verlernt, einzustehen für das was Richtig ist auch wenn es mir vorübergehend schadet.
Es wird Zeit wieder aufzustehen und den Rücken gerade zu machen, Krönchen richten und Gesicht zu zeigen …
Jeder kann jederzeit aus diesem riesigen Hamsterrad raustreten und sagen was da nicht stimmt, und die Ärzte, wozu sie gezwungen werden von Staatswegen, aber es gibt noch so viele die immer noch keinen Ar*** in der Hose haben, das ist einfach nur Peinlich und Bedauerlich.
Aber die Zeiten ändern sich gerade. Jetzt werden auch die sanft gezwungen Farbe zu bekennen, ob sie butterweiche Systemlinge sind oder doch entdecken daß da noch ein Rückrad ist.
Sorry aber ich kann kein Mitleid mit Leuten haben, die sich dumm und dämlich an den Behandlungen von Symptomen verdienen. Ich habe meinen (Ex)Hausarzt deswegen wegen unterlassener Hilfeleitung und versuchter fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angezeigt, weil ich wegen meiner Erkrankung an der Maske sterben kann. Und das perfide daran ist, mein Arzt müsste das genau wissen. Und wenn er das weiß, müsste ich ihm sogar zumindest bedingten Vorsatz vorwerfen.
Ich mache seit 33 Jahren Leichenschauen.
1) Die Todesursache wird im verschlossenen Umschlag angegeben, die Angehörigen haben idR keine Ahnung was
darin steht-schon immer. Natürlich bespricht man die Ursache mit den Angehörigen – aber was drin steht weiß
nur der Arzt.
2) Wenn der Arzt Covid angibt – muss er zwingend auch das Feld Infektionsfall ankreuzen.
Tut er dies, wird der Bestatter die Leiche entsprechend behandeln, was mit Mehrkosten für die Angehörigen
verbunden ist – so käme das auf, dh. die Angehörigen sehen das in der Bestattungs-Rechnung.
Gibt der Arzt unzutreffend Covid an – wird er das Ankreuzen der potentiellen Infektionsgefahr unterlassen.
3) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft: Regelmäßig wandern Obduktionsansuchen seitens des Leichenschauers
im Papierkorb. Dies ist seit vielen Jahren so, was auch von den gerichtsmedizinischen Instituten immer wieder
erfolglos thematisiert wird. Hier wird man also keine Unterstützung finden.
Man kann sogar nochmal 5.327 Sterbefälle abziehen im Jahr 2020, wie Herr Reitschuster recherchiert hat!
https://reitschuster.de/post/pressemitteilung-statistisches-bundesamt/
Es waren nur 966.828 Todesfälle im Jahr 2020!
Eine Berichtigung, Ärzte, die eine falsche Todesursache eintragen, gegen keine Urkundenfälschung (§ 267StGB), es ist vielmehr ein Fall von Falschbeurkundung (§ 271).
Der Totenschein ist ja echt, auch der Ausstelker, es steht nur das falsche drin.
Danke für den Hinweis. 🙂
Interessante und überzeugend vorgetragene Darstellung im Video. Allerdings kann ich die dargestellten Zahlen nicht nachvollziehen.
Beim Vergleich der Gestorbenen je Altersgruppe ergeben sich bei einer stichprobenartigen Überprüfung in den Altersgruppen
z.B:
Jahr, 60-69, 70-79, 80-89
2017, 214820, 339286, 178522
2018, 212737, 350756, 186139
2019, 202955, 350365, 185129
Ich stelle hier erhebliche Unterschiede zu deiner Tabelle fest.
Daten habe ich von
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=abruftabelleBearbeiten&levelindex=2&levelid=1611694992953&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&code=12613-0003&auswahltext=&vorschau=Vorschau+an#astructure
Hier die Datenaufbereitung mit den Links zu den verwendeten Datenquellen: https://laufpass.com/wp-content/uploads/2021/01/Deutschland_22012021_2016-2020.pdf Verwendet wurden Daten von destatis, RKIO, WHO, Ourworldindata.org und eurostat.
Dieser Betrug ist ein tatsächlicher Krieg gegen die Menschen im Volk.
Gewaltige Schäden hat er nach sich gezogen bei der Mitteschicht.
Schäden bei unseren Kindern.
Selbstmorde.
Freiheitsberaubungen im riesigen Stil.
Und die Sache mit den „Impfung genannten Schäden an Leib und Leben“ ist eine Ungeheuerlichkeit!
«Die Alternative ist eine Haftung der behandelnden Ärzte aufgrund einer Fehlbehandlung der Verstorbenen, die angeblich „COVID“ als Todesursache hatten. Im das Nachzuweisen, müssen Angehörige nur die Therapiedokumentation anfordern. Fehlt in der Therapiedokumentation jeglicher Hinweis auf einen gezielte Therapie der COVID-19-Erkrankung, kann untersucht werden, ob hier eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt, die den Arzt als Träger einer Garantenpflicht in jedem Fall trifft.»
Brisanter Punkt dabei ist: in der Schweiz geht das nicht so einfach. Für Ärzte gilt in der Schweiz auch nach dem Ableben einer Person die Schweigepflicht. Und zwar explizit auch gegenüber Angehörigen. Eine Ausnahme wäre allerdings möglich, wenn ein Gericht den Fall als «unterlassene Hilfeleistung» zulassen würde. Dann muss der Arzt Teile oder gar die ganze Patientenakte dem Gericht und ev auch den Angehörigen zugänglich machen.
Wir sind mit den Schweizer Gesetzen nicht vertraut. Aber wenn der Verdacht auf eine Fehlbehandlung oder eine Urkundenfälschung besteht, könnten Angehörige möglicherweise hier mittels einer Strafanzeige über die Staatsanwaltschaften eine Überprüfung vornehmen lassen. Dies ist allerdings eine nicht durch Recherchen unterfütterte Überlegung.
Das RKI selbst hat im Situationsbericht vom 19.01.21 eine schöne Tabelle mit den Symptomen von COVID19 veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass bei nur 17.945 Patienten oder 1% der Fälle eine Pneumonie als schwerste Komplikation aufgetreten ist. Normalerweise kann davon ausgegangen werden, dass Lungenentzündungen nur in 1/3 der Fälle zum Tode führen, wobei natürlich Alter der Patienten sowie Vor- und Begleiterkrankungen eine wesentliche Rolle spielen.
Danach wären allerdings nur ca. 6.000 der bis zum 19.01.21 vom RKI vermeldeten 47.622 „Coronatoten“ tatsächlich realistisch, was mit den Ergebnisse von Frau Prof. Cahill konform ginge.