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Am ausgestreckten Arm

Am ausgestreckten Arm
Foto: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com

Die versprochenen Hilfen für „wegen Corona“ geschlossene Läden, Künstler und Gewerbetreibende kommen nicht an.

Die meisten Geschäfte sind seit Monaten geschlossen, ebenso Restaurants, Bars und Kneipen. Künstler dürfen seit mehr als einem Jahr praktisch nicht auftreten. Erst seit kurzer Zeit gibt es zaghafte Lockerungen. Sehr viele Betroffene mussten aufgeben oder sehen ihrem nahenden Untergang ins Auge. Dabei hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz getönt: „Wir haben genug Geld, wir können allen helfen.“ Bis auf die erste Soforthilfe im April 2020 kommen die meisten Hilfen jedoch nicht an oder können nicht beantragt werden. November- und Dezemberhilfen kamen für Unternehmen, die erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten — zum Beispiel im Einzelhandel —, nicht infrage. Währenddessen perfektionieren die Krisengewinner ungeniert ihre Strategien der Steuervermeidung.

von Falk Dörffel

Die Hilfen

Schauen wir uns die Überbrückungshilfen 1, 2 und 3 an. Die Bedingungen sind ähnlich. Der Antrag muss über prüfende Dritte, Steuerberater, Anwälte gestellt werden. Zum einen findet man momentan keinen Steuerberater, der Kapazitäten für die Antragstellung hat. Wir machen den Test. Ich habe zehn Steuerberater angerufen, keiner hatte Zeit. Durch einen Tipp über die Steuerberaterkammer treffe ich mich dann doch mit einem Steuerberater, der noch Kapazitäten hätte. Ich verabrede mich mit ihm für den Vormittag in seinem großen, loftartigen Büro.

Einige Mitarbeiter sitzen und arbeiten an ihren Computern. Er erklärt die Antragsvoraussetzungen und gibt mir zwei DIN-A4-Seiten mit, auf denen die benötigten Nachweise aufgelistet sind. Die Blätter sind voll, jeder Punkt — jeweils ein bis zwei Zeilen — bedeutet einen Nachweis.

Ich habe mit Gewerbetreibenden gesprochen, denen die Antragstellung schlicht zu viel war, sie sahen den Aufwand und den — eventuellen — Nutzen und haben sich gegen den immensen Aufwand entschieden. Ein Selbstständiger, der Events sowie Messebau organisiert und bis 2019 einige Millionen Euro Umsatz generierte, hatte ab 2020 keinerlei Aufträge mehr. Am Anfang zehrte er von seinen Rücklagen, die Hilfen, die sich an Betriebskostenzuschüssen orientieren, kamen für ihn nicht infrage, denn er organisiert die Aufträge aus seinem Büro in der eigenen Wohnung. Beim ersten Treffen sagte er noch, er sei zu stolz, um „hartzen zu gehen, es wird sich schon was finden“, beim zweiten Treffen meinte er nur lakonisch „nicht mehr“, er bekommt jetzt Hartz-IV. In der Zwischenzeit hatte er seine Lebensversicherung geplündert, aber irgendwann war sein ganzes Erspartes alle.

Ein paar Straßen weiter hat ein Elektronik-Ingenieur sein Geschäft. Seine Fachkompetenz ist sehr hoch, er arbeitet seit 40 Jahren in seiner Branche, hat früher für Soundcraft den Berliner Service übernommen. Soundcraft ist die renommierteste Marke für Audio-Mischpulte und periphere Geräte. Er installiert Audio- und Videoanlagen, meist für institutionelle Kunden: Schulen, Freizeiteinrichtungen, Ministerien, Krankenhäuser. Aber auch aus diesem Sektor erhält er keine Aufträge mehr. Er verbraucht seine Rücklagen und Rückstellungen für die Rente. Die Selbstständigen haben entweder eine Privatrente, in die sie ständig einzahlen, oder bilden Rücklagen fürs Alter, denn eine gesetzliche Rente bekommen sie nicht.

Eine Bekannte betreibt eine kleine Wellness-Oase im Prenzlauer Berg. In wunderschönem Ambiente wird man zu leiser Musik massiert, es wird Tee serviert, Heilpraktiken, chinesische Medizin und Shiatsu werden angeboten. Natürlich ist auch ihr Unternehmen geschlossen. Sie bekommt eine Überbrückungshilfe, die knapp für die Betriebskosten reicht. Zum Glück hat sie eine auf die Coronahilfen spezialisierte Steuerberaterin, allerdings gehen von den 3.500 Euro Hilfen auch 1.500 Euro für die Steuerberatungsfirma ab. Da sie über kein weiteres Einkommen oder Ersparnisse verfügt, wird sie von ihrer Schwester unterstützt, denn die „Hilfen“ beziehen sich nur auf geschäftliche Kosten.

Andere Hürden bei den Bedingungen

Überbrückungshilfe 1 bis 3 kommen, als Antragvoraussetzungen, nur infrage, wenn zum Beispiel bei einem Ladengeschäft der Umsatz im gesamten Zeitraum minus 30 Prozent betragen hat oder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten 50 Prozent fehlen. Mit einem Einzelhändler habe ich die Umsatzeinbußen durchgerechnet, durch Internetverkäufe konnte er noch etwas umsetzen. In einem Monat fehlen 22,5 Prozent, im anderen 27, einmal sogar 41 Prozent. Der Gewinn für 2020 beträgt nahezu null, aber für die Hilfen reicht es nicht. Er erfüllt nicht die durchgängigen 30 beziehungsweise 50 Prozent Einbußen.

Vielen Lesern ist vermutlich nicht bewusst, dass die Überbrückungshilfen allesamt keine Lebenshaltungskosten beinhalten. Die Finanzhilfen sind Zuschüsse zu den Betriebskosten wie Miete, Strom, Heizung, Telefon von Geschäftsräumen.

Die private Miete der Wohnung oder Kosten für Lebensmittel — alle privaten Ausgaben sind gar nicht vorgesehen. Für Gewerbetreibende kommt aber meist auch nicht Hartz-IV infrage. Wenn sie Fahrzeuge zum Ausliefern haben, einen Warenbestand, ein Haus oder anderes Eigentum, was oftmals das Gewerbe oder den Laden erst möglich macht, müssten sie diese veräußern, um Hartz-IV beantragen zu können. Keiner von den Gewerbetreibenden wollte namentlich genannt werden, sie haben sich ihren Stolz bewahrt, über Jahre ihr Geschäft aufgebaut, das jetzt von ihnen unverschuldet, zwangsweise geschlossen ist. In den letzten Wochen bekamen alle Briefe. Die Investitionsbank Berlin, die die Hilfen zahlte, schreibt, man möge prüfen, ob man die Hilfe nicht unberechtigt erhalten habe, sie zurückzahlen müsse und dass diese zu versteuern sei.

Gewinner der Krise

Die Internetgiganten wie Google profitieren hingegen von der derzeitigen Situation immens. Die Googlemutter Alphabet verzeichnet für 2020: 182,5 Milliarden US-Dollar Umsatz sowie 40,3 Milliarden Gewinn. Bei Facebook stieg der Umsatz um 22 Prozent. Der große Gewinner ist Amazon. Der Gewinn verdoppelte sich auf 21,3 Milliarden US-Dollar. „Für Amazon.com ist Covid-19 wie Dünger“, kommentierte Heise online die Zahlen. Das Unternehmen erzielte weltweit einen Rekordumsatz von 386,6 Milliarden, das entspricht einer Steigerung um 38 Prozent, im Allgemeinen zahlt es trotzdem keine Unternehmenssteuern in der EU und auch keine Einkommenssteuer in den USA.

Solcherart Steuervermeidung ist für ein kleines Unternehmen in Deutschland nicht möglich. Aber die Läden haben ja eh zu, da fallen dann auch keine Umsätze und keine Steuern an. Hilfen kriegen sie auch kaum — viel Spaß dann mit den leeren Innenstädten! Es geht nicht nur kleineren Betrieben an den Kragen, betroffen ist auch der Mittelstand. In der deutschen Wirtschaft hieß es in der Vergangenheit immer, dass der Mittelstand in Deutschland der Motor sei.

Bei Großbetrieben scheint das besser zu funktionieren. Auf der Daimler-Hauptversammlung wurde eine Verdopplung der Dividende beschlossen. Mehrere Organisationen beschwerten sich. Durch das Kurzarbeitergeld konnte der Konzern 2020 700 Millionen Euro einsparen. Die Bürgerbewegung Finanzwende nennt das Vorgehen „moralisch verwerflich“. Daimler schickte zeitweise bis zu 80 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit, strich tausende Stellen und forderte großzügige Subventionen. Trotzdem wurden Ausschüttungen von zusätzlich knapp 500 Millionen Euro an die Aktionäre geplant.

„Am Ende steht ein Minus für die Beschäftigten und die Steuerzahler, aber ein Plus für die Aktionäre — das kann man niemandem erklären“, sagte Lena Blanken von der Bürgerbewegung Finanzwende. Aus Protest wurde ein Mercedes mit rot-weißem Absperrband umwickelt, auf angebrachten Schildern stand zu lesen: „Lockdown für Dividenden“ und „Keine Staatshilfen für Aktionäre“.

Vor allem bleiben die kleineren Unternehmen, Läden, Selbstständige und Künstler auf der Strecke, die großen Unternehmen bekommen, wie die Lufthansa, Milliardenhilfen, und ob der Mindeststeuersatz für die ganz fetten Krisengewinner wie Amazon endlich einmal kommt, steht in den Sternen.

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