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Schaden vom Deutschen Volk abwenden?

Schaden vom Deutschen Volk abwenden?
Foto: photoschmidt / Shuttersock.com

Noch immer haben wir keine Pandemie. Dafür aber schon den nächsten Lockdown. Beschlossen wird er am 21.12.2021 – Dark Winter-Anfang. Am Ende dieses Beitrages veröffentlichen wir den Beschlussvorschlag für die Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 21. Dezember 2021. Die Beschlussvorlage ist eine Offenbarung. Sie belegt, dass die Politik dem Volk weiterhin bewussst Schaden zufügen wird – sie würde sich sonst an erfolgreichen Konzepten orientieren. Die frischen Vereidigungs-Schwüre von Scholz, Lauterbach, Habeck, Lindner und ihren Mittätern in den Ländern erweisen sich insofern als wertlos. Das Volk interessiert die neuen Potentaten genauso wenig wie die alten. Der neue Lockdown wird wieder mehr schaden als nützen.

von Wolfgang Jeschke

„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Soll Albert Einstein gesagt haben. Er hatte wohl Unrecht. Das ist nicht Ausdruck von Wahnsinn, sondern von Idiotie oder bösem Vorsatz.

In Anbetracht der Tatsache, dass das „Gesundheitssystem“ durch „Corona“ nie vor einer Überlastung stand (belegt durch die Untersuchungen für das Bundesgesundheitsministerium und durch den Bundesrechnungshof, sowie durch Daten von Destatis und Euromomo -wir berichteten an zahlreichen Stellen und verweisen darauf) , dass wir aktuell sinkende Zahlen an positiven Tests und „Fällen“ mit was auch immer haben, ist der geplante Lockdown nicht nur eine Farce, sondern erneut ein verfassungswidriger Akt, dem jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Nicht nur ganz an Rande: Verfassungsmäßig ist immer nur die geringstmögliche Einschränkung von Grundrechten zur Erreichung eines Zieles. Nehmen wir den Verzicht Schwedens auf Lockdowns, Kontaktverbote, Maskenzwang, Impfzwang etc. als Vorblid, dann sehen wir, dass es mildere Mittel im Umgang mit saisonalen Atemwegserkrankungen gibt, mit denen die Gesundheit erfolgreicher geschützt werden kann als durch die radikale Repression, die Merkel und Scholz und ihre Feunde und Hinterleute gegen das Volk verhängen.

Die drastischen Maßnahmen erhöhen die Zahl der Kranken, der Positivtests und der Toten. Obwohl die Zahlen öffentlich verfügbar sind, setzen die Politikdarsteller in Bund und Land auf längst als untauglich und schädlich entlarvte Konzepte. Schauen wir uns den aktuellen Vergleich mit Schweden an (Datenstand 20.12.2021 – https://ourworldindata.org):

Oben: Sterblichkeitsentwicklung in Schweden (rot), und beim Maßnahmenweltmeister Deutschland (blau)

Oben: Neue Fälle, Tote, Krankenhauseinweisungen und Patienten auf Intensivstationen

Oben: Patienten auf der Intensivstation

Oben: Positive Testergebnisse ohne Aussagekraft für Infektionen und Infektiositäten

Hier nun die Antwort der Bundes- und Landesregierungen auf die böse Pandemie, die nie eine Übersterblichkeit erzeugte – während sich nun in den Daten des statistischen Bundesamtes für November eine Übersterblichkeit von 20% im Vergleich zu den Vorjahren ergibt. Dabei hat das RKI keine Zunahme der mit/an oder wie auch immer Covidverstorbenen gemeldet. Woran sterben die Menschen also? An der gentechnischen Flüssigkeit, die wir „Imfpung“ nennen sollen? Was ist hier los? Wieso fragt niemand danach? Sind alle mit dem Boostern beschäftigt?


Beschlussvorschlag
(Stand: 20. Dezember 2021, 11.00 Uhr)

(Zitat Anfang) Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19 Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin, dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Die gute Nachricht ist, dass der Schutz vor schwerer Erkrankung durch die Impfung wahrscheinlich teilweise erhalten bleibt. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNA Impfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen deutlich verbesserten Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zu den Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.

Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen.

Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten an oder über ihrer Belastungsgrenze.

Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wird.

Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger – nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte und genese Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten Ansteckung zu reduzieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen.
  1. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Praxen und Impfzentren sollten geöffnet bleiben. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen. Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.
  2. Es ist erfreulich, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch- Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, das Angebot der Kinderimpfungen zum Schutz der Kinder vor einem schweren Krankheitsverlauf schnell anzunehmen. Soweit noch nicht geschehen werden Bund und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der Impfkampagne zu beteiligen.
  3. Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante gewappnet ist. Der von Generalmajor Breuer geleitete Corona-Krisenstabs im Bundeskanzleramt wird dies über den neu etablierten Bund-Länder-Krisenstab sicherstellen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als zentraler Akteur im Bereich des Bevölkerungsschutzes ist ab sofort ständiger Teilnehmer im Krisenstab. Das BBK ist mit den privaten und öffentlich- rechtlichen Betreibern von kritischen Infrastrukturen in ständigem Austausch und wird diesen Austausch mit Blick auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren. Unter Leitung des Corona-Krisenstabs werden unter Einbindung des BBK sowie der zuständigen Ressorts und der KRITIS-Betreiber ein Monitoring der Belastungssituation der kritischen Infrastrukturen vorgenommen und darauf basierend Handlungsempfehlungen erarbeitet.
  1. Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.
  2. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genese nötig. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Diese Obergrenze gilt für private Treffen innen wie im Außenbereich. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
  3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßigen Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.
  1. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.
  2. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  3. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen werden geschlossen.
  4. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden [deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von [X] Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von [X] Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit] abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt [werden].
  5. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.
  1. Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.
  2. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am X. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. (Zitat Ende)

2 Bemerkungen

  1. Ich hörte gestern Ricardo Bosi auf Bitchute (AustraliaOne Party – Maria Zeee Interviews Riccardo Bosi), der so richtig Hoffnung machte. Er sprach vom Hängen der Verantwortlichen und daß 40% der Aussies das Vaxx nahmen, 60% also gesund seien. Er sprach davon, daß sämtliche Institutionen unterwandert seien und das seit vielen Jahren. Er nennt viele Ex Politiker Verbrecher etc..
    Worauf will ich raus?
    Ricardo will sicher motivieren, aber würde niemals lügen. Wenn Aussie Zahlen fake sein sollen, warum dann nicht auch die aus D? Erinnere wie Söder oder dieser Kasper in HH völlige gaga Zahlen zu den Infizierten brachten.
    Die wahren Vaxxraten könnten niedriger sein, als wir glauben. Ich las, daß Lauterbach 2,2 Milliarden Euro für Booster bekam die ZUWENIG BESTELLT WURDEN. Es gab also schon welche, nur eben nicht genug. Wenn eine Dosis 10 Euro kostete, würde Lauterbach also 220 Millionen NOCH FEHLENDE Einheiten nachbestellen.
    Das Deutsche Volk ist anscheinend viel größer als ich dachte oder diese Gelder werden direkt unterschlagen und das kann ja nicht sein.

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  2. Diese Beschlussvorlage ist ein weiterer Sargnagel für die Demokratie. Regiert wird dieses Land offenbar von einem Gremium namens „Expertenrat“, dessen „Stellungnahme“ alleinige Grundlage für Entscheidungen ist, die die Grundrechte in nie da gewesener Weise einschränken. Statt Debatten der Legislative erleben wird Zusammenkünfte der Ministerpräsidenten in einer Konferenz, die unsere Verfassung als Beschlussorgan gar nicht vorsieht. Und das alles nicht aufgrund von Fakten oder Evidenz, sondern wegen der bloßen Möglichkeit der schnellen Verbreitung einer Atemwegserkrankung, deren Schwere allen aktuellen Informationen aus Südafrika zufolge, einen Schnupfen an Harmlosigkeit noch unterbietet. Obwohl also überhaupt keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass unser Gesundheitssystem überlastet werden könnte, drangsaliert man die Bevölkerung mit schwersten Eingriffen in ihre grundgesetzlich garantierten Rechte. Das solche Zustände in Deutschland jemals Wirklichkeit werden könnten, hätte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen können.

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  1. Schaden vom Deutschen Volk abwenden? – Welt25 - […] Quelle: […]

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