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Eilantrag gegen Menschenversuche

Eilantrag gegen Menschenversuche
Gerichtssaal Nr. 600 des Nürnberger Justizpalastes: Hier fanden 1946/1947 die Nürnberger Prozesse statt – auch gegen deutsche Militärärzte – Foto: chrisdorney / Shutterstock.com

Christian Szabo ergänzt seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht um einen Eilantrag und eine Beweisaufnahme. Der Einsatz des Impfstoffes sei aufgrund seiner nicht nachgewiesenen Wirksamkeit und dem nicht bekannten Nebenwirkungsspektrum rechtswidrig im Rahmen einer bedingten Zulassung zur Anwendung am Menschen freigegeben worden. Sein Einsatz verstoße gegen geltendes Recht, die Verfassung und den Nürnberger Kodex zu Menschenversuchen.

Unter dem Aktenzeichen ‚1 BvR 2801/20‘ stellt Szabo einen Beweisantrag zum Not-zugelassenen Impfstoff BNT162b2 von Biontech/Pfizer. „Antrag auf sofortiges Verbot einer Verabreichung an Menschen des notzugelassenen Impfstoffs BNT162b2 der Firma Biontech/Pfizer wegen Unverhältnismäßigkeit und rechtsunwirksamer Einwilligung von Behandelnden* (*Die Einwilligung in eine Behandlung mit einer folgenschweren Beeinträchtigung und Verschlechterung der Gesundheit ist laut BGH-Rechtsprechung unwirksam, wenn über die Risiken und Folgeschäden zuvor nicht umfassend aufgeklärt wurde (BGH NJW 2005, 1716 ff.).“

Christian Szabo stützt seinen Antrag auf den „Beipackzettel“, welchen die US-amerikanische Lebensmittel- und Arznei-Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) auf ihrer Webseite www.fda.gov veröffentlichte. Diesen Beipackzettel haben wir an dieser Stelle für Sie veröffentlicht.

Szabo verweist auf die mehrfach in dem Beipackzettel angeführten Hinweise, wonach weder die Wirkung gesichert noch die Nebenwirkungen abschließend bekannt seien, sowie auf die mehrfache Feststellung der FDA und des Herstellers, dass es keinen zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung einer COVID-19-Erkrankung gibt und fragt: „Wenn es noch keinen zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19 einschliesslich des Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff bisher gibt, weshalb wird der Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff ausschliesslich zur Vorbeugung wie im Satz 1 auf Seite 1 angeboten?“

Er führt weiter aus: „Wenn es noch keinen von der FDA zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19 gibt, und der Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff nicht jeden schützen kann (Seite 1) und möglicherweise vor einer Ansteckung an COVID-19 schützen „kann“ aber nicht muss, stellt sich die Frage: Gegen was sollen sich die Menschen impfen lassen, wenn nicht mal geklärt ist, ob die Impfung eine Wirkung bei jeden Menschen zur Folge hat, und vorweg nicht einmal geklärt ist, welche Nebenwirkungen und Folgeschäden der Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff mit sich bringt und genau deshalb es noch keinen von der FDA zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung gegen COVID-19 gibt?

Die am 21.12.2020 von der EMA (Europäische Arzneimittel Agentur) erteilte Notzulassung für den Impfstoff BNT162b2 der Firma BioNTech/Pfizer ist wegen Unverhältnismäßigkeit und mangelnder Zweckmäßigkeit über nicht nachgewiesene Wirkung und einhergehenden Nebenwirkungen und möglichen Folgeschäden als rechtswidrig und verfassungswidrig wegen rechtsunwirksamer Einwilligung von Behandelnden zu verbieten.

Die geplanten Schutzimpfungen mit den Impfstoff BNT162b2 der Firma BioNTech/Pfizer ab dem 27.12.2020 gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) durch das Bundesministerium für Gesundheit über die Gesundheitsämter sind sofort zu unterlassen. Insbesondere stellen die geplanten Schutzimpfungen ein völkerrechtliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar und Verletzung gegen den Nürnberger Kodex. Es wird auf die umfassende Begründung in der Verfassungsbeschwerde vom 01.12.2020 und Nachtrag vom 11.12.2020 bezüglich der Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Missbrauchs von Notfallzulassungen der am 27.12.2020 beginnenden Schutzimpfungen verwiesen.“

Auf das Fehlen ausreichender Informationen für eine rechtswirksame Aufklärung der Impfempfänger hatte Christian Szabo die Deutsche Ärzteschaft bereits hingewiesen: Wenn Mediziner selbst keine Aussagen über Wirkungen und Nebenwirkungen treffen können, weil diese Informationen schlichtweg nicht vorhanden sind, können sie ihre Patienten nicht rechtswirksam aufklären. Entsprechend wäre eine Einwilligung des Patienten in eine Impfung unwirksam und der Eingriff selbst eine strafbare Handlung, die sich der Arzt und seine Anstifter vollumfänglich zurechnen lassen müssen. Da sich die Impfkampagne gegen die gesamte Bevölkerung richtet, sieht Szabo hier ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zudem die Verletzung des Nürnberger Kodexes. Dieser kommt zur Anwendung, da es sich beim Einsatz der Impfstoffe aufgrund des fehlenden Wissens um Haupt- und Nebenwirkungen um einen Versuch am Menschen handelt.

Der Nürnberger Kodex entstand in der Folge der Nürnberger Ärzteprozesse von Dezember 1946 bis Ende August 1947. Ziel der Prozesse war es, gemäß dem Kontrollratsgesetz Nr. 10, führende Vertreter der „staatlichen medizinischen Dienste“ des „Dritten Reiches“ anzuklagen, um sowohl das verbrecherische System als auch die Verbrechen von Einzelpersonen zu dokumentieren und ihrer Bestrafung zuzuführen. Zu den Verbrechen gehörten unter anderem auch die sogenannten „Fleckfieber-Impfstoffversuche“.

Der Nürnberger Kodex wurde in der Folge der Prozesse 1947 gefasst.

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

(WJ)

Den Beweisantrag von Christian Szabo finden Sie hier.

Der Nürnberger Kodex befasst sich mit Versuchen am Menschen.

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9 Bemerkungen

  1. Weg mit den Verbrechern der ersten Reihe, sie alle gehören eingesperrt. Anschließend sofort die Konten der Farmerindustrie sperren für die
    Entschädigungen der vielen Geschädigten

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  2. Die Verfassungsbeschwerde datiert vom 1.12.20 – wurde sie angenommen vom Bundesverfassungsgericht? Oder abgewiesen? Wie ist der Stand der Dinge?

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    • Wir erwarten kurzfristig eine aktuelle Rückmeldung des Klageführenden. Guten Rutsch! 🙂

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  3. Immer wieder hört man durch verschiedene Interviews, dass die Politiker sich erst Mal NICHT impfen lassen wollen und abwarten. Sie wissen offensichtlich mehr als das Volk erfährt. Wollen Sie uns in Massen ermorden??? Sind wir nur noch von Eugenikern umgeben? Wo ist hier die Demokratie – die Selbstbestimmung?

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  4. Dieses Verbrechen an der Menschheit ist Teil einer Agenda, die lange geplant war und zur Errichtung einer Weltdiktatur erdacht worden ist. Details in „2025“, Teil 1: „2025 – Warum wir Heimat, Freiheit und Sicherheit verlieren“, Teil 2: „2025 – Das Endspiel oder der Putsch von oben“. Erhältlich auf amazon. de.

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  5. Danke, eine sehr gute Aktion. Kann man sich mit einer Unterschrift beteiligen?

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  6. Wogegen soll den überhaupt geimpft werden? Viren konnten bis heute nicht nachgewiesen werden (siehe Dr. Lanka). Wenn Viren bis heute nicht festgestellt werden konnten, kann man auch keinen Impfstoff dagegen entwickeln. Hier wird ein Phantom bekämpft! Die wahre Ursache einer Grippe liegt dann im Dunkeln oder sie wird verschleiert um wirtschaftliche Gewinne zu erpressen und die Bevölkerung manipulieren zu können.
    Gleichgültig welche der Gegebenheiten zutreffend sind, es dreht sich um kriminelle Handlungen. Leider gibt es zu viele Menschen, die Politiker, Konzernbosse, die Hochfinanz und Stiftungsinhaber, Philanthropen (wie Rothschild, Rockefeller, George Soros, Bill Gates, Warren Buffet usw.) für Heilige halten, die nie unrechtes tun können. Dabei sollte uns Bewusstsein, dass in diesen Kreisen ein Menschenleben bedeutungslos ist.
    Leider kann man in wenigen Worten das Ausmaß, der durch die kriminellen Eliten, angestrebten und verursachten Schäden gegen die Menschheit nicht darstellen. Es ist so unglaublich, dass es jeglicher Beschreibung spottet.

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  7. Irgendjemand muss diese Wahnsinnigen Stoppen!!! Und möglichst Stürzen. Unverantwortlich.Danke

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    • Es ist furchtbar was hier an der Menschheit ausprobiert wird. Ich kann nur hoffen, dass sich jeder für sich so gut es geht informiert, damit er sich vor dieser unausgegorenen Impfung schützt.
      Auch von unseren Politikern ist es ein Verbrechen, so was den Menschen anzutun.
      Ich hoffe sie sind nicht zu feige, sich selber impfen zu lassen, wo sie doch so voll des Lobes sind. Also Kurz zuerst.

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