gesellschaft
46. Herbstfest
Stadthalle
Bremerhaven
Beginn 19 Uhr, Einlass 18 Uhr
Eintritt: 10 € Vorverkauf • 12 € Abendkasse
Mega-Party
mit
Vorverkauf ab 26.08.2019:
Lebenshilfe Adolf-Kolping-Str. 29,
Brötchengeber Adolf-Kolping-Str. 24,
Drahtesel Heinrich-Brauns-Str. 6 www.lebenshilfe-bremerhaven.de
UU
BSV GmbH
Neue Kurse – Einstieg jeden Monat möglich
Neue Tanzkurse für Paare
» Flexibles Tanzen an 5 Tagen in der Woche «
Neue Hochzeits-Crashkurse ab sofort!
Neue Jugendkurse
nach den Sommerferien!
- Neue Hip-Hop-Gruppe (3 – 5 Jahre): Mi. 15.00 Uhr
- Neue Hip-Hop-Gruppe (Ü 30): Do. 19.00 Uhr
- Latino für Kids (ab 6 Jahren): Mo. 16.00 Uhr
- Dance4Fans (ab 6 Jahren): Do. 16.00 Uhr
- Neue Kindertanzgruppe (3 – 4 Jahre): Do., Fr. 15.00 Uhr
(mit vorheriger Anmeldung)
Saalvermietung für Anlässe aller Art
Private Gruppen- und Einzelstunden
nach Vereinbarung möglich.
Infos und Anmeldung ab sofort.
Telefon 0471/ 2 14 00
info@tanzschule-beer.de
www.tanzschule-beer.de
Schiffdorfer Chaussee 178 c+d 27574 · Bremerhaven
© Jonas Trittel, BSDGG Multimedia
20.09.2019
Showprogramm
Tombola
Fotoaktion
mit Kralli
37
www.basta-magazin.de
Dritter hinzugezogen wird, der die Rechte des Kindes wahrt. Dieser Dritte ist ein
Ergänzungspfleger, der durch das zuständige Familiengericht bestellt wird. In der
Regel ist eine Veröffentlichung von Kinderfotos durch Eltern also rechtswidrig.“
Ein konkretes Beispiel: Urlaubsfotos einer Familie. Der Sohnemann spielt am
Strand und wurde dabei vom Vater fotografiert. Darf er dieses Foto auf Facebook
oder Instagram hochladen?
„Das geht nur, wenn die Einstellungen so sind, dass das Bild nicht veröffentlicht
wird, sondern nur einem ganz begrenzten Kreis von Einzelpersonen zugänglich
wird, zu dem die Eltern in einem engen Vertrauensverhältnis stehen und deshalb
erwarten dürfen, dass die andere Person das Bild nicht weiter teilt.“
Gibt es einen Unterschied zwischen Facebook und anderen Kanälen, wie
zum Beispiel Instagram?
„Für alle Kanäle gilt, dass eine Veröffentlichung durch Eltern unzulässig ist. Die Kanäle
sehen unterschiedliche Möglichkeiten vor, den Adressatenkreis zu begrenzen.
Insofern unterscheiden sie sich.“
Können die hochgeladenen Fotos von diesen Plattformen für eigene Zwecke
genutzt werden?
„Das kommt darauf an, welchen Nutzungsbedingungen man zugestimmt hat.
Häufig behalten die Plattformen sich vor, die Fotos zu Werbezwecken auszuwerten
und mit anderen Daten zu verknüpfen. Relevante Informationen sind dann
zum Beispiel: Wer ist drauf und wann und wo wurde das Foto durch wen aufgenommen?
Auch hier richtet sich die Reichweite der Nutzungsmöglichkeiten häufig
nach den Privatssphäreeinstellungen der Nutzer und Nutzerinnen. In 3.1 der
Nutzungsbedingungen von Facebook kann man dies nachlesen und in den Einstellungen
von Facebook gegebenenfalls ändern.“
Verliert man bei Hochladen von Fotos automatisch die Rechte am Bild?
„Nicht vollständig. Man räumt der Plattform gewisse Rechte ein, die sie zum Teil
auch einfach braucht, um ihre Plattform rechtmäßig betreiben zu können. Kernbestandteile
des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die in der Menschenwürde
wurzeln, verliert man zudem nie. Ganz allgemein kommt es auch hier darauf an,
welche Rechte man den Plattformen durch Zustimmen zu den jeweiligen Nutzungsbedingungen
einräumt.“
Gibt es Möglichkeiten, Bilder zu posten, ohne dass sie einer breiten Masse zugänglich
werden?
„Manche Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen sagen, dass
das nicht möglich ist, weil immer technische Möglichkeiten bestehen, dass eine
Kommunikation gehackt wird und deshalb nicht geheim bleibt. Ich würde
aber sagen, dass dieses Risiko nicht demjenigen aufgebürdet werden darf, der
sich auf eine bestimmte gewährte Privatsphäreneinstellung verlässt. Sofern also
die Nutzungsbedingungen nicht offensichtlich ermöglichen, dass das Foto durch
die Plattform woanders veröffentlicht wird, gibt es in der Regel auf den Plattformen
Möglichkeiten, Kinderfotos nur einer begrenzten Personenzahl zugänglich
zu machen, auf die man auch vertrauen darf.“
Wie sieht es mit Nutzungsrechten aus, wenn ich ein Foto im Internet finde.
Kann ich es einfach nutzen und/oder teilen?
„Fotos von Kindern anderer Leute, die man öffentlich findet, sollten nur mit deren
Erlaubnis verwendet werden. Im Allgemeinen sollten Bilder nur genutzt werden,
wenn klar erkennbar ist, dass sie für eine Weiterverwendung freigegeben wurden
– etwa durch das Einräumen einer creative commons-Lizenz.“
https://www.schau-hin.info/sicherheit-risiken/kinderfotos-im-netzdarauf
sollten-eltern-achten