Wenn der
Chef das Gehalt
nicht zahlt
Wer arbeitet, verdient auch Geld. Doch nicht immer läuft
alles glatt, wenn es um die Bezahlung der eigenen Arbeitsleistung
geht. Allein im vergangenen Jahr hat die Arbeitnehmerkammer
Bremen ihre Mitglieder in über 6.500 Fällen
zum Thema Vergütung beraten.
Oft kommt es zum Konflikt, wenn der Arbeitgeber das Gehalt
nicht rechtzeitig auf das Konto des oder der Beschäftigten
überweist. Sofern nicht anders vereinbart, muss das Geld
am ersten Tag des Folgemonats eingegangen sein, informiert
die Arbeitnehmerkammer. Doch was tun, wenn die Überweisung
nicht da ist?
Im ersten Schritt sei es sinnvoll, freundlich beim Arbeitgeber
nachzuhaken. Nicht selten komme es vor, dass Mitarbeiter der
Personalabteilung zum Beispiel erkrankt sind, und die Zahlung
daher nicht rechtzeitig losgeschickt werden konnte. In einem
zweiten Schritt sollte der Arbeitgeber offiziell auf den Verzug
hingewiesen werden.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss für Verzugsschäden aufkommen
– wie etwa Dispozinsen oder Folgeschäden von Ratenzahlungen,
die nicht gedeckt waren. Zudem ist es möglich, die
Lohnzahlung inklusive Zinsen vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Eine nächste Stufe ist erreicht, wenn der Lohnrückstand
zu groß wird. Dies ist nach derzeitiger Rechtsprechung der Fall,
wenn mindestens zwei Monatsgehälter offen sind. Dann können
Betroffene dem Arbeitgeber androhen, nicht mehr zur Arbeit
zu erscheinen, wenn dieser innerhalb einer selbst gesetzten
Frist nicht zahlt. Auch wenn Beschäftigte in so einem Fall
dann tatsächlich von der Arbeit fern bleibt, muss der Arbeitgeber
das Gehalt weiter zahlen.
Sie haben Fragen zum Thema Vergütung? Dann besuchen Sie
doch die Veranstaltung „Gehalt – was Beschäftigte wissen
sollten“ am Dienstag, 19. März, 17 bis 18.30 Uhr in der Barkhausenstraße
16, Bremerhaven.
Rechtsberater Dr. Alireza Khostevan wird dann auf die wichtigsten
Punkte rund um das Thema Gehalt eingehen. Der Eintritt
ist frei. Weitere Informationen unter 0471 92235-0 oder
per E-Mail unter bhv@arbeitnehmerkammer.de.
WWW.ARBEITNEHMERKAMMER.DE
Foto: vchal/shutterstock.com
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