Der Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Es handelt sich um eine
Straftat. Ersatzzahlungen, fristlose Kündigung
und eine Strafanzeige durch den
Arbeitgeber können die Folge sein. Weiß
der Arzt um die Unrichtigkeit seines Attestes
ist er Mittäter bei diesem Betrug.
Hat der Beschäftigte sich ein falsches
Attest durch unrichtige Angaben
zu seiner Gesundheit erschummelt, ist
die Verwendung dieses Gesundheitszeugnisses
nach § 279 Strafgesetzbuch
strafbar.
Nicht anders sieht es aus, wenn Ärzte
ihren Patienten Gefälligkeitsatteste ausstellen,
wenn diese beispielsweise ihren
Vertrag in einem Fitnesstudio beenden
wollen. Auch hier wird dann ein gemeinschaftlich
begangener Betrug oder versuchter
Betrug angenommen und verfolgt.
Nicht selten wollen Studiokunden
ihren Vertrag nicht voll erfüllen und suchen
nach einem Weg, den Vertrag fristlos
zu beenden. Gründe sind neben der
Unlust am Sport oftmals Angebote anderer
Studios, die für einen kurzen Zeitraum
das Training zum Discountpreis anbieten.
Warum also den bisherigen Vertragspartner
weiter nutzen, wenn man
sich anderweitig besserstellen kann?
Hier hoffen sie auf die Hilfe eines Arztes,
der ihnen bescheinigen soll, dass sie
keinen Sport mehr machen können.
Damit ein Studio das Attest anerkennen
kann muss daraus hervorgehen, dass
eine Nutzung der Angebote dauerhaft
nicht möglich sein wird. Da gute Sporteinrichtungen
aber unzählige Sport- und
Entspannungsangebote aufweisen, muss
das Attest hier klare Aussagen über den
Hinderungsgrund machen. Eine allgemeine
Formulierung wie „kann dauerhaft
keinen Sport machen“ ist nicht ausreichend.
Immer häufiger fordern Gesundheitszentren
von den Ärzten Klarheit, um
zu verhindern, dass sie Opfer eines Betruges
werden.
Auch die Reisewirtschaft ist in erheblichen
Umfang von falschen Attesten betroffen.
Die Schätzung: rund 20% der Atteste,
mit denen Reisen storniert werden,
sind unrichtig. Diese rechtswidrigen
Stornierungen verursachen jedes Jahr
hohe Schäden in der Reisewirtschaft.
Ärzte, die Gefälligkeitsatteste ausstellen
machen sich strafbar. Die Motive dafür
sind vielfältig und in vielen Fällen sicher
nicht niederer Natur. Vielen ist in
der Hektik des Arztalltags die schnelle
Unterschrift unterm gelben Schein gar
nicht wirklich bewusst. Anderen aber ist
klar, dass sie möglicherweise einen Patienten
verlieren, wenn sie seinen Wunsch
nach einem Attest nicht entsprechen.
Und schließlich: auch der Arztbesuch
des gesunden Patienten wird mit den
Kassen abgerechnet.
Die Lösung des Dilemmas? Eine spürbare
Verringerung des Missbrauchs falscher
Atteste im Arbeits- und Vertragsrecht
könnte nur die Verlagerung der
Begutachtung zu Amtsärzten erbringen.
Diese haben keine persönlichen Interessen
und Beziehungen zu den Patienten
und sind daher nicht daran gehindert, eine
möglichst fachlich fundierte und objektive
Bewertung abzugeben.
§ 278 STRAFGESETZBUCH
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche
ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines
Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft
wider besseres Wissen ausstellen, werden
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
§ 25 DER BERUFSORDNUNG FÜR ÄRZTE
Ärztliche Gutachten und Zeugnisse
Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben
Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren
und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung
auszusprechen. Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung
Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind oder die auszustellen
sie übernommen haben, sind innerhalb einer angemessenen
Frist abzugeben. Zeugnisse über Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung müssen
grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung,
bei Ausscheiden unverzüglich, ausgestellt werden.
VOLKSSPORT KRANKFEIERN
Das Krankfeiern ist bei etwa 8-10 % der Beschäftigten ein
fester Bestandteil der Jahresplanung. Die einen machen blau,
weil das Wetter so schön ist, weil das Wochenende zu heftig
war, weil man den Chef, die Kollegen oder gleich die ganze
Firma zum Kotzen findet oder weil man die Zeit für andere
nützliche Betätigungen einsetzen kann – beispielsweise
Schwarzarbeit. Die Dauer des selbstgenehmigten Sonderurlaubs
liegt bei drei bis fünf Tagen. Für viele ist es mit hin und
wieder einem Montag getan, andere aber lassen sich mit Hilfe
der Ärzte gleich ganze Wochen krankschreiben.
Jedes Jahr verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen rund
40 Millionen Krankschreibungen. Im Jahr 2013 führte das zu
insgesamt 522.000.000 Fehltagen in inländischen Unternehmen.
Der dadurch verursachte Produktivitätsausfall liegt bei
130 bis 180 Milliarden Euro pro Jahr – mehr als 10 Milliarden
davon gehen dabei auf das Konto der Arbeitsverweigerer (zugrunde
gelegt ist ein niedriger Brutto-Produktivitätswert von
250 Euro für einen AU-Tag). Jenseits des finanziellen Schadens
in den Unternehmen, die aufgrund der Lohnfortzahlung
die kurzfristigen Belastungen zu tragen haben, trifft es auch
die Sozialversicherungen, die – je nach Unternehmenstyp
und -Größe – ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
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