Das Ende von Youtube?
O:OO / 10:25
Empörung über den Artikel 13
Seit einiger Zeit macht ein Brandbrief im Internet die Runde, der die Gemüter erhitzt. Der Inhalt lässt sich kurz und knapp zusammenfassen:
Angeblich gefährde die neue Reform der Urheberrechtlinie die Zukunft von Youtube. Verantwortlich für das Schreiben
ist die Youtube-Chefin Susan Wojcicki, die in dem Brief zum Widerstand aufruft. Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Artikel
13 der Urheberrechtlinie, der nach Ansicht einiger Kritiker das Ende von Youtube einleitet – und eine Debatte um drohende Zensur
bei den Nutzern entfacht.
Der Artikel 13 ist Bestandteil der geplanten
Richtlinie der Europäischen Union zum
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Er
soll die Verantwortung bei Verstößen gegen
das Urheberrecht regeln. So ein Verstoß
liegt vor, wenn ein Nutzer ohne Einverständnis
des Urhebers dessen Inhalte veröffentlicht.
Im Augenblick ist derjenige, der Inhalte
auf eine Plattform hochlädt, auch dafür verantwortlich.
Der Artikel 13 sieht jedoch vor,
dass diese Verantwortung nun auf Plattformen
wie Youtube, Facebook, Instagram und
Co übertragen wird. „Somit muss die Plattform
zukünftig gewährleisten, dass das Urheberrecht
eingehalten wird“, sagt Youtuber
Mirko Drotschmann, vielen bekannt als Mr-
Wissen2Go.
Um diesen Urheberrechtsschutz zu gewährleisten,
sieht ein Entwurf des EU Parlaments
sogenannte Uploadfilter vor. Youtube macht
so etwas schon mit ihrem Prüfsystem Content
ID, dessen Entwicklung den Konzern
rund 60.000.000 $ gekostet hat. Doch ist
dieses System sehr anfällig für Fehler und
findet nur selten Urheberrechtsverstöße oder
stellt Verstöße fest, wo keine sind. Im Augenblick
werden Inhalte erst nach dem Upload
geprüft. Das soll sich jetzt ändern. Denn zukünftig
soll die Prüfung vor der eigentlichen
Veröffentlichung stattfinden. Dadurch würde
Youtube in die Pflicht genommen, sein Content
ID System zu verbessern, was natürlich
mit einem erheblichen finanziellen Aufwand
für den Konzern verbunden wäre. Zusätzlich
wäre Youtube dann für urheberechtsverletzende
Inhalte auf seinem Portal verantwortlich
und nicht der Uploader.
#saveyourinternet –
die Angst vor Zensur
In ihrem Schreiben rief Wojcicki die Community
dazu auf, sich auf der konzernfinanzierten
Seite „#saveyourinternet“ gegen die
geplante Richtlinie zu wenden. Sie schreibt:
„Diese Gesetzgebung stellt eine klare Bedrohung
für euren Lebensunterhalt und eure
Möglichkeit dar, euch weltweit Gehör zu
verschaffen. Und falls Artikel 13 wie vorgeschlagen
umgesetzt wird, sind hunderttausende
Arbeitsplätze bedroht – von europäischen
Creatorn, Unternehmen, Künstlern
und jedem, den sie beschäftigen. Der Vorschlag
könnte Plattformen wie YouTube dazu
zwingen, nur eine kleine Anzahl von Inhalten
großer Unternehmen zuzulassen. Es wäre
schlichtweg zu riskant, Inhalte von kleinen
Videomachern zu präsentieren, da die Plattformen
nun direkt für diese Inhalte verantwortlich
wären.“ „Für viele Youtuber war die
Aussage Wojcickis eine indirekte Drohung,
kleinere Kanäle schließen zu müssen“, sagt
Drotschmann.
ARTIKEL 13 DER URHEBERRECHTSRICHTLINIE
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große
Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern
oder zugänglich machen.
1. Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern
hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern
speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten,
dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer
Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den
Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen,
eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken
müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den
Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt
werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und
sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.
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