Reha auf Rezept
Krankenkassen unterstützen Reha-Sport im Verein
Ob jung oder alt: Wer aus gesundheitlichen
Gründen Sport machen sollte,
kann sich den Einstieg fördern lassen.
Mit einer ärztlichen Verordnung
erhalten Patientinnen und Patienten
Zugang zu vielfältigen Rehasport-Angeboten.
Ziel des Rehabilitationssports ist es, Ausdauer
und Kraft zu stärken, Koordination
und Flexibilität zu verbessern, und Hilfe
zur Selbsthilfe zu leisten. Durchgeführt
wird der Reha-Sport von Vereinen, in denen
speziell ausgebildete Übungsleiterinnen
und Übungsleiter Reha-Kurse abhalten.
Gymnastik und Bewegungsspiele für
den Bewegungsapparat und Lungensport
stehen ganz oben auf der Liste der Nachfrage
durch Patienten in Deutschland. Ob
nach einer Operation oder zur Unterstützung
einer laufenden ärztlichen Behandlung
– die Verordnung des Reha-Sports
erfolgt immer durch den behandelnden
Arzt. Er nutzt dabei die sogenannte „Verordnung
56“. Levka Objartel vom Verein
Rückenliga e.V. (www.rueckenliga.de) in
Bremerhaven: „Diese Verordnung ist ein
Antrag auf Kostenübernahme durch die
Krankenkasse. Auf dieser Verordnung
vermerkt der Arzt den Grund für die Teilnahme
am Reha-Sport. Im orthopädischen
Bereich sind dies beispielsweise
Indikationen aufgrund von Beschwerden
mit Knien, Hüfte, Rücken, Schultern und
andere orthopädische Einschränkungen.
Im Bereich des Lungensports haben wir
viele Asthmatikerinnen und COPD-Patienten
in unseren Kursen.“
Wer mit einer Verordnung die Kurse der
Vereine nutzen will, muss sich diese von
der Krankenkasse genehmigen lassen.
In der Regel können Patienten mit einer
Verordnung innerhalb von 18 Monaten
50 Kurstermine wahrnehmen. „Es gibt
zahlreiche Vereine in Deutschland, die
Rehabilitationssport anbieten. Auch in
Bremerhaven finden sich einige Anbieter.
Die Kurse sind für die Patientinnen und
Patienten kostenlos. In begründeten Fällen
können auch mehrfache Verordnungen
genehmigt werden – das liegt aber in
der Hand der Krankenkasse, die je nach
ärztlicher Verordnung darüber befindet,
ob eine Fortsetzung des Reha-Sports angezeigt
ist.“
Weil aber viele Teilnehmer den begonnenen
Weg zu mehr Gesundheit durch Bewegung
auch selbstständig fortführen
möchten, haben einige Vereine Kursangebote
für Selbstzahler entwickelt. „Auch
wenn die Kassen eine weitere Verordnung
genehmigen, liegen meist einige
Wochen oder Monate Zwangspause zwischen
den durch die Kassen finanzierten
Kursblöcken. Diese Lücken überbrücken
unsere Teilnehmer mit unserem Kursangebot
für Selbstzahler. Durch solch eine
private Mitgliedschaft kann ohne Unterbrechung
weiter am Reha-Sport teilgenommen
werden. Mit den Beiträgen finanzieren
wir die Übungsleiterinnen und
Übungsleiter, die alle eine besondere Lizenz
nachweisen müssen, welche die
Behindertensportverbände nach Ausbildung
und Prüfung erteilen.“
28 www.laufpass.com
WEITERE
INFORMATIONEN:
Weitere Informationen finden
Interessierte bei den Vereinen,
den Behindertensportverbänden
in Bremen und Niedersachsen
sowie bei ihren Krankenkassen.
Foto: Roman Samborskyi/shutterstock.com