
Samtgemeinde Hagen, soll eine alte Sandkuhle zu
einer Deponie für den strahlungsbelasteten Bauschutt
des Atomkraftwerks Unterweser und weiteren
umfunktioniert werden. Bisher ist geplant, eine
Deponie der Klasse 1 zu errichten, die allerdings
wenig bis keine Eindämmung von Strahlung bietet
und so Luft und Grundwasser verunreinigen könnte.
Neben den bereits bekannten Problemen, um
die sich die Anwohner sorgen, möchte selbstverständlich
keine Gemeinde ein atomares Endlager in
nächster Nähe haben – gerade nicht, wenn die Gegend
sich als Erholungsort präsentiert. Somit ist die
Einrichtung einer Deponie, auf der strahlungsbelastetes
Material lagert, nicht nur schädlich für die Gesundheit
des Menschen, sondern auch für die Wirtschaft
in der Region. Engagierte Anwohner organisieren
sich bereits in einer Bürger-Initiative, die den
Bau der neuen Deponie zu verhindern versucht.
Einstimmig fordern die Otterndorfer wie auch die
Driftsether Initiativen: Strahlenbelasteter Bauschutt
darf nicht ungesichert und unkontrolliert auf Deponien
entsorgt werden. Kontaminiertes Material darf
nicht per Recycling dem Wertstoffkreislauf zugeführt
werden, nur um dann in Vorgärten, auf Straßen
und Kinderspielplätzen zu landen. Von der Politik
erhoffen sich die Aktivisten, dass sie Verantwortung
übernimmt, um die Bevölkerung und auch
die Natur vor den Folgen radioaktiver Strahlung zu
schützen und vor allem mehr Transparenz und die
Beteiligung an zukünftigen Entscheidungsprozessen
zu gewährleisten. bg
DAS 10-MIKROSIEVERT-KONZEPT: ZWISCHENBILANZ
ANGELA WOLFF SCHREIBT IN DER INFOBROSCHÜRE
„AKW-ABRISS – WIE UNS ATOMINDUSTRIE UND POLITIK IHREN
RADIOAKTIVEN MÜLL UNTERJUBELN“:
Atomindustrie: Entlastung; Profiteur
Bevölkerung: Belastung; Risikoträger
• Gesamtmenge und Gesamtbelastung bleiben unberücksichtigt.
• Mehrfach- und Dauerbelastung werden nicht berücksichtigt.
• Die Kollektivdosis wird nicht berücksichtigt.
• Das Konzept opfert den Vorsorgeschutz zugunsten finanzieller Vorteile.
• Das Konzept wurde nicht für große Mengen entwickelt.
• Anreicherungen von Radioaktivität in Wertstoffen und Natur.
• Die Grenzwerte wurden trotz steigender Materialmenge mehrfach deutlich erhöht.
Im Jahr 2011 bei der eingeschränkten Freigabe teilweise um das 10- bis 1000-fache.1
• Bei den Ableitungen der Grenzwerte wurden Zahlen teilweise um den
Faktor 3 bis 5 aufgerundet (bspw. von 3 Bq auf 10 Bq).2
• Kritische Wissenschaftler warnen: Die Bezugsdaten (Hiroshima u. Nagasaki)
der Risikoabschätzung stammen aus den 70er Jahren und sind überholt.
Das Strahlenrisiko wird um den Faktor 13 bzw. 24 unterschätzt. Dies ergeben Berechnungen
auf der Grundlage aktueller Studienergebnisse.3
• Das Strahlenrisiko wird nicht anhand von
Risikogruppen (Kinder, Schwangere, Alte, Kranke) bewertet.
1 Vgl. Neumann, Werner in Strahlentelex, Nr. 662-663 / 28.Jahrgang, 7. August 2014, S. 4.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Schmid, Dr. med. Jörg: Freigabe radioaktiven Materials beim AKW Abriss, in IPPNW Forum, Nr. 149, März 2017, S. 22-23.
8 www.laufpass.com