
Petitionen
Ein Mittel des zivilgesellschaftlichen Engagements
Bei einer Petition, aus dem lateinischen petitio übersetzt
als Bittschrift oder Gesuch, handelt es sich um ein Schreiben,
welches sich an eine zuständige Behörde oder
Volksvertretung richtet. Grundsätzlich wird dabei zwischen
Ersuchen und Beschwerden unterschieden. Ein Ersuch
zielt auf die Regelung eines allgemeinen politischen
Gegenstandes ab, wie die Änderung eines Gesetzes oder
einer behördlichen Verfahrensweise. Beschwerden hingegen
beziehen sich auf individuell erfahrenes Unrecht,
wie zum Beispiel eine als unverhältnismäßig empfundene
Behördenentscheidung. Petitionen sind ein allgemein
anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte
eines jeden Bürgers und sind im Grundgesetz fest verankert:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden
an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung
zu wenden“, heißt es im Artikel 17 im Grundgesetz.
Laut dem Jahresbericht des Petitionsausschusses
Ausgabe 2019 wurden 2018 886 Petitionen veröffentlicht
und von 811.926 Unterstützern unterzeichnet. Ein klarer
Aufwärtstrend im Vergleich zum Vorjahr, in dem bei 703
Petitionen 233.557 Unterzeichner dabei waren. Die meisten
Petitionen betrafen vor allem die Ressorts „Arbeit und
Soziales“, „Inneres, Bau und Heimat“, „Justiz und Verbraucherschutz“
und „Gesundheit“. Die größten öffentlichen
Petitionen 2018 waren die Ablehnung des Gesetzentwurfes
zum Terminservice- und Versorgungsgesetz bei Heilberufen
(217.512 Unterstützer), der „Globale Pakt für eine
sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten
Nationen (108.075 Unterstützer) und die Änderung der
Verpackungsverordnung (95.338 Unterstützer).
Auf Bundesebene ist es seit 1. September 2005 möglich,
eine Online-Petition über das Internetformular des Petitionsausschusses
des Deutschen Bundestages einzureichen.
Wird eine Petition innerhalb von vier Wochen von
50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird sie im Petitionsausschuss
öffentlich beraten. Dazu wird auch der Petent,
also der Einsender der Petition eingeladen und kann
das Anliegen vortragen. Auf kommunaler Ebene, speziell
mit Blick auf Bremerhaven, kann sich jeder mit einer Petition
an die Stadtverordnetenversammlung wenden. Petitionen
aus dem Landkreis können beim Landrat des Landkreises
Cuxhaven, eingereicht werden. Ist in welcher Weise
auch immer das Tun beziehungsweise das Unterlassen
des Magistrats von der Petition betroffen, ist dieser per
Gesetz zur Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss
verpflichtet.
Die Zahl der gesammelten Unterschriften ist erstmal nicht
wichtig, denn ob es einen oder 2.000 Unterzeichner gibt,
spielt keine Rolle. Jede Petition muss ernst genommen
und öffentlich diskutiert werden. Dennoch sorgt eine große
Anzahl an Unterstützern natürlich für ein unbestrittenes
Maß an Aufmerksamkeit.
Es gibt verschiedene Formen
von Petitionen
Bei der Einzelpetition sammelt der Petent keine weiteren
Unterschriften, sondern schickt sein Anliegen schriftlich
oder mithilfe eines Online-Formulars an den entsprechenden
Petitionsausschuss. Diese Form wird häufig bei einem
Anliegen gewählt, das nur den Petenten selbst oder
einen kleinen Personenkreis betrifft. Bei der Mehrfachpetition
oder Massenpetition werden Petitionen mit ähnlichem
oder gleichem Anliegen eingereicht, können diese
vom Ausschuss zu einer sogenannten Mehrfachpetition
oder Massenpetition zusammengefasst werden. Bei
der Sammelpetition startet der Petent eine Petition und
wirbt anschließend um Unterstützter. Diese können sich
mit einer Unterschrift auf einem Papierbogen oder über
verschiedene Online-Portale beteiligen.
Wie erfolgsversprechend eine Petition für die Belange der
Bürger sein kann, zeigt die Anfang 2019 ins Leben gerufene
Petition für die Zusammenlegung der Kinderklinik
am Standort Bürgerpark und der Neonatologie im Klinikum
Reinkenheide an einem gemeinsamen Standort. Über
10.000 Unterschriften konnten über das Petitionsportal
www.openpetition.de gesammelt werden. Ab Januar 2020
hat das Klinikum Reinkenheide den Versorgungsauftrag
für die Pädiatrie (Kinderheilkunde) und Neonatologie (Heilkunde
für Neugeborene). Die Kinderklinik wird vorläufig in
das „MA-Gebäude“ des Klinikums einziehen und auch ein
1.400 qm großer, viergeschossiger Anbau ist geplant. bg
PETITIONSPLATTFORMEN
WWW.BUNDESTAG.DE/PETITION
WWW.OPENPETITION.DE
WWW.CHANGE.ORG
WWW.AVAAZ.ORG
WWW.CAMPACT.DE
Hintergrundbild: optimarc/shutterstock.com
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