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Welche Klinik für was?
Online-Übersicht zeigt Kliniken, die schwierige OPs durchführen dürfen
OP-Zahlen geben Auskunft über Erfahrungen von Kliniken.
Wenn eine komplizierte Operation ansteht, fällt die Wahl des
richtigen Krankenhauses mitunter schwer. Deshalb bietet die
AOK die erste bundesweite Online-Übersicht (www.aok-bv.
de > Engagement > Mindestmengen) über alle Kliniken, die
im Jahr 2020 komplizierte Operationen mit besonders hohen
Risiken für Patienten durchführen dürfen. Dazu gehören beispielsweise
Kniegelenkprothesen-OPs und Operationen bei
Speiseröhrenkrebs. Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet,
bei besonders anspruchsvollen und komplizierten
Behandlungen bestimmte Mindestmengen an Operationen
im Jahr zu erreichen.
Die »Mindestmengen-Transparenzkarte« im Internetauftritt des
AOK-Bundesverbandes enthält die von den Kliniken aktuell gemeldeten
Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich
vorgegebene Mindestmengen existieren. Das sind derzeit
das Einsetzen von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro
Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen
(25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse
(10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen
mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).
Wer hält Mindestmengen ein? „Mit unserer
Online-Karte können sich Patienten informieren,
welche Kliniken die Mindestmengen-Regelung
einhalten“, sagt Dr. Jürgen Malzahn, Arzt
und Leiter der Abteilung stationäre Versorgung
und Rehabilitation bei der AOK. „Krankenhäuser,
die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung
nicht durchführen.“ Außerdem macht
die "Mindestmengen-Transparenzkarte" für jede
einzelne Klinik deutlich, auf welcher Basis die
Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen
zuletzt erreicht wurden. Denn es sind auch Kliniken auf der
Karte, die die notwendige Zahl von Operationen zum Beispiel
aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht
haben. Sie mussten aber nachweisen, dass die Probleme für das
Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden.
Patientenschutz pur Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die
die OP-Berechtigung erhalten haben, um eine flächendeckende
medizinische Versorgung in ihrem Bundesland zu gewährleisten.
Zur Veröffentlichung der Online-Karte erneuert der AOK-Bundesverband
seine Forderung, die Mindestmengen-Regelungen
auszuweiten: „Mindestmengen sind Patientenschutz pur. Etliche
Studien belegen, dass die bestehenden Mindestmengen angehoben
werden sollten, um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen.
Außerdem sollten neue Mindestmengen für weitere Behandlungen
eingeführt werden“, sagt Mediziner Malzahn. Dies
gilt zum Beispiel für Operationen bei Brustkrebs oder Darmkrebs,
aber auch für Hüftprothesen-Implantationen. „Hier operieren immer
noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen
Fallzahlen. Die Folgen für die betroffenen Patienten sind fatal. Sie
reichen von häufigeren Komplikationen bis zu erhöhten Sterblichkeitsraten“,
so Malzahn.
Laut Studien ist in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen
einhalten, das Sterblichkeitsrisiko für die Patienten
deutlich geringer als in Krankenhäusern mit Fallzahlen
unterhalb der Mindestmenge. Sämtliche Informationen
aus der Online-Karte sollen in diesem
Jahr auch in den Krankenhaus-Navigator
(www.aok-krankenhausnavigator.de) der
AOK einfließen, auf dem sich Interessierte
vor einer Operation über die Qualität
von Kliniken informieren können.
Bilder: Dicraftsman shutterstock.com (Grafiken), StockLeb_ shutterstock.com (Operationssaal), KristinaBessolova shutterstock.com (Frühchen im Brutkasten)