
Willensbildung“ und fügt hinzu: „Selbstloses
politisches Engagement findet längst auch außerhalb
von Parteien und Parlamenten statt.
Es wird Zeit, das Engagement dieser Initiativen
anzuerkennen und ihm einen klaren Rechtsrahmen
zu geben.“ Auch Rupert Graf Strachwitz,
Direktor des Maecenata Instituts für Philanthropie
und Zivilgesellschaft ist für eine Novellierung
des Gemeinnützigkeitsrechts und
sieht die Entscheidungsgewalt über die Gesetzesmäßigkeit
nicht bei den Finanzämtern:
„Natürlich muss es dafür Regeln geben. Diese
müssen aber vom Parlament gesetzt werden
und ihre Einhaltung kann nicht der Finanzverwaltung
übertragen werden, deren Aufgabe es
ist, Steuern einzutreiben.“
Das Gemeinnützigkeitsrecht muss also reformiert
werden, damit Organisationen wie Attac
und Campact weiter steuerbegünstigt ihrer Arbeit
nachgehen können. Sie verschaffen den
Stimmen aus der Bevölkerung Gehör und machen
direkte Demokratie erst möglich, denn,
so schreibt Attac auf ihrer Homepage: „Nur
eine aktive Zivilgesellschaft kann Transparenz
von der Politik einfordern, kann Lobbymacht
öffentlich machen und Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger am politischen Geschehen
gewährleisten.“ Ein Verbot der Betätigung
im Meinungsbildungsprozess – auch bei aktuellen
politischen Themen – ist mit dem Wegfall
der Gemeinnützigkeit allerdings nicht verbunden.
Die betroffenen Organisationen können
weiterhin tätig sein und Menschen für ihre
Positionen mobilisieren – allein die Spender
können ihr zu versteuerndes Einkommen nicht
mehr verringern.
Ein weitaus größeres Problem ist die willkürliche
Auslegung der Gemeinnützigkeit durch die
Ämter. So verlor die Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen
und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status
der Gemeinnützigkeit, während extreme
Gruppierungen wie Journalistenwatch, jahrelang
rassistische und antisemitische Inhalte
verbreiten konnten und trotzdem als gemeinnützig
galten. Mittlerweile hat aber auch Journalistenwatch
seine Gemeinnützigkeit verloren.
Eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts,
sollte auf dem Grundgesetz aufbauen,
die Demokratie schützen und die Organisationen
unterstützen, die sich eben für diese Werte
engagieren. bg
WEITERE INFORMATIONEN:
Kampagne zur Reform der Abgabenordnung
www.campact.de/gemeinnuetzigkeit/
Rechtssicherheit für politische Willensbildung
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de
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von verschiedenen Finanzämtern gleichmäßig
angewendet wurde. Dafür wurden drei Vereine
konstruiert, die sich politisch engagieren.
Die Satzungen wurden an je ein Drittel der zuständigen
Finanzämter geschickt, mit der Bitte
die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu
prüfen. „Gleiche Satzungen wurden von etwa
der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig
anerkannt, von der anderen Hälfte nicht.
Nachdem bereits 166 Antworten eingegangen
sind, wurde das Bundesfinanzministerium auf
die Studie aufmerksam und erteilte die Anweisung
nicht mehr zu antworten“, heißt es in der
Pressemitteilung des BBE.
Eine solche Willkür führt eher zur Rechtsunsicherheit
und blockiert demokratisches Engagement,
lautet das Ergebnis der Studie. „Es
gibt … einen großen Widerspruch zwischen
den offiziellen Aufforderungen, sich politisch
für Demokratie und Menschenrechte zu engagieren
und den gesetzlichen Regeln der Gemeinnützigkeit.
Diesen Widerspruch muss der
Bundestag als Gesetzgeber auflösen und in
die Abgabenordnung klar und deutlich schreiben,
welches Engagement gefördert werden
soll. Es kann doch nicht sein, dass etwa das
Engagement für Grund- und Menschenrechte
nicht gemeinnützig ist!“, sagt Stefan Diefenbach
Trommer, Autor der Studie und Vorstand
der Allianz „Rechtssicherheit für politische
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