
Impfen bis der Arzt kommt
Die Masernimpfpflicht des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn
Jens Spahn verfügt in seinem Ministerium
über viele Institutionen, die seiner Behörde
unterstellt sind. Dazu gehört das Robert
Koch-Institut, das maßgeblich die Corona-
Krise mitverursachte, indem es die hauseigenen
Daten nicht oder nicht transparent
einsetzte, sondern half, ein Pandemie-Szenario
zu etablieren. Die Aufklärung läuft und
die Belege für das Versagen oder bestenfalls
den vorauseilenden Gehorsam des RKIs
häufen sich und sind Gegenstand von Untersuchungen.
Die von Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn gesetzlich verankerte
Impfpflicht gegen Masern (und automatisch
gegen Mumps und Röteln) liegt ebenfalls der
verfassungsrechtlichen Prüfung vor.
Die Ständige Impfkommission STIKO ist auch
dem Minister unterstellt, weil sie als Teil des
RKIs fungiert. „Die STIKO ist ein unabhängiges
Expertengremium, dessen Tätigkeit von der
Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention
des Robert Koch-Instituts koordiniert und beispielsweise
durch systematische Analysen der
Fachliteratur unterstützt wird. Ziel ist es, die
Impfempfehlungen an neue Impfstoffentwicklungen
und Erkenntnisse aus der Forschung
optimal anpassen zu können“, heißt es auf der
Seite des RKI.
Was augenscheinlich so vernünftig klingt, erweist
sich beim Vergleich mit anderen Institutionen,
Fachgremien und nationalen Impfempfehlungen
als fragwürdig. Der deutsche Kinderarzt
und einer der führenden Impfexperten,
Dr. Steffen Rabe: „Wenn auch die STIKO in ihren
Veröffentlichungen gerne den Eindruck
erweckt, der impfologische Stein der Weisen
wäre mit der jeweiligen Empfehlung gefunden
und diese wäre (zumindest bis zur nächsten...)
ehern in Stein gemeißelt, belehrt schon der
Blick über den Tellerrand der deutschen Grenzen
hinaus eines Besseren.“ (siehe Kasten)
Dr. Steffen Rabe weiter: „Es wird deutlich,
dass es bei Impfempfehlungen – anders als
bei vielen anderen medizinischen Maßnahmen
– keinen internationalen Konsens gibt. Mithin
kann keine Impfkommission mit ihrer Empfehlung
berechtigterweise den Anspruch erheben,
den Maßstab über ‚richtig‘ oder ‚falsch‘
geimpft zu proklamieren – die der STIKO-Empfehlung
DER BLICK ÜBER DEN DEUTSCHEN TELLERRAND* ZEIGT,
WIE ANDERE LÄNDER MIT DER IMPFPFLICHT UMGEHEN:
vom BGH zugeschriebene Qualität eines
‚medizinischen Standards‘ ist somit reines
Wunschdenken und wissenschaftlich völlig unhaltbar.“
Die Zwangsimpfungen berühren wesentliche
Aspekte der Grundrechte: Die Würde, gegen
die die Köperverletzung bereits an sich eine
Verletzung darstellt (Artikel 1), das Recht
auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), das
Recht der Eltern, die Entscheidungen für ihr
Kind eigenständig zu treffen und hier nicht einem
Zwang unterworfen zu werden (Artikel
6) und schließlich die Unmöglichkeit, die Masernimpfpflicht
(isoliert) zu erfüllen, weil es in
Deutschland keinen monovalenten Impfstoff
gibt. Wer sich oder sein Kind gegen Masern
impfen lassen muss, wird automatisch gegen
Masern, Mumps, Röteln (MMR) geimpft. Jens
Spahn, der noch als Bundestagabgeordneter
als Pharmalobbyist arbeitete und dennoch
maßgebliche Entscheidungen im Gesundheitsausschuss
traf, sieht darin kein Problem**.
Eine Vereinigung deutscher Ärzte hat massive
Kritik an Jens Spahns Vorstoß zu einer
verpflichtenden Impfung geübt. „Der Gesetzentwurf
ist blinder Aktionismus, der die Faktenlage
völlig verkennt und ignoriert“, erklärte
der Kinder- und Jugendarzt Michael Friedl,
Vorstand der Gruppierung „Ärzte für eine individuelle
Impfentscheidung“. „Eine solche
Impfpflicht geht an den Ursachen der gegenwärtigen
Masernausbrüche vorbei, ist unverhältnismäßig
und überdies verfassungswidrig“,
betonte er.
• 13 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
empfehlen die Grundimmunisierung mit
5- oder 6-fach-Impfung nur mit drei, anstatt wie
die STIKO mit vier Impfdosen, was die entsprechende
Impfbelastung in den ersten 2 Lebensjahren
(damit aber eben auch den Umsatz der
Impfstoffhersteller...) um 25% reduziert – bei
nachgewiesen gleicher Schutzwirkung (Wiedermann
2009).
• 8 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO einen Beginn
der 5- oder 6-fach-Impfung erst im vierten
Lebensmonat für früh genug.
• 11 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die Windpockenimpfung
im Kleinkindesalter nicht für sinnvoll.
• 10 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die Rotavirusimpfung
im Säuglingsalter nicht für sinnvoll.
• 3 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die Hepatitis
B-Impfung im Säuglings- und Kleinkindesalter
nicht für sinnvoll (näheres zu dieser Frage siehe
auch www.impf-info.de).
• 4 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die Meningokokken
C-Impfung im Kleinkindesalter nicht
für sinnvoll.
• 7 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO den Beginn
der MMR(V)-Impfung im zweiten Lebensjahr für
ausreichend – mit dem Vorteil, dass dann bereits
nach der ersten Impfung über 90% der Geimpften
einen wirksamen Masern-Schutz aufweisen
(verglichen mit etwas über 70% bei einem
Impfbeginn im ersten Lebensjahr wie von der
STIKO empfohlen) (Uzicanin 2011).
• 4 (!) von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die zweite
MMR(V)-Impfung erst nach dem dritten Geburtstag
für sinnvoll, drei Impfkommissionen
(Belgien, Island, Norwegen) empfehlen diese sogar
erst vor der Pubertät. Dies ist ein wesentlicher
Unterschied zur Position der STIKO, die –
zuletzt z.B. im Rahmen der Diskussion um den
Masernimpfzwang – den Eindruck zu erwecken
versucht, der Erfolg der MMR(V)-Impfung bzw.
-Impfstrategie hänge entscheidend von dieser
zweiten Impfung zeitnah nach der ersten ab ...
• 6 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO Auffrischimpfungen
für Tetanus/Diphtherie im Erwachsenenalter
gar nicht mehr für notwendig,
drei weitere nur alle 20 Jahre, ein Land (Spanien)
erst ab dem 65. Geburtstag – die STIKO empfiehlt
hier die regelmäßige Impfung alle 10 Jahre.
• 11 von 19 westeuropäischen Impfkommissionen
halten im Gegensatz zur STIKO die Keuchhustenimpfung
im Erwachsenenalter grundsätzlich
nicht für sinnvoll – sechs davon empfehlen
diese nur für Schwangere.
• 10 von 20 westeuropäischen Impfkommissionen
halten mittlerweile eine Impfung während
der Schwangerschaft für empfehlenswert – zumindest
gegen Keuchhusten, oft auch gegen Influenza.
16 www.laufpass.com