
RATGEBER STEUERN
Das „Corona-
Jahr“ 2020
Steuern und finanzielle Folgen
Noch stecken wir mittendrin –
im Steuerjahr 2020 und auch im
„Coronajahr“. Vieles war in den
vergangenen Monaten anders
oder neu, insbesondere die beruflichen
und finanziellen Belastungen:
fehlende Kinderbetreuung,
Homeoffice, Kurzarbeit,
Freistellung von der Arbeit oder
sogar Arbeitslosigkeit. Vieles hat
sich häufig sofort auf den Geldbeutel
ausgewirkt. Aber was davon
ist auch steuerlich relevant?
„So viel können Beschäftigte
selbst nicht tun, aber ein paar
Dinge sollte man im Hinterkopf
behalten“, rät Larissa Heilmann,
Steuerexpertin der Arbeitnehmerkammer
Bremen.
HOMEOFFICE:
STEUERLICH ANRECHENBAR?
Die Kosten für die Arbeit im
Homeoffice können Beschäftigte
zum Beispiel nur dann steuerlich
geltend machen, wenn zu Hause
ein extra Raum zur Verfügung
stand, der fast ausschließlich
beruflich genutzt wurde. Weitere
Bedingung: Der Arbeitgeber
muss das Homeoffice tatsächlich
angeordnet haben. „Aus der
Beratung wissen wir, dass die
meisten mit Laptop im Wohnzimmer
oder in der Küche gearbeitet
haben, häufig auch abwechselnd
zum Arbeiten in der Firma“, weiß
Heilmann.
Auch Telefon- und Internetkosten
sind nur selten so hoch,
dass sie sich tatsächlich auf
die Steuer auswirken: Zum einen
könne der Arbeitgeber solche
Kosten monatlich erstatten,
steuerfrei seien diese aber nur
bis zu 20 Prozent der Monatsabrechnung
oder 20 Euro pauschal.
Zum anderen fallen Telefon
und Internetkosten unter die
Werbungskosten. „Da sollte man
aber genau hinsehen, ob sich
das überhaupt lohnt, denn Werbungskosten
werden ja ohnehin
pauschal mit 1.000 Euro angesetzt.
Die Frage ist also, ob die
tatsächlichen Kosten diese Pauschale
überhaupt überschreiten“,
mahnt Heilmann.
KURZARBEITERGELD:
STEUERFREI!
Aufpassen sollten all diejenigen,
die in diesem Jahr Kurzarbeitergeld
erhalten haben – denn Kurzarbeitergeld
ist zwar steuerfrei,
allerdings erhöht sich das zu versteuernde
Einkommen und ein
höherer Steuersatz könnte angewendet
werden. „Unterm Strich
zahlen Beschäftigte in Kurzarbeit
auch am Jahresende natürlich
weniger Steuern, denn sie
haben auch weniger verdient.
Es kann aber sein, dass es eine
Nachzahlung gibt“, warnt Heilmann.
Wichtig zu wissen: Wer
mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld
im Jahr erhalten hat, muss
am Ende eine Steuererklärung
machen – auch diejenigen, die
bisher nicht verpflichtet waren.
Wer sich nicht sicher ist, was steuerlich in diesem Jahr alles zu berücksichtigen
ist, kann sich bei der Arbeitnehmerkammer telefonisch
beraten lassen oder auf der Website der Arbeitnehmerkammer einen
Termin online vereinbaren: montags bis freitags, 11.00 bis 13.00 Uhr,
Telefon 0471-922 35-10. Termine für die Erstellung der Steuererklärung
gibt es ab dem 02. September online oder telefonisch.
WEITERE INFOS AUF
WWW.ARBEITNEHMERKAMMER.DE/STEUERRECHT
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