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Hausgeburten
Voraussetzungen und neue Regelungen für Schwangere
Das Wichtigste ist die Gesundheit von Mutter und Kind.
Viele Frauen möchten ihr Kind zu Hause zur Welt bringen – in
den vertrauten vier Wänden, ohne Klinik-Atmosphäre. Aber:
Hebammen dürfen Hausgeburten nur unter definierten medizinischen
Voraussetzungen durchführen. Das betrifft vor
allem den aktuellen Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
der Schwangeren. Mit einem neuen Kriterienkatalog
soll werdenden Eltern und Hebammen die Entscheidung
für einen geeigneten Geburtsort erleichtert werden.
Darin werden jedoch nicht alle Möglichkeiten aufgezählt, die
eine Hausgeburt erlauben, sondern diejenigen, die sie verhindern
oder unter bestimmen Voraussetzungen erlauben.
Die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband haben
sich damit nach mehreren Jahren in diesem Jahr auf eine Neufassung
der Kriterien von 2015 geeinigt. Die Grundlage dafür
sind internationale Studien, die höchsten wissenschaftlichen
Anforderungen genügen. Die Neuregelungen entsprechen nun
einem weltweiten Standard. Zugleich gelten diese Kriterien als
verbindliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der
Hebammenhilfe durch die AOK.
Unterscheidung von Ausschlusskriterien bei Hausgeburten
Grundsätzlich wird im Kriterienkatalog für Hausgeburten
zwischen absoluten Kriterien, die eine Hausgeburt
ausschließen, und relativen Kriterien, bei denen sie unter bestimmten
Voraussetzungen möglich ist, unterschieden. Die individuelle
Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist ein laufender
Prozess, so dass sich die Wahl des Geburtsortes im Laufe
der Schwangerschaft ändern kann.
Eine Hausgeburt ist im Einzelfall trotz bestehender Risiken
durchführbar, zum Beispiel bei einer Beckenbodenanomalie,
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Blutungen im letzten Drittel der Schwangerschaft oder wenn
der Säugling im anatomischen Verhältnis zum Geburtskanal der
Mutter relativ groß erscheint.
Eine Hausgeburt ist ausgeschlossen, wenn
die Schwangere
• Alkohol- oder drogenabhängig ist
• An Adipositas (Fettleibigkeit) leidet und vor der Schwanger-
schaft einen Body-Mass-Index von mehr als 35 hatte
• Eine Genitalbeschneidung
(nach WHO-Klassifikation, Typ III) aufweist
• Operationen an der Gebärmutter hatte (insbesondere
Rekonstruktion des Uterus, Myomenentfernung mit
ausgedehnter Naht oder Transplantationen)
• An Diabetes leidet und sich Insulin spritzt
• Oder bereits einen Kaiserschnitt (Re-Sectio) ohne
nachfolgende vaginale Geburt hinter sich hat
Darüber hinaus ist keine Hausgeburt möglich, wenn die
werdende Mutter einen oder mehrere der folgenden
Befunde aufweist:
• Schwere Infektionskrankheiten (insbesondere offene
Tuberkulose, HIV, Hepatitis) oder eine Erstinfektion
mit Herpes genitalis
• Nachgewiesene Unvereinbarkeit der Blutgruppen
von Mutter und Kind
• Thrombose während der Schwangerschaft
• Fortsetzen der Schwangerschaft über die 42. Woche
hinaus (Übertragung)
• Schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck (SIH)
• Schwangerschaftsbedingte Erkrankung (HELLP-Syndrom)
• Fehllage des sogenannten Mutterkuchens (Plazenta praevia)