maßgeblich die Entwicklung mitbestimmt
haben und noch immer mitbestimmen,
scheint fraglich. Es werden vermutlich Juristen,
Wissenschaftler und zivile Organisationen
sein, die die Fakten sortieren, die entscheidenden
Irrtümer herausarbeiten und
Verantwortlichkeiten benennen. Abgerechnet
wird zum Schluss.
Das wird auch die Dimensionen der angerichteten
Schäden betreffen: Eine traumatisierte
Gesellschaft, eine zerstörte Wirtschaft
und der Verlust des Vertrauens in
die Demokratie werden zu bewerten sein.
Die reinen Kosten in Euro und Cent sind im
Moment nicht abzuschätzen. Die Summen,
die derzeit im Raum stehen, übersteigen jedes
Vorstellungsvermögen. Wir werden also
abwarten und in den kommenden Jahren
nachrechnen, was uns diese Monate gekostet
haben werden. Die Corona-Krise wirft
viele Fragen auf. Die nach dem Schutz der
Verfassung vor dem staatlichen Eingriff und
die der Haftung von Politikern, die innerhalb
weniger Wochen das Volk um seine Rechte,
seine Gesundheit und seinen Wohlstand gebracht
haben. Es werden auch die Gesetzgebungswünsche
von Gesundheitsminister
Spahn unter die Lupe zu nehmen sein,
die weitreichende Ermächtigungen des Gesundheitsministeriums
und viele Drangsalierungen
der Menschen ermöglichen sollen.
Auch eine Diskussion über die Politikerhaftung
könnte durch die Corona-Krise
neuen Auftrieb erhalten.
Bundestagsabgeordnete und damit auch
die aus ihren Reihen ernannten Regierungsmitglieder
sind durch den Artikel 38
vor Haftungsrisiken geschützt. Sie können
also Milliarden und Billionen Euro aus dem
Volksvermögen pulverisieren und müssen
sich um die eigene Altersvorsorge oder das
eigene Vermögen oder gar die juristische
Verfolgung keine Gedanken machen. Zu
den Juristen, die das ändern wollen, zählt
Carlos A. Gebauer. Seine Idee ist einfach
aber überzeugend. Er möchte die Haftungsregeln,
die schon heute für Vorstände großer
Unternehmen gelten, auch für politische
Mandatsträger anwenden. Dies nicht,
um die Politiker in Not und Armut zu treiben.
Wer soll das bezahlen?
Das Haftungsrecht ist für Gebauer in erster
Linie ein Regelungsbereich, der darauf abzielt,
dass Verantwortungsträger sich verantwortungsvoll
verhalten und auf die Qualität
ihrer Entscheidungen achten. „Hinter
der Schadensersatzverpflichtung eines jeden
Beauftragten verbirgt sich – auf ersten
Blick meist übersehen – der wesentliche
Kern des Haftpflichtgedankens: Das Prinzip
der Qualitätssicherung!“ schreibt Gebauer.
„Schadensersatzverpflichtungen schützen
nämlich nicht nur repressiv, indem entstandene
Schäden ersetzt werden müssen. Sie
schützen in weit größerem Ausmaß noch
präventiv, indem drohende Schäden erst
gar nicht entstehen. Denn jeder, der handelt,
verhält sich in diesem Falle schon von
vornherein vorsichtiger, sorgfältiger und
umsichtiger, weil er sich selbst vor Rückgriffansprüchen
schützen will.“
Gebauer hat eine Novellierung des Artikel
38, Absatz 1 des Grundgesetzes vorgeschlagen:
„Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer
Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen
Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und sie haben bei ihrer Parlamentsarbeit
die Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Mandatsträgers anzuwenden.
Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor,
wenn der Abgeordnete bei einer politischen
Entscheidung vernünftigerweise annehmen
durfte, auf der Grundlage angemessener
Information zum Wohle des Volkes zu handeln.
Abgeordnete, die ihre Pflichten verletzen,
sind den Geschädigten zum Ersatz des
daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner
verpflichtet. Ist streitig, ob sie die
Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Mandatsträgers angewandt haben, so
trifft sie die Beweislast. Schließt der Abgeordnete
eine Versicherung zur Absicherung
gegen Risiken aus seiner beruflichen Tätigkeit
ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens
10 Prozent des Schadens bis mindestens
zur Höhe des Eineinhalbfachen seiner festen
jährlichen Abgeordnetendiäten vorzusehen.
Für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum
Bundestag gilt jeder Abgeordnete als Amtsträger
im staatshaftungsrechtlichen Sinne.“
Wie wären die Ereignisse wohl verlaufen,
hätte es solch eine Regelung schon vor „Corona“
gegeben? Mit wie viel Sorgfalt würden
die Politiker mit unserem Geld, unserer
Natur, unserer Gesellschaft umgehen? Man
stelle sich vor – Politiker müssten sich für
ihre Handlungen verantworten. Eine schöne
Utopie.
Die zahlreichen Quellen
zu diesem Beitrag finden
sich auf unserer Website
unter www.laufpass.com.
Hier sind die Dokumente
und Fundstellen verlinkt.
Sie eignen sich zur
Überprüfung der Aussagen
in diesem Bericht sowie
zur Fortsetzung eigener
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