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Testen ohne Sinn und Verstand
Nach § 2, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ist eine „Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und
seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Eine solche Infektion kann ein
PCR-Test nicht nachweisen. Das kann nur die Anzucht des Erregers in Zellkultur.
auch eine medizinische Bedeutung. Beispiel:
Ist ein Patient krank und hat Symptome,
welche sich nicht so leicht einer
bestimmten Erkrankung zuordnen lassen,
kann ein PCR-Test Aufschluss darüber
geben, welche Erreger möglicherweise
an der Entstehung der klinischen
Symptomatik beteiligt sind. Finden sich
Spuren von Erregern, die mit den Symptomen
in einem Zusammenhang stehen
könnten, erhalten die behandelnden Ärzte
einen Hinweis darauf, mit welcher therapeutischen
Maßnahme dem Kranken
geholfen werden könnte und welche weiteren
diagnostischen Verfahren angezeigt
wären.
Das US-Amerikanische CDC formuliert
in seinen Vorgaben10 für die Interpretation
des PCR-Tests das Folgende: „Detection
of viral RNA may not indicate
the presence of infectious virus or that
2019-nCoV is the causative agent for
clinical symptoms“ (Übersetzung: „Der
Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise
nicht auf das Vorhandensein
eines infektiösen Virus oder darauf hin,
dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische
Symptome ist.“).
Das Eidgenössische Departement des Inneren
EDI / Bundesamt für Gesundheit
BAG11 führte in seiner Ursprungsversion
des „Merkblatts zur aktuellen COVID-19
Testung in der Schweiz“ aus: „Die PCR
(Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT
(Nucleic Acid Amplification Technology)-
Methode, der modernen Molekularbiologie
um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure
(RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen
und danach mit geeigneten
Detektionssystemen nachzuweisen. Der
Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch
keinen Rückschluss auf das Vorhandensein
eines infektiösen Erregers. Dies
kann nur mittels eines Virusnachweises
und einer Vermehrung in der Zellkultur
erfolgen.“ In einer überarbeiteten Fassung,
die das gleiche Datum trägt, aber
später erstellt worden war (Erstellungsdatum:
25.05.), wurde die wissenschaftlich
korrekte Beschreibung ersetzt durch
den Satz: „Durch den direkten Nachweis
von viraler Nukleinsäure in einem Nasen-
Rachenabstrich kann bei Patienten mit
COVID-19 kompatiblen Symptomen auf
eine SARS-CoV-2 Infektion geschlossen
werden.“12 Die Änderung ist kein Widerspruch
zur Ursprungsfassung, vermittelt
aber bei oberflächlicher Lesart etwas anderes
und suggeriert eine Aussagekraft
des Tests, die ihm nicht eigen ist. „Kann
geschlossen werden,“ ist eben keine klare
Formulierung, welche einen Beweis
oder Nachweis impliziert.
In Anbetracht der monumentalen Folgen
der Maßnahmen ist der Nachweis einer
Infektiosität der Menschen von elementarer
Bedeutung. Die Angst vor der
Ansteckung liefert ja derzeit die Begründung
für Lockdown, Notstandsgesetzgebung,
Freiheitsentzug, Nötigung,
Zwangsmaßnahmen und Co.
Wenn aber ein positiver
PCR-Test nichts über die
Ansteckungsgefahr aussagen
kann – mit welchem Verfahren
könnten wir diese nachweisen,
um endlich Sicherheit zu
bekommen?
Wir sprachen mit Prof. Dr. Andreas Dotzauer.
Er ist Virologe an der Universität
Bremen, seit 2014 leitet er dort das Laboratorium
für Virusforschung. Dort werden
die Mechanismen der Entstehung
von Viruserkrankungen und die Wechselwirkung
von Viren und Wirtszellen aufeinander
untersucht. Im Rahmen seiner
Forschung setzt Prof. Dr. Dotzauer auch
PCR-Tests ein. Wir fragten ihn: Wie aussagefähig
sind die Ergebnisse von PCRTests?
Prof. Dr. Dotzauer: „Die PCR-Tests
Eine besondere Perversion des Krisenmanagements war die immer
weiter vorangetriebene Erhöhung der Testzahlen. Wurden am Anfang
der Krise nur symptomatische Menschen getestet, weitete die Regierung
die Tests nach und nach massiv aus. Anfang November wurden
über 1.500.000 Tests pro Woche gemacht. Schon die exzessive
Testung der Urlaubsrückkehrer in den Sommerferien hatte gezeigt,
dass eine Erhöhung der Test-Positiven keine Aussage im Hinblick
auf die Erkrankungen zulassen würde. Auch Jens Spahn hatte darauf
hingewiesen, dass zu viel Testen sinnlos sei und dass zu viele
Tests bei einer geringen Erregerverbreitung zu vielen falschpositiven
Ergebnissen führen würde. Die paranoide Fantasie der Exekutive
trieb sie in einen fatalen Irrtum. Die Angst war, dass Menschen, die
aus „Risikogebieten“ zurückkamen, den Infekt „einschleppen“ könnten.
Es wurden also Millionen symptomlose Menschen getestet und
der Verdacht konstruiert, dass auch Menschen, die eine inapparente
oder asymptomatische Infektion erlitten hatten, selbst in großer
Zahl dennoch ansteckend sein könnten. Dieser Verdacht bestätigte
sich nicht. Offenbar aber gab es ein Bedürfnis, die Pandemie, die
uns die Toten schuldig blieb, durch ein Testfeuerwerk am virtuellen
Leben zu erhalten.
Was aber ein PCR-Test NICHT kann,
ist in der Wissenschaft unstrittig. Und
zwar schon seit Jahren. Die für die Beurteilung
der Corona-Pandemie wichtigsten
Feststellungen zu den Grenzen
des PCR-Tests lauten:
1. ein positiver PCR-Test kann
nicht nachweisen, ob in einer
Probe lebendiges, vermehrungsfähiges
Virusmaterial vorliegt,
2. ein positiver PCR-Test kann
nicht den Nachweis erbringen,
ob ein Mensch krank war, krank
ist oder krank werden wird,
3. ein positiver PCR-Test kann
nicht die Infektiosität des
positiven Menschen beweisen.
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