muliert werden. Dieses Propagandawerkzeug
kann nicht unter der Kontrolle der
Regierung bleiben, weil sie den Bürgern
die Kontrolle über ihre Lebensentscheidungen
entzieht.
„Diktatur beginnt, wenn die Selbstbestimmung
über eigene Lebensentscheidungen
entzogen wird.“ rundfunk-frei.de
Volksentscheid über die
Direktwahl des Rundfunkrats
Ein Volksentscheid kann unter anderem
auf die Änderung eines Gesetzes gerichtet
sein. Ein Volksentscheid im Land Bremen
findet statt, wenn ein Zwanzigstel
der stimmberechtigten Bremer einen
Antrag auf Volksentscheid stellt.
Das sind zurzeit zirka 24.000 Unterstützer.
Die Tatsache, dass ein eher unwichtiges
Stadtteil-Thema, wie die Bebauung
der ehemaligen Pferde-Rennbahn, diese
Hürde geschafft hat, macht Hoffnung.
Wie haben die Initiatoren das gemacht?
Sie haben Infostände an wichtigen Fußgänger
und Fahrradverkehrsachsen aufgestellt
und für eine Unterschrift geworben.
Sie sind mit den Passanten ins Gespräch
gekommen und haben für ihren
Standpunkt geworben.
Die Initiative Rundfunk-Frei von Olaf
Kretschmann hat bereits fast 1.000 potenzielle
Unterstützer in Bremen gefunden
– bisher ausschließlich über das Internet.
Die Unterstützer haben sich im
Laufe der Corona-Krise fast verdreifacht.
Das Ziel von Rundfunk-Frei ist es, einen
Volksentscheid über die Abschaffung der
Zwangsgebühren durchzuführen. Das
kommt einer Abschaffung des öffentlichrechtlichen
Rundfunk gleich.
Ich bin durchaus ein Freund des öffentlich
rechtlichen Rundfunks, denn private
Medien im Besitz von Rüstungs- und Finanzkonzernen
sind sicher noch schlimmer.
Eine Erneuerung des öffentlichrechtlichen
Rundfunks müsste das Ziel
haben, den Artikel 10 Absatz 1 und 2 zu
streichen und Artikel 12 des Radio-Bremen
Gesetz zu ändern. Artikel 12 regelt
Wahl und Amtszeit der Mitglieder des
Rundfunkrats.
Der neue Artikel 12 sollte den Wahlmodus
beschreiben. Für jeden Ortsteil sollte
ein Mitglied des Rundfunkrats gewählt
werden. Das sind bis zu 30 Sitze
im Rundfunkrat. Bremen hat 22 Sitze und
Bremerhaven 8 Sitze. Wahlberechtigt
sollte jeder Bürger des Landes Bremen
sein. Die Regelung sollte analog zum
Kommunalwahlrecht gestaltet sein. Die
Wahlperiode sollte vier Jahre dauern und
die Wahlen parallel zur Kommunalwahl
abgehalten werden. Man sollte für den
Ortsteil kandidieren, in dem man wohnt.
Fazit:
Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist
zu wichtig für einen demokratischen
Rechtsstaat, als dass man ihn den
Machtinteressen und der Deutungshoheit
der Parteien überlassen kann.
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Artikel 10 des Radio-Bremen-Gesetz regelt
die Zusammensetzung des Rundfunkrats:
1. Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Bremen-Elbe-Weser
2. Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.
3. Arbeitnehmerkammer Bremen
4. Handelskammer Bremen -IHK für Bremen und Bremerhaven
oder eins der Handwerkskammer Bremen in turnusmäßigem Wechsel
5. Bremischen Evangelischen Kirche
6. Katholischen Kirche
7. Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen
8. Im Land Bremen lebenden Musliminnen und Muslime
9. Land Bremen lebenden Alevitinnen und Aleviten
10. Bremer Jugendrings
11. Landessportbundes Bremen e.V.
12. Die Frauenorganisationen im Lande Bremen, gewählt durch den
Bremer Frauenausschuss e.V., Landesfrauenrat Bremen
13. Gesamtverbands Natur-und Umweltschutz Unterweser e.V. –GNUU–
oder eins des Verbraucherzentrale Bremen e.V. in turnusmäßigem Wechsel
14. Landesmusikrates Bremen e.V.
15. Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju)
Landesfach-gruppe Niedersachsen/Bremen oder eins des Deutschen
Journalisten-Verbandes Bremen e.V. (DJV) in turnusmäßigem Wechsel
16. Landesseniorenvertretung im Lande Bremen
17. Migrationshintergrund, das vom Bremer Rat für Integration gewählt wird
18. Die gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten und besondere Kenntnisse in
folgenden Bereichen haben: Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und
Unternehmensberatung-Medienwirtschaft und Medientechnik-
Medienwissenschaft und Medienpädagogik-Journalistik und Publizistik-Kultur,
insbesondere der bildenden Künste und Musik
19. Bundesraats för Nedderdüütsch
20. Stadtgemeinde Bremen, gewählt vom Senat der Freien Hansestadt Bremen
21. Stadtgemeinde Bremerhaven, gewählt vom Magistrat der Stadt Bremerhaven
22. Lesben-und Schwulenverbands Niedersachsen-Bremen e.V. aus dem Land Bremen
23. Humanistischen Union e.V. aus dem Land Bremen
24. Landesteilhabebeirats
25. - 32. Die politischen Parteien und Wählervereinigungen, die in der Bremischen
Bürgerschaft (Landtag) vertreten sind.
Torsten Büchse
lebt in Bremen, der Medienkritiker
ist selbstständiger Ingenieur und
Interim Manager und betreibt den
Videoblog FreiHB:
https://t.me/FreiHB
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